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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#11
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AW: Neue Spielordnung
hallo chris,
ich bin selbst über 40 jahre funktionär im kfv gewesen und davon 30 jahre in verantwortlicher funktion. fehler passieren beiderseitig, aber man sollte nie vergessen es geht auf den untersten ebenen nicht um weltmeistertitel sondern um spaß und freude am sport. warum muss man dann eine namentliche mannschaftsaufstellung im jeden spieljahr bzw. halbserie eingeben wenn man deiner auffassung nach die aufstellung nicht ändert? wenn ein verein die lezte eingabe im dezember 2014 gemacht hat, kann ein staffelleiter nicht wissen, dass der verein was verpennt hat? da unserer landesverband auf meinen hinweiß eine regeländerung erst auf der nächsten beiratstagung beschließen kann, bleiben für mich die fragen aktuell. ich habe mich an den DTTB gewand weil man punkt 2.1.2 bei mannschaftsmeldung auslegen kann, wie es der staffelleiter gern möchte. dieser punkt interessiert mittlerweile auch andere funktionäre, die an solch eine auslegung wie in unseren fall niemals gedacht haben. die antwort von fastest115 ist perfekt. solch eine handlungsweise auf landesebene ist gegenüber den vereinen sportlich fair und würde weder den verband noch den vereinen schaden. ich hoffe nur, dass dir oder dein verein nicht solch ein fehler unterläuft, denn nach der reglung kann dein verein vom staffelleiter gestrichen werden. was würdest du dann sagen? gruß beatle
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Klaus Ködel Abteilungsleiter Tischtennis TSV 1990 Merseburg. |
#12
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AW: Neue Spielordnung
Zitat:
beatle
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Klaus Ködel Abteilungsleiter Tischtennis TSV 1990 Merseburg. |
#13
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AW: Neue Spielordnung
Ich sage nicht, dass die Regelung optimal ist. Aber ich würde mir schon einmal Gedanken machen ob es eventuell auch am eigenen Ton liegt.
Sofort wird den Klassenleiter wieder Machtgehabe vorgeworfen usw. Ich habe bisher bei jeden Problem mit Klassenleiter oder auch mit Vereinen als Klassenleiter eine einvernehmliche Lösung gefunden. Wenn man will geht das sofern man miteinander redet. Und auch ich mache Fehler nur gestehe ich dann zuallererst meinen Fehler ein und werfe nicht dem anderen einen Fehler vor. Ich kritisiere also nicht, dass Du auf das Problem der Regel aufmerksam machst. Sondern die Art und Weise wie Du es machst. Das ist ein großer Unterschied. Man kann die Regel, wie gesagt, optimieren. Ob die Lösung des WTTV optimal ist mag ich nicht beurteilen. Bin sicher auch da treten Probleme auf. Dann kann jeder Verein auch noch auf die Aufstellungen anderer Vereine reagieren. Finde ich persönlich nicht gut. Aber wahrscheinlich passiert das selten. Du hast meine Fragen übrigens nicht beantwortet, wann der Fehler aufgefallen ist bzw. ihr den Klassenleiter darauf aufmerksam gemacht habt? Bezüglich Einspruchsfrist gegen Aufstellungen ... Diese Einspruchsfrist gibt es nämlich sicher auch im TTVSA. Bei uns im TTVWH gelten hier die 7 Tage in der man dagegen offiziell Einspruch einlegen kann. Du hast auch die Frage nicht beantwortet ob Dein Verband Dich an den DTTB verwiesen hat oder einfach gesagt hat der Klassenleiter hat richtig gehandelt? (Nach der Regel hat er es ja, ob man das nun gut findet oder nicht). Du könntest ja auch bei der nächsthöheren Stelle Protest einlegen. Aber auch das muss eben innerhalb der Fristen geschehen. Dagegen hast Du dann gleich beim DTTB angerufen, der dafür überhaupt nicht zuständig ist. Der Hinweis auf das Problem ist sicherlich trotzdem gut. Auch wenn ich dieses Problem eigentlich nicht sehe, da eine Einspruchsfrist nach Veröffentlichung meiner Meinung nach reicht. Aber das mag Ansichtssache sein. Es ist technisch so, dass die Aufstellung der letzten Halbrunde von click übernommen wird. Wenn ein Verein nichts ändern will und er nichts eingibt, dann steht da das gleiche wie wenn er es vergisst. Woher weiß der Klassenleiter was der Fall ist? Er könnte mit dem Verein Kontakt aufnehmen. Das wäre eine gute Lösung. Andere Möglichkeit, wir lassen von click in Zukunft alle Aufstellungen der Vorsaison rauslöschen, dann ist dem Klassenleiter auf jedem Fall klar wenn jemand nichts eingegeben hat. Bedeutet aber vermutlich für alle Vereine dann Mehrarbeit, da man dann nicht nur die Veränderungen eingeben muss, sondern wieder jeden Spieler. Kann man aber sicher drüber nachdenken, sollte das wirklich gewünscht sein. Achja und nein der Klassenleiter kann den Verein eben eigentlich nie streichen, da ja eine Aufstellung eingegeben ist. Nämlich der vorigen Halbrunde. Er kann ja nur streichen, wenn gar nichts eingegeben ist. Aber es bleibt dabei. Der erste Fehler war vom Verein, der zweite war dann vom Klassenleiter weil er keinen Kontakt aufgenommen hat. Und der dritte ist die Art und Weise wie Du auftrittst, weil Du das Gefühl hast benachteiligt zu werden von der ganzen Welt. Zumindest vermittelt Dein Auftreten dies.
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#14
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AW: Neue Spielordnung
Das Ganze ist doch ausschließlich eine rein interne Angelegenheit zwischen dem Tischtennis-Verband Sachsen-Anhalt und einem seiner Mitgliedsvereine. Es geht um die Anwendung von Detail-Regelungen, die sich dieser Landesverband selbst gegeben hat. Es ist dabei völlig unerheblich, ob der Verband sich diese Regelungen selbst ausgedacht hat oder ob er sie anderswo "abgeschrieben" hat oder ob andere Landesverbände identische Regelungen oder auch abweichende Regelungen haben.
Wenn der Verein meint, dass ein Fachwart gegen diese Regelungen verstößt, dann kann er - unter Beachtung der Frist- und Formvorschriften - dagegen vors Tischtennis-Sportgericht gehen. Wenn beatle meint, dass die Regeln Quatsch sind, dann muss er sich halt um eine Änderung bemühen. Dafür gibt es vorgegebene Vorgehensweisen (z.B. einen Antrag beim zuständigen Gremium). Mir ist eigentlich nicht klar, warum er so einen Wind verursacht. |
#15
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AW: Neue Spielordnung
hallo chris,
ich habe am 17.07.15 vom staffelleiter erfahren das unsere mannschaftsmeldung nicht eingegeben wurde und er sie ohne berücksichtigung unserer neuzugänge eingegeben hat. ich habe geschrieben das ich dann anscheind speichern vergessen habe und unsere mannschaftsmeldung sofort gesendet. obwohl unser neuzugang auf der spielberechtigungsliste stand lehnte er eine eingliederung in die mannschaft mit der begründung ab. wir haben zu spät gemeldet(woher sollte ich wissen das was schief gelaufen ist)und dadurch ist sie nicht spielberechtigt. erst nachdem ich beim kreissportwart angefragt habe, hat er diese entscheidung des staffelleiters aufgehoben. der staffelleiter von unserer 1 mannschaft(Bezirksliga) hat unser nachträgliche mannschaftsaufstellung ebenfalls mit der begründung, zu spät gemeldet, nicht anerkannt. beide staffelleiter gehören allerdings den gleichen verein an. ich kann dir gern den e-mail schriftverkehr zukommen lassen und dann kannst du entscheiden wer welchen ton angeschlagen hat. ich weiß nicht woher du dein wissen nimmst das ich mich im ton vergreife. nochmals, ich habe nachdem unser landesverband mir diesen fragen die den punkt 2.1.2 betreffen nicht beantworten konnte habe ich bei herrn keil nachgefragt. seine antwort, ich soll mich an unseren verband wenden und übrigens kennt er den punkt 2.1.2 unter mannschaftsaufstellungen nicht. daraufhin habe ich beim dttb nachgefragt und mit herrn festel ein sehr gutes und freundschaftliches gespräch geführt. es kann doch durchaus passieren das man bei solch einer großen WO einmal einen punkt nicht so genau formuliert hat. obwohl ich der meinung bin und bleibe, unsere verspätete mannschaftsmeldung hätte vom staffelleiter anerkant werden müssen, zumal noch 14 tage bis zur veröffentlichung zeit gewesen wäre. und bin auch der meinung das ein staffelleiter bei einer terminüberschreitung ohne rücksprache mit den betreffenden verein in seine vereinsarbeit(das ist nun einmal eine mannschaftsmeldung) nicht eingreifen darf. das bedarf einer klärung. auf welchen punkt der WO soll ich mich bei einen protest berufen? wenn der punkt so ausgelegt wird kann ich mir das protestgeld sparen und gleich vor ein zivilgericht ziehen. eine mannschaftsaufstellung vom vorjahr ohne berücksichtigungen von neuzugängen? ich glaube, unsere chancen würden gut stehen. ich selbst habe in all den jahren u.a. als staffelleiter solch einen verein(was vor allen nach der einführung des click system passierte) persönlich angerufen und um eine nochmalige mannschaftsmeldung gebeten. nur, unser kreisstaffelleiter lehnt selbst jeden telefonischen kontakt mit unseren verein ab, was eigentlich alles aussagt. ich hoffe ich habe deine fragen nun beantwortet. Beantworte doch bitte meine frage nur mit JA oder NEIN. ist ein staffelleiter berechtigt ohne rücksprache mit den betreffenden verein eine selbstständige namentliche mannschaftsaufstellung vor zu nehmen.
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Klaus Ködel Abteilungsleiter Tischtennis TSV 1990 Merseburg. |
#16
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AW: Neue Spielordnung
Da es das nicht gibt kann das nicht passieren. Es ist immer die Meldung der letzten Halbrunde drin ....
Neue Spieler können jederzeit nachgemeldet werden in den meisten Verbänden. Da steht, wenn dann der TTVSA recht alleine mit dem Problem da. Auch während der Runde. Hat aber nichts mit dem Termin Mannschaftsmeldung an sich zu tun. Ich habe auch klar gesagt, dass ich eine Rücksprache befürworten würde, wenn einem etwas komisch vorkommt. Bzgl. der Annahme dass Du Dich im Ton vergreifst gehe ich von den Beiträgen hier in diesem Thread und generell im Forum aus. So zu den Fakten: Der Kreissportwart hat eine Entscheidung des Staffelleiters aufgehoben. Aus meiner Sicht zurecht. Das war der richtige Weg. Dass eine Lücke in der WO vorhanden ist sehe ich immer noch nicht, das die WO eine Nachmeldung jederzeit zulässt. Zumindest unterhalb der Oberliga. Nach dem Kreissportwart kommt die nächste Ebene dran und wenn die das zurückweisen kann man die Sportgerichte anrufen. Es wurde Dir aber doch sogar recht gegeben. Davon hast Du in Deinem ersten Beitrag nichts geschrieben. Also war das Problem eigentlich schon gelöst. Hier wird aber hier so dargestellt, als ob Dein Verein gnadenlos benachteiligt wurde, was nach der Entscheidung des Kreissportwartes gar nicht mehr der Fall war. Wenn die Klassenleiter diese Entscheidung so treffen, so mag sie falsch sein (aus meiner Sicht eindeutig). Grundsätzlich kann man gegen Entscheidungen der Klassenleiter Protest einlegen. Wenn die Stelle darüber das korrigiert ist alles gut. Wenn das mehrmals passiert dann sollte man vielleicht eher schauen, dass die Klassenleiter ausgetauscht werden und vielleicht mit jemandem tauschen, der eine Klasse hat in der ihr nicht spielt. Es scheint ja so zu sein, dass Du persönliche Probleme siehst (kann ich nicht beurteilen). Mich irritiert immer noch, dass der TTVSA keine eigene WO hat, sondern komplett nach der WO des DTTB spielen lässt. Gleichzeitig aber Damen in Herrenmannschaften spielen lässt, was in der WO ja geregelt sein muss. Da muss es doch irgendetwas vom TTVSA geben. Ich suche übrigens, wie Michael Keil auch, immer noch den Punkt 2.1.2. Die WO ist sortiert nach Buchstaben (A-F). Unter keinem der Buchstaben A-F finde ich einen Punkt 2.1.2. Zumindest nicht beim DTTB in der WO. Solltest Du die Bundesspielordnung meinen, so ist diese bis zur Oberliga gültig. Für die Ligen darunter gilt die Bundesspielordnung nicht. Dort steht unter 2.1.2 allerdings etwas was Du meinen könntest. Die Bundesspielordnung ist auch nicht die Wettspielordnung des DTTB sondern, wie es auch am Anfang dort steht eben gültig für die 1. BL Damen, 2.und 3. BL sowie Regional- und Oberligen, während die WO des DTTB für alle Verbände gültig ist.
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#17
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AW: Neue Spielordnung
Das hat mich am Anfang auch verwirrt, dass er immer von WO spricht. Der TTVSA hat eine Landesspielordnung, die für Verbandsliga bis runter zur Bezirksklasse gültig ist. Dort gibt es dann auch den Punkt D 2.1.2
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#18
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AW: Neue Spielordnung
Okay, dass die aber mit den anderen Verbänden nichts zu tun hat und damit es wirklich ein Problem des TTVSA und, wenn identisch mit Bundesspielordnung, des DTTB ist und ansonsten bei keinem der Verbände, da diese Formulierungen für keinen anderen Verband gilt, es sei denn er hat dies auch so übernommen.
Wobei das im TTVSA sogar anders formuliert ist als in der Bundesspielordnung. Landesspielordnung TTVSA: "D 2.1.2 Erfolgt die Erstellung der Mannschaftsmeldung nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig, zieht das eine Ordnungsgebühr gemäß Finanzordnung des TTVSA nach sich. Darüber hinaus können solche Mannschaften eines Vereins von der zuständigen Stelle gestrichen werden." Bundesspielordnung: "E 2.1.2 Erfolgt die Erstellung der Mannschaftsmeldung für die BSK-Mannschaften nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig, zieht das pro nicht rechtzeitig bzw. nicht vollständig gemeldeter Mannschaft eine Versäumnisgebühr gemäß Abschnitt G, Ziffer 3 nach sich. Darüber hinaus können solche Mannschaften eines Vereins von der zuständigen Stelle gestrichen werden." Sinngemäß sicher das gleiche, aber damit ist eindeutig, dass der TTVSA doch eine eigene Ordnung hat und es um diese geht und damit es wirklich nichts mit den anderen Verbänden zu tun hat. Im TTVWH heißt es: "G 6.2 Die Mannschaftsmeldung ist, getrennt nach Altersklassen und Geschlecht, zu jeder Halbserie von jedem Verein über die Online-Plattform des TTVWH einzureichen. Die Mannschaftsmeldung zur Vorrunde ist bis zum 1. Juli, die zur Rückrunde bis zum 22. Dezember der jeweiligen Spielzeit einzureichen. Für jede Mannschaft ist ein verantwortlicher Mannschafts-kontakt mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen." 6.8 Die eingereichte Mannschaftsmeldung ist durch die zuständigen Spielklassenleiter zu prüfen. Entspricht sie nicht den Bestimmungen der WO bzw. der WO/AB, nimmt der Spielklassenleiter die notwendigen Korrekturen vor. Besteht Unstimmigkeit zwischen den Spielklassenleitern über die Einstufung eines Spielers ohne vergleichbaren Q-TTR-Wert, entscheidet die der Spielklasse der höchsten betroffenen Mannschaft übergeordnete Stel- le über die Einstufung. Anschließend genehmigt der Spielklassenleiter die den Bestimmungen entsprechende Mannschaftsmeldung in der Online- Plattform des TTVWH. 6.9 Proteste gegen genehmigte Mannschaftsmeldungen sind nur innerhalb von 7 Tagen (Poststempel) nach dem im Rahmenterminplan genannten Veröffentlichungstermin der Mannschaftsmeldung bei der für die betreffende Spielklasse übergeordneten Stelle möglich. Dies ist für die Bezirksspielklassen: der Ressortleiter Mannschaftssport (Bezirk) /der Bezirksjugendvorsitzende Bezirks-und Landesliga: der zuständige Schwerpunktleiter Aktive/Jugend Verbandsklasse und Verbandsliga: der Beauftragte Mannschaftssport (Aktive/Jugend TTVWH) Gegen deren Entscheidung über die Spielstärkereihenfolge gibt es kein Rechtsmittel. Bei Änderungen der Mannschaftsmeldungwährend der Runde ist ein Protest nur innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung der geänderten, genehmigten Mannschaftsmeldung möglich 6.11 Nach dem Stichtag zur Mannschaftsmeldung kann dieMannschaftsmeldung auf Wunsch des Vereins lediglich um weitere Spieler ergänzt werden, die eine gültige Spielberechtigung für den Verein besitzen. Andere Änderungen sind nur möglich, wenn Bestimmungen der WO/AB dies ausdrücklich erlauben.Über die geänderte Mannschaftsmeldung hat die zuständige Stelle unverzüglich zu entscheiden. 6.12 Nachmeldungen von Spielern mit einer für den betreffenden Verein gültigen Spielberechtigung sind jederzeit möglich. Ein nachgemeldeter Spieler erlangt seine Einsatzberechtigung 5 Tage nach der Nachmeldung beim zuständigen Spielklassenleiter. 6.13 Erhöht sich durch Nachmeldungen die Zahl der Stammspieler in einer Mannschaft über die Sollstärke, können die überzähligen Stammspieler in die nächsttiefere Mannschaft eingereiht werden. Die Gesamtreihenfolge der Mannschaftsmeldung darf dabei nicht verändert werden, außer eine Umstellung ist notwendig zur Einhaltung der Toleranzen gemäß WO D 15.2. In diesem Fall nimmt der Spielklassenleiter die Umstellung vor. Das zeigt recht eindeutig, dass ein Vergessen gar nicht in Frage kommt, da eben immer eine Aufstellung drin ist. Vielleicht sollte man das noch regeln. Aber da eine Nachmeldung möglich ist und nur eine Umstellung nicht mehr sind die Probleme schon einmal sehr geringer.
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AW: Neue Spielordnung
hallo leute,
nur noch soviel. wenn die bundesspielordnung bis zur oberliga gilt, warum dann noch eine WO wenn die landesverbände sich nicht danach richten müssen. eigentlich wollte ich nur meine frage mit ja oder nein beantwortet haben. beatle
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Klaus Ködel Abteilungsleiter Tischtennis TSV 1990 Merseburg. |
#20
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AW: Neue Spielordnung
Weil die Bundesspielordnung genau nur für diese Ligen ist. Das ist die Ebene des DTTB. Auf den Ebenen darunter können die Verbände, oder teilweise auch die Bezirke und Kreise noch von der WO abweichen.
Die Wettspielordnung ist aber nicht gleich die Bundesspielordnung, denn auch die Bundesspielordnung ist nur eine Spezifizierung der Wettspielordnung. Die Wettspielordnung gilt für alle Verbände und erlaubt den Verbänden gewisse Freiheiten. Ansonsten dürften Eure Damen auch nicht bei den Herren spielen. Laut der Bundesspielordnung ist dies nämlich nicht möglich. Laut der Wettspielordnung des DTTB auch nicht, es sei denn der Verband weicht davon in seiner eigenen Wettspielordnung ab.
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