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Umfrageergebnis anzeigen: Ist das Urteil angemessen ? | |||
ja - reicht vollkommen aus |
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0 | 0% |
nein - zu hoch, ist doch nur ein Hobby |
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0 | 0% |
nein - schließlich haben alle Mannschaften darunter die halbe Saison mit einer falschen Aufstellung gespielt |
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15 | 83,33% |
ist mir egal |
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3 | 16,67% |
Teilnehmer: 18. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen |
#11
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AW: BTTV Urteil - Angemessen ?
Tischtennis ist und bleibt eine Randsportart.
Geführt von Menschen, die denken sie wären etwas Besonderes, die jedoch aber zum Großteil Mega ahnungslos sind. Was genau soll bei einem Sport rauskommen, bei dem außer die Spieler selbst kaum einer Notiz davon nimmt? Alle Foren hier sind recht nett zu lesen, teilweise. Nur, mal ehrlich, wer nimmst selbst davon Notiz? Wieso ausgerechnet ist eine Forenseite, bei der es über Fußball geht, die Meistbeachtete? Deshalb sind 200 Euro in meinem Sprachgebrauch zwar bitter, aber marktüblich.
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Armes Deutschland!! |
#12
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AW: BTTV Urteil - Angemessen ?
Naja, ob nun Randsportart oder nicht, spielt in dem Fall keine Rolle. Vor allem da es in Deutschland eben nur eine Sportart gibt und alle anderen Sportarten sind nun mal Randsportart.
Das der Thread so viele Views hat, liegt nur daran, da es 4-5 Personen gibt die dort regelmäßig schreiben und weil das Thema zeitlich unbegrenzt ist. Es liegt keinesfalls am Thema am Thread an sich. Das würde bei jedem anderen genauso funktionieren, bestes Beispiel war der Kaiser Franz Thread. So jetzt zum eigenlichen Thema: Das ein Verein der vorsätzlich betrügt und sich dabei auch noch so dämlich anstellt mit so einem Urteil belohnt wird ![]() Mehr fällt wir dazu nicht ein.
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Gruß Claus |
#13
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AW: BTTV Urteil - Angemessen ?
B. Entscheidungsgründe
Der Verein A hat sich wegen wissentlich unrichtiger Angaben bei dem Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung gem. § 61 Abs. 3 RVStO strafbar gemacht. Gem. § 61 Abs. 3 RVStO werden wissentlich unrichtige Angabe bei Anträgen auf Erteilung einer Spielberechtigung mit einer Geldstrafe von 50,00 EUR bis 300,00 EUR bestraft Anmerkung FsB: So schaut es halt einfach aus, jeder der das ändern möchte, kann gerne Regeländerungen / Änderungen der Satzung beantragen.
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Armes Deutschland!! |
#14
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AW: BTTV Urteil - Angemessen ?
Zitat:
Du stellst dich selbst in eine Ecke, in der ich dich nicht stellen wollte, aber nun gut! Was würden jetzt die Vereine sagen wie Basketball oder Handball, die in Würzburg die s.Oliver Arena bis auf den letzten Platz mehrmals füllen, bei Spitzenspielen gar das 2-3 fache Potential an Karten verkaufen könnten. Was würde ein Basketball - Verein aus Bamberg sagen, die unzählige Male voll gestopfte Hallen vorweisen können. Was würden Icehockey - Cracks aus Nürnberg sagen, oder Basketballer und Handballer in der Nürnberger Region, die ebenfalls nur vor ausverkaufter Arena in Nürnberg ihren Sport nacheifern. Oder was sagen sogenannte Spitenmannschaften des TT - Sports, die gerade mal froh wären, hätten sie 50 zahlende Zuschauer in der Halle???? Aber das war es dann auch schon wieder meinerseits zu diesem Thema, der Drops ist gelutscht!
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Armes Deutschland!! Geändert von Frei statt Bayern (09.06.2016 um 10:55 Uhr) |
#15
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AW: BTTV Urteil - Angemessen ?
@Frei statt Bayern:
Die Frage war nicht, ob die Strafe an Hand der momentanen Regeln passt, sondern ob man diese als angemessen erachtet. Also erstmal lesen! Meiner Meinung nach ist die Strafe absolut lächerlich. Ausserdem, was sollen diese Vergleiche mit anderen Sportarten? Absolut daneben. Ganze Saison bescheissen und die Mannschaften ab 2. Herrenmannschaft dadurch besser aufstellen gehört meiner Meinung nach knallhart bestraft. Und das sicher auch nicht davon abhängig, ob dadurch z.B. eine Mannschaft absteigen musste oder nicht. Die 200 Euro (im Maximalfall 300 Euro) schrecken sicher keinen Verein ab. |
#16
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AW: BTTV Urteil - Angemessen ?
Wie geschrieben, völlig egal welchen Stellenwert TT in der Öffentlichkeit hat. Mir geht es um den Sport den ich ausübe und der mir Spaß macht. Ob das jetzt eine Randsportart ist oder nicht ist hier nicht das Thema.
Peter hat in dem Recht, was er schreibt bezüglich den Regeln und ich würde das auch so akzeptieren, wenn in der Urteilsbegründung nicht expliziet stehen würde dass sich der Verein einen Vorteil verschaft hat und dadurch die unteren Mannschaften mit einer besseren Mannschaft auflaufen konnte. Das ist für mich der Punkt, wenn ein Verein "vergessen" hat den Spieler beim BLSV zu melden und es nur ein Formfehler ist, der Spieler aber regulär eingesetzt wurde etc. Dann finde ich die Strafe so ok. Aber das Gericht unterstellt dem Verein ja eindeutig warum der Spieler überhaupft aufgestellt wurde, somit hat er mit einer manipulierten RL gearbeitet. Es wurden wissentlich falsch Angaben gemacht und es stand von vorneherein fest das der Spieler nie zum Einsatz kommen wird. Meiner Meinung nach hätte dies bestraft werden müssen. Peter hat auch recht damit das der Drops gelutscht ist, aber vielleicht bewirkt das etwas für die Zukunft.
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Gruß Claus |
#17
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AW: BTTV Urteil - Angemessen ?
Nach wie vor ganz klar eine Themaverfehlung!
Ausgangspunkt ist bzw. war ja nicht die Frage, ob das Urteil ok ist, sondern ob das angemessen ist. Das Urteil/Strafmaß hat sich, wie könnte es auch anders sein im zulässigen Rahmen bewegt. Aber das ist doch der Knackpunkt, oder stehe ich hier allein mit meiner Meinung. Die paar hundert Euro interessieren sicher nicht, da kann man das Risiko evlt. dabei nicht erwischt zu werden sicher eingehen. |
#18
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AW: BTTV Urteil - Angemessen ?
Nur so als Ergänzung:
Früher (als sowieso alles besser war), stand in der Wettspielordnung unter dem Punkt "Widerruf der Spielberechtigung" noch das drin: WO B1.4 bis 2010: ... Mit der Zustellung des Widerrufs an dessen Verein erlischt die Spielberechtigung des Spielers für die Zukunft und seine Einsatzberechtigung für alle Mannschaften des Vereins rückwirkend ab Saisonbeginn. ... D.h. damals wäre der Verein nicht mit den läppischen 200 EUR davongekommen, sondern alle Mannschaften unterhalb der betroffenen Mannschaft wären zusätzlich mit Punktabzügen bestraft worden, weil sie mit ungültiger Rangliste gespielt hätten (es sei denn, sie hätten in weiser Voraussicht immer die jeweilige Nr.1 nicht mitspielen lassen). Die Bestimmung wurde aber auf Antrag des BTTV-Präsidiums ab der Saison 2010/11 geändert, seitdem gilt folgender Text: WO B1.4 ab 07/2010: ... Mit der Zustellung des Widerrufs an dessen Verein erlischt eine Spielberechtigung des Spielers und seine entsprechende Einsatzberechtigung für alle Mannschaften des Vereins für die Zukunft. ... |
#19
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AW: BTTV Urteil - Angemessen ?
Also unabhängig vom Urteil finde ich erstmal gut, dass es diese Gewaltenteilung im TT gibt. Das Gericht sollte immer - wie es auch im BTTV ist - unabhängig sein. Von daher möchte ich mir keine Meinung darüber bilden, ob das jetzt angemessen ist oder nicht, denn das hängt von vielen subjektiven Faktoren ab.
Ich glaube allen in Mittelfranken (sogar mir als Oberfranke) ist klar wer dieser Verein ist. Die Ordnungsgebühr wird sicherlich nicht das einzige sein, was auf den Verein negativ zurückfällt. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die entsprechenden Stellen nun vermehrt ein Augenmerk darauf haben, wer da jetzt auf der Rangliste steht und wenn es jemand neues ist, dann werden da sicherlich alle hellhörig. |
#20
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AW: BTTV Urteil - Angemessen ?
Ne, keine Ahnung?
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VH: Bluestorm Z3 RH: Spinfire Soft |
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