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#11
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Zitat:
das du als heilbronner das ganze jetzt blöd findtst ist klar. mich ergert mehr das beilstein kein strafe kriegt weil die schuld sind. bis vor einige jahre war beilstein ja voll "proffesionnel": erfolg mit nebenwirkung (hättn die mal artzt oder apoteker gefragt). antipatien von andere vereinen machten „wagenburgmentalitäht" gegen die "andere böse welt draußen". aber: dahinter war ein konzeppt und sehr viel e-lan und dafür respekt ![]() in letzten jahren hat sich das geendert - beilstein ist nicht mehr das gesprächsthema. Jetzt gibt’s mitleid statts neid und wut. jugendspieler werden oft kaum noch betreut, bei heimspielen warten die gäste manchmal ne virtelstunde vor spielbeginn bis die platten zum einspielen stehen, wen sie zu wenig leute haben spielen manchmal "karteileichen", manche benehmen sich schlecht (werden lang gesperrt) und desshalb ist auch die verspätung bei diesem auswärtsspiel keine überaschung. beilstein wurstelt sich nur noch irgentwie durch! |
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#12
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Aus meiner Sicht kann das Verbandsgericht zu keinem anderen Urteil kommen. Wer zu spät kommt, hat in der Regel verloren (Ausnahme: z. B. höhere Gewalt). Auch wenn es nur eine Minute ist. Entscheidend ist hier
WO D 33.2: "... Der Spielklassenleiter entscheidet bei Nichtantreten oder Zuspätkommen über die Wertung". Welchen Sinn hat dieser Satz? Hätte das Schiedsgericht Recht, wäre dieser Satz sinnlos: Bis zu 30 Minuten zu spät wird gespielt und gewertet, bei mehr als 30 Minuten zu spät wird nicht mehr gespielt. Was entscheidet jetzt der Klassenleiter ??? Ist mir ein Rätsel, wie das Schiedsgericht zu solch einem Urteil kommen konnte. Dieser Satz muss eine Bedeutung haben, und das kann nur dann sein, wenn innerhalb der 30 Minuten gespielt wird. Die anwesende Mannschaft muss warten, falls die zu spät kommende einen wichtigen Grund für ihre Verspätung vorweisen kann. Und genau das entscheidet der Klassenleiter. Man muss sich allerdings fragen, wie der normale Tischtennisspieler wissen soll, was Recht und Ordnung ist, wenn sich schon die Juristen nicht einig sind. Und ob die Regelung "wer eine Minute zu spät kommt hat verloren" wirklich sinnvoll ist. Wo bleibt da der Tischtennissport ? |
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#13
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Gegenfrage: Wenn es überhaupt keine Karenzzeit gibt in der eine Mannschaft zu spät kommen darf und eine Minute nach dem angesetzten Spielbeginn ist das Spiel verloren- warum sollte ich dann überhaupt noch antreten? Wenn der Klassenleiter anschließend das Spiel runterwertet?
Dann kann ich den Nachmittag auch im Freibad oder mit der Familie verbringen, da hab ich mehr davon. Was gibt es frustrierenderes als das Spiel dennoch auszutragen und dann kommt der allmächtige TTVWH und entscheidet von sich aus über die Wertung? Warum entscheidet überhaupt der Klassenleiter über die Wertung wenn die betreffenden Vereine sich einig waren nicht unter Protest zu spielen? Ich bin versucht das ab jetzt nach dieser angeblichen Regel durchzuziehen. In unteren Klassen und va. bei Jugendspielen ist es völlig normal dass mal ne Mannschaft kurz vor knapp oder auch mal zu spät kommt. Das passiert regelmäßig, jeder der im Breitensport aktiv ist wird das bestätigen können. Ich werde mich ab jetzt auf die Regelauslegung des TTVWH berufen, Spielbeginn 1 Minute verspätet reinschreiben wenn die Gegner nicht rechtzeitig spielbereit am Tisch sind und unter Protest antreten. Danach werde ich 6:0 bzw. 9:0 Wertung für unseren Verein verlangen. Das mach ich 3x danach hasst mich aus Fairnessgründen jeder Verein im ganzen Bezirk. Und er täte Recht daran. Merken die noch IRGENDWAS? Was so ein Urteil in der Realität bedeutet? Die Vereine die das zwischenmenschliche Fair Play einhalten sind die Dummen. Um was gehts eigentlich in unserem Sport? Um das was der Verband da heraufbeschwört oder um die Freude am Sport? Letztere bleibt nämlich auf der Strecke wenn ich sowas lesen und hören muss. An den User "uvschutz" noch ein kleiner Hinweis zum Schluß: Es wäre doch schön, wenn man wenigstens die Grundkenntnisse der deutschen Rechtschreibung beachten würde. Dazu gehört Groß- und Kleinschreibung, sowie nicht 30 Rechtschreibfehler in den paar Zeilen zu machen. So ein Beitrag disqualifiziert sich schon von selbst. Andere Leute müssen lesen was man da orthographisch verbricht, es wäre doch nett wenn das ohne stechenden Schmerz im Sehnerv möglich wäre. Abgesehen davon ist der Beitrag auch inhaltlich einfach falsch. Beilstein wurde mit Spielverlust und Geldstrafe bestraft. Daran hat sich auch nach der Berufung meines Wissens nichts geändert. Inwiefern wurde Beilstein also nicht bestraft? Weil sie den Abstieg aus eigener Kraft vermieden haben? Dafür zolle ich nun Respekt. Wenn einem so übel mitgespielt wird. Wer denkt ein 15-minütiges zu spät kommen sei nicht menschlich der werfe nun den ersten Stein. Mir ist es auch schon passiert, aus welchen Gründen auch immer. Und danach war ich froh dass ich keine Idioten auf der anderen Seite stehen hatte die auf irgendeine Regelauslegung gepocht haben, sondern dass die Betreffenden einfach trotzdem gegen mich angetreten sind. DAS ist Sportsgeist. Und deshalb gehe ICH in die Halle. Deshalb kann der Appell wohl nur lauten: Fälscht weiter munter eure Spielberichte. So wie es jedes Wochenende irgendwo der Fall ist. Denn wenn euch der Verband dahinter kommt dass was nicht mit rechten Dingen zuging- dann packen sie die Keule aus. Egal wie klein die Verfehlung auch sein mag. Auf Augenmaß könnt ihr nicht hoffen. Geändert von nevada (03.06.2013 um 15:34 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt |
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#14
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Auszug aus der WO:
33 Spielbereitschaft 33.1 Das Spiel beginnt pünktlich zur festgesetzten Anfangszeit mit der Begrüßung der Mannschaften. Sind die Mannschaften zur festgesetzten Anfangszeit in Mindeststärke anwesend, so muss mit dem Mannschaftskampf begonnen werden. Eine Mannschaft, die anwesend ist, aber einen verspäteten Beginn verursacht, wird mit einer Geldstrafe belegt, in besonders schweren Fällen mit Spielverlust und Geldstrafe. 33.2 Erscheint eine Mannschaft nicht rechtzeitig oder ist sie nicht in Mindeststärke anwesend, so hat die andere Mannschaft 30 Minuten (bei Koppelspielen 60 Minuten) zu warten. Kommt die fehlende Mannschaft innerhalb dieser Zeit, so muss (ggf. unter Protest) gespielt werden. Der Spielklassenleiter entscheidet bei Nichtantreten oder Zuspätkommen über die Wertung des Spiels. Das heißt doch, daß bei einer Spielstärke von nur 3 Mann (Mindeststärke bei 6er-Mannschaften = 4 Mann) das Spiel nicht zu beginnen braucht, sondern gewartet werden kann, bis min. der 4.Mann eingetroffen ist, bevor begonnen werden muß. Und 33.2 sagt doch ganz klar, daß gespielt werden muß, wenn die zu spät erscheinende Mannschaft (egal ob nun alle oder nur in Mindeststärke) innerhalb der 30 Minuten anwesend ist. Der Klassenleiter muß natürlich über die Wertung entscheiden, weil ja auch taktische Gründe hinter der Verspätung stehen können, z.B. daß ein Spieler in 2 Mannschaften eingesetzt wird und das erste Spiel noch nicht fertig ist. Bei einer reinen Verspätung wird doch kein Klassenleiter ein Spiel als verloren werten, sondern nur eine Geldstrafe verhängen. |
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#15
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Was sind taktische Gründe? Wer entscheidet das?
Ich gebe vor in einem Stau gewesen zu sein. Muß ich das dann polizeilich belegen? Ein Spieler muß Samstags arbeiten und kommt die 15 Minuten später. Sage ich die Wahrheit oder lüge ich was vor.(Stau o.ä.) Es gibt so viele Gründe, daß man halt mal etwas später anfangen muß und da gabs nie ein Problem nur jetzt und in der Zukunft. Auch die Sache mit dem Jugendersatz, (wobei Beilstein ja im Sinne des Fair Play einem anderen Verein(Jugend) geholfen hat) kann man nicht als taktischen Grund auslegen. So ein Urteil wird einfach Nachwirkungen haben und die Unsicherheiten in den Vereinen verstärken. Und den Bericht über Beilstein möchte ich nicht kommentieren.
Geändert von nevada (03.06.2013 um 18:06 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt |
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#16
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Bitte nicht jeden Beitrag, auf den man direkt antwortet, komplett zitieren. Das macht das Lesen nur schwerer.
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In der Retrospektive ist jeder allwissend. |
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#17
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Man sollte zwingend wieder einführen (so war es früher): Punkte am Grünen Tisch dürfen für eine andere Mannschaft nicht zum Aufstieg oder Abstieg führen. Gerade im TT.
Zur Not muss (es ein) Entscheidungsspiel(e) geben! |
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#18
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
So jetzt haben auch endlich 2 Funktionäre die ersten Konsequenzen aus dieser Selbstherrlichkeit des Verbandes gezogen.
Einer steht nicht mehr als Klassenleiter für nächste Saison zur Verfügung. Der andere wird mir sofortiger Wirkung sämtliche Ämter im TTVWH niederlegen.(Juristische Spitzfindigkeiten zu Lasten des Amateursports ist nicht mehr sein Ding) ![]() ![]() ![]() Richtig so.
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#19
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Zitat:
Kurz gesagt, "wer im Glaushaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen"! ![]()
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#20
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Und wer sind die beiden Funktionäre?
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