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  #111  
Alt 04.11.2006, 13:17
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Es wird schon sein, dass es daran liegt, dass die Vereine nicht zu bewegen sind ihre Spielberechtigungslisten zu bereinigen.
Wenn nun jemand zwei Jahre nicht gespielt hat, wäre es vernünftig, wenn er sofort für seinen neuen Verein spielberechtigt würde.

Also: Die Interpretation von Michael ist vernünftig, lässt sich aber anhand der WO nicht begründen!
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  #112  
Alt 04.11.2006, 13:24
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
scht) war.
Worum es mir in dem Beispiel geht, ist allein die Tatsache, daß es Passagen in der WSO gibt, die - wie man auch hier sieht - verschieden interpretiert werden können und daher eine Überarbeitung dringend notwendig wäre.

Gruß Hdd
G 5.2.4 ist auch so eine Sache!
Kann der Spieler, der jetzt sofort für den neuen Verein spielberechtigt wird und nachgemeldet wird, sofort zur Sollstärke beitragen?
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  #113  
Alt 04.11.2006, 15:21
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Bernie Bär Beitrag anzeigen
G 5.2.4 ist auch so eine Sache!
Kann der Spieler, der jetzt sofort für den neuen Verein spielberechtigt wird und nachgemeldet wird, sofort zur Sollstärke beitragen?
Nach G 5.2.4 scheint das klar zu sein; erst nach dem 4. Einsatz trägt er zur Sollstärke bei. Aber in G 5.2.5 (der Punkt trifft zu, da der Spieler im letzten Jahr nicht gespielt hat) ist ein Wechsel der Spielberechtigung als Ausnahme genannt. Demnach würde er doch sofort zur Sollstärke beitragen. Hierüber kann man sicher ebenfalls diskutieren. Ich meine, die beiden Punkte G 5.2.4 und G 5.2.5 widersprechen sich in einem solchen Fall, daß jemand zwei Jahre nicht spielt, den Verein wechselt, sofort spielberechtigt ist und dann vom Staffelleiter eingestuft wird.

Gruß Hdd
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  #114  
Alt 04.11.2006, 18:22
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
Nach G 5.2.4 scheint das klar zu sein; erst nach dem 4. Einsatz trägt er zur Sollstärke bei. Aber in G 5.2.5 (der Punkt trifft zu, da der Spieler im letzten Jahr nicht gespielt hat) ist ein Wechsel der Spielberechtigung als Ausnahme genannt. Demnach würde er doch sofort zur Sollstärke beitragen. Hierüber kann man sicher ebenfalls diskutieren. Ich meine, die beiden Punkte G 5.2.4 und G 5.2.5 widersprechen sich in einem solchen Fall, daß jemand zwei Jahre nicht spielt, den Verein wechselt, sofort spielberechtigt ist und dann vom Staffelleiter eingestuft wird.

Gruß Hdd
Ja, genau das meinte ich!
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  #115  
Alt 07.11.2006, 09:46
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Ludger Strahl Ludger Strahl ist offline
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Idee Wirksamkeit Vereinsaustritt

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Das ist eh immer so ein Problem weil verschiedene Fälle vorliegen können:

Zb weiß kaum jemand das Vereinsmitgliedschaft voraussetzung ist für Spielberechtigung und das somit die Kündigung der Mitgliedschaft automatisch eine erlöschung der Spielberechtigung bedeutet. Dazu kommt dann aber das Problem der Kündigungsfrist. man kann eben in manchen vereinen nicht einfach sagen ich trete aus sondern manchmal nur mit einer Kündigungsfrist. Die kann dann zb auch 6 Monate zum ende des Kalenderjahres sein. was bedeutet wenn man heute kündigt geht die Mitgliedschaft noch bis 31.12.2007!!!! Hab ich selbast schonmal erlebt...Dann bliebe die Spielberechtigung noch über ein Jahr bestehen....naja sind alles Sonderfälle. Denke auch das die gängige Regelung des WTTV 2 Jahre kein Spiel bestritten= Auflebung der Spielberechtigung sinnvoll ist und bis jetzt auch immer so gehandhabt wurde
Es stimmt, in Vereinssatzungen steht so etwas, aber dies ist unzulässig! Wenn Du sofort austritts, bist Du auch sofort kein Vereinmitglied mehr! Die Beitragszahlungspflicht geht dann aber noch weiter bis zum Termin gemäß Satzung, u. U. noch über ein Jahr!
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Immer schön mit Noppen rühren

Geändert von Ludger Strahl (07.11.2006 um 09:48 Uhr)
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  #116  
Alt 07.11.2006, 21:49
RH Waffenschein RH Waffenschein ist offline
Mucki
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Hallo zusammen,

Wie versprochen hier ein Update zu der ungerechtfertigten Strafe unserer 3. Schüler mannschaft.

Hier das Schreiben des Staffelleiters:

Hallo Herr Muckel,

wenn Sie das Kreis-Rundschreiben vom 4.1.2006 (Anlage siehe unten ) gelesen haben, so werden Sie verstehen wieso ich diese Ordnungsstrafe ausgesprochen habe.

Ich gebe Ihnen recht das dies nicht 100% ig aus der WO hervorgeht.

Ich werde diese Ordnungsstrafe nun zuerst einmal zurücknehmen.

In den nächsten Tagen werde ich mich mit den entsprechenden Personen kurzschließen um endlich eine 100% Lösung dieser Sache zu finden, denn auch im letzten Jahr ist dieser Fall mit anderen Vereinen vorgekommen und er wird auch in diesem Jahr nocheimal vorkommen.

mit sportlichen Grüße
Staffelleiter

Hier der interssanten Punkt des Rundschreibens:

Weiter wird daran erinnert, dass Mini-Mannschaften als unterste Mannschaften des Kreises gelten, also nach Jugend- und Schüler-Mannschaften. Tritt eine Jugend bzw. Schüler – Mannschaft z.B. nicht in kompletter Aufstellung an und hat der entsprechende Verein noch eine Mini-Mannschaft, muss hieraus Ersatz gestellt werden, um eine Ordnungsstrafe zu vermeiden.

Was sagt Ihr dazu?? Ist doch interessant das sowas von einem Kreisportwart geschrieben wird der seit vilen Jahren schon in dieser Position tätig ist.
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  #117  
Alt 08.11.2006, 07:37
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Hallo zusammen,

ich habe noch eine Frage zu den Spielberechtigungen. Wie wird das folgende Scenario beurteilt.

Ein spielberechtigter Spieler verläßt den Verein, spielt jedoch in der Folge nicht mehr. Sein Alt-Verein stellt ihn weiterhin als Stammspieler auf, wodurch sich Vorteile für die nachfolgenden Mannschaften ergeben. Der Sachverhalt fällt erst im Laufe der folgenden Saison auf, als der Spieler bei einem neuen Verein anheuern will. Werden hier noch Strafen ausgesprochen und wie können diese aussehen ?

Gruß Troubadix
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  #118  
Alt 08.11.2006, 14:38
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Troubadix Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich habe noch eine Frage zu den Spielberechtigungen. Wie wird das folgende Scenario beurteilt.

Ein spielberechtigter Spieler verläßt den Verein, spielt jedoch in der Folge nicht mehr. Sein Alt-Verein stellt ihn weiterhin als Stammspieler auf, wodurch sich Vorteile für die nachfolgenden Mannschaften ergeben. Der Sachverhalt fällt erst im Laufe der folgenden Saison auf, als der Spieler bei einem neuen Verein anheuern will. Werden hier noch Strafen ausgesprochen und wie können diese aussehen ?

Gruß Troubadix
Im Bezirk Düsseldorf werden keine Strafen ausgesprochen, die nicht die aktuelle Saison betreffen.
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  #119  
Alt 08.11.2006, 14:43
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Troubadix Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich habe noch eine Frage zu den Spielberechtigungen. Wie wird das folgende Scenario beurteilt.

Ein spielberechtigter Spieler verläßt den Verein, spielt jedoch in der Folge nicht mehr. Sein Alt-Verein stellt ihn weiterhin als Stammspieler auf, wodurch sich Vorteile für die nachfolgenden Mannschaften ergeben. Der Sachverhalt fällt erst im Laufe der folgenden Saison auf, als der Spieler bei einem neuen Verein anheuern will. Werden hier noch Strafen ausgesprochen und wie können diese aussehen ?

Gruß Troubadix
Solange der Spielberechtigt war können die den auch aufstellen. Das ist ihr gutes Recht und wird nicht bestraft. Selbst dann nicht wenn es in der laufenden Saison auffällt...Es gibt Vereine die stellen Spieler als Stammspieler auf die im Ausland wohnen...
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #120  
Alt 08.11.2006, 14:51
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Das sehe ich nicht so. Denn man darf ja auch wenn man dann fristgemäß ie Mitgliedschaft kündigt noch alle Rechte bis Ende der Zeit wahrnehmen...zb Stimmrecht auf Versammlungen, UNfallversicherung beim Training usw
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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