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#1141
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Soooo, es ist eben was passier, mit dem neuen plastikball:
Der spieler a spielt den ball regelkonform, auf dem schläger von spieler b zerspringt der ball, zerplatzt praktisch und wird unspielbar. Wie wird der ballwechselt regelkonform gewertet? Wiederholung des ballwechsels, oder punkt für spieler a? Oder wie muss das gehandhabt werden?
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Die größte Enttäuschung des Lebens,deinen eigenen Erwartungen nicht gerecht zu werden, ist nur dann schlimm, wenn du nicht dein bestmöglichstes versucht hast. |
#1142
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Der Fall ist bei pro Tour Turnieren oft passiert und da wurde wiederholt
Ist vor 30 min hier bei n ll Spiel auch passiert. Da wurde aber nicht wiederholt weil der Spieler den ball in tiefer vh so gerade berührt hat und meinte er hätte ihn eh nicht zurück gespielt.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (28.02.2015 um 21:44 Uhr) |
#1143
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Zitat:
Wieso sollte der Ballwechsel wiederholt werden? Spieler b hat den Ball nicht regelkonform auf den Tisch gespielt, also Punkt für a. Auch schon da gewesen Ball geht beim Schlag kaputt und landet trotzdem auf dem Tisch, kommt von da halt nur nicht mehr hoch. Pech für den, der dran gewesen wäre. Geändert von heisser Riese (01.03.2015 um 18:47 Uhr) |
#1144
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Zur Frage: "Wieso sollte der Ballwechsel wiederholt werden?"
Der Ball muss aus meinem Regelverständnis aus folgenden 2 Gründen wiederholt werden: Tischtennisregeln B: 9.2 Das Spiel kann unterbrochen werden, 9.2.4 wenn die Spielbedingungen auf eine Art gestört werden, die das Ergebnis des Ballwechsels beeinflussen könnte. und 9.1 Ein Ballwechsel muss wiederholt werden, 9.1.3 wenn ein Spieler aufgrund einer Störung, die außerhalb seiner Kontrolle liegt, nicht auf- oder zurückschlagen oder sonstwie eine Regel nicht einhalten kann |
#1145
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Jo auf diese beiden regelstellen würde ich das ganze auch stützen.
Gilt aber für mich nur wenn der Ball eindeutig während des Ballwechsel kaputt geht. Wenn ein Ballwechsel gespielt und gepunktet wurde und dann sagt einer wenn er den Ball aufhebt. : Guck mal der hat nen Riss, dann wird nicht wiederholt. Könnte ja theoretisch erst beim Bodenkontakt kaputt gegangen sein oder beim P Ball zb als man den beim TS mit der Kannte trifft und der zur Seite fliegt und der Ausgang des Ballwechsels dadurch nicht beeinflußt wird Die Beeinflussung ist der Knackpunkt. Beeinflussung>>Let, Kein Einfluss>>Punkt wie gespielt
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#1146
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Zitat:
Aber 9.1.3 sticht natürlich. Toll, dass es so eine komplette WO gibt und noch besser, dass es so fachkundige Sportkammeraden gibt. Gruß Michael |
#1147
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Neue Frage. Einheitliche Trikots: Muessen Trikots exakt einheitlich sein oder reicht schon die gleiche Farbe ?
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#1148
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Unserer Kreissportwart sagte mir mal das die gleiche Grundfarbe ausreicht. Hatte das extra hinterfragt da wir einen Spieler hatten für den es kein Trikot in der passenden Größe gibt.
Für mich wäre ja folgendes mal Interessant: Unlängst hatte mich der (ich glaub auch Sportwart Düsseldorf) Ludgar angehauen, dass ich in einem nicht zugelassen Trikot antrete. Das Vereinstrikot ist genau das selbe was wir im Betriebssport verwenden. Bei allen anderen stand nix drauf und bei mir halt BSV Mannesmann. Unabhängig davon, dass es eh keinen interessiert, gibt es da ne konkrete Regel zu? |
#1149
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Die Antwort dazu findest Du in den Tischtennisregeln B:
2.2.8 Während eines Mannschaftskampfes müssen die daran teilnehmenden Spieler einer Mannschaft einheitlich gekleidet sein. Das gleiche gilt bei Welt-, Olympischen und Paralympischen Titelwettbewerben für die Spieler eines Doppels, sofern sie dem gleichen Verband angehören. Von dieser Bestimmung können Socken, Schuhe sowie Anzahl, Größe, Farbe und Design von Werbung auf der Spielkleidung ausgenommen werden. Spieler desselben Verbands, die bei anderen internationalen Veranstaltungen ein Doppel bilden, können Kleidung verschiedener Hersteller tragen, falls die Grundfarben gleich sind und ihr Nationalverband dieses Verfahren genehmigt. 2.2.9 Gegnerische Spieler und Paare müssen Hemden/Trikots solcher Farben tragen, die so voneinander abweichen, dass die Zuschauer sie leicht unterscheiden können. (Anmerkung: Im Einzelspielbetrieb des DTTB und der Regional bzw. Mitgliedsverbände gilt diese Bestimmung nicht für Spieler des gleichen Verbandes bzw. Vereines.) 2.2.10 Haben Spieler oder Mannschaften ähnliche Trikots und können sich nicht darüber einigen, wer sie wechselt, entscheidet der Schiedsrichter durch das Los. (Anmerkung: Im Einzelspielbetrieb des DTTB und der Regional bzw. Mitgliedsverbände gilt diese Bestimmung nicht für Spieler des gleichen Verbandes bzw. Vereines.)
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. |
#1150
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
In der WO heißt es dazu nur (lapidar) in A:
5 Spielkleidung 5.1 Es muss in sportgerechter Kleidung (kurzärmeliges oder ärmelloses Hemd und Shorts bzw. Röckchen oder einteiliger Sportdress (sog. „Body“), Socken und Hallenschuhen) gespielt werden. Zu Mannschaftskämpfen ist in einheitlicher Spielkleidung (kurzärmeliges oder ärmelloses Hemd und Shorts bzw. Röckchen oder einteiliger Sportdress (sog. „Body“) anzutreten. Bei offiziellen Veranstaltungen des DTTB und der Regional- bzw. Mitgliedsverbände gilt 2.2.9 und 2.2.10 der Tischtennisregeln B in Individualwettbewerben nicht für Spieler des gleichen Verbandes bzw. Vereines. Die Regional- bzw. Mitgliedsverbände dürfen für Mannschaftswettbewerbe Ausnahmen von 2.2.9 und 2.2.10 der Tischtennisregeln B beschließen. Das Tragen von Trainingsbekleidung während eines Spiels ist grundsätzlich nicht erlaubt. In begründeten Fällen kann der OSR Ausnahmen zulassen. 5.2 Die Zulässigkeit von Werbung, Herstellerzeichen, Wappen und Namen sowie Rückennummern bei Bundesveranstaltungen ergibt sich aus Punkt F 2.
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