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Urteil SG Mittelfranken
Hallo,
in Mittelfranken wurde ein Spieler wegen Unsportlichen Verhaltens für 2 Monate gesperrt: Hier kann man den Sachverhalt nachlesen: http://www.bttv.de/fileadmin/bttv/me...MFR_201406.pdf Wie ist denn Eure Meinung dazu ? Ich persönlich kenne den Spieler und auch sein Verhalten welches auf einer Krankheit beruht. In dem speziellen Fall war ich natürlich nicht dabei, kann also nicht beurteilen wie extrem es in diesem Fall war. Sein Verhalten jedoch bei uns wenn er bei unserem Turnier mitspielte war schon immer grenzwertig, jedoch wurde es aufgrund seiner Krankheit tolleriert. Es ist ein schwieriges Thema, und hier gibt es viele Gesichtspunkte: - muss man hier einen Protest einlegen ? - muss man deswegen den Spieler sperren ? - setzt er es bewusst ein ? Das sind alles Fragen die nicht so einfach zu beantworten sind und ich traue mir hier auch kein Urteil oder eine gefestigte eigene Meinung dazu zu. Aber gerade in der Zeit wo das Thema Inklusion sehr im Mittelpunkt steht wäre hier vielleicht mehr Tolleranz nötig gewesen. Bin da mal auf ein paar Meinungen gespannt. Wenn ich das so weiterdenke und es gibt einen Spieler der das Tourette-Syndrom hat. Was passiert dann ? - Ist aber nur so ein Gedanke bei dem Thema. |
#2
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AW: Urteil SG Mittelfranken
Jeder Spieler sollte für sich entscheiden, ob er gegen Spieler X spielen will/kann.
Eine Sperre - egal wie lang - ist zwecklos. Es liegt eine schwere Krankheit - Tourette - Syndrom - vor. Ich zum Beispiel könnte gegen ihn spielen. Mich kann man nicht beleidigen. Ein Schwerkranker schon gar nicht. Einen normalen unfairer Spieler lass ich links liegen. |
#3
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AW: Urteil SG Mittelfranken
woher kennst du die Diagnose ?
Ich glaube nicht dass es Tourette ist, aber ich bin auch kein Fachmann. Im Urteil steht auch nur etwas von einer Krankheit, daher wäre ich da Vorsichtig irgendetwas rein zu interpretieren. So wie ich das bis jetzt immer mitbekommen habe führt er auch nur Selbstgespräche ..... |
#4
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AW: Urteil SG Mittelfranken
Bei Selbstgesprächen beleidigt man aber eigentlich nicht den Gegner.
Ich denke wir können gar nichts zum Urteil sagen, da wir die dazugehörige Situation nicht kennen. Grundsätzlich kann ich über vieles hinwegsehen beim Spiel. Und wenn jemand krankheitsbedingt da ein Problem hat noch mehr. Aber wenn jemand anfängt mit schweren Beleidigungen, dann wird das irgendwann kritisch. Und es gibt eben auch sensible Leute, die damit ein wirkliches Problem haben. Ist ja auch eine Sache wie man selber gestrickt ist. Sollen die nun für sich ein Problem kriegen um auf den anderen Rücksicht zu nehmen. Also ist es jedes Mal eine Einzelfall-Entscheidung.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
#5
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AW: Urteil SG Mittelfranken
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#6
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AW: Urteil SG Mittelfranken
da steht nicht das er Tourette hat.
Ich habe nur angemerkt sollte es mal einen Fall geben, der dieses Krankheitsbild hat, was passiert dann ? Wie geschrieben ich kann nur das so beurteilen wie ich das bisher erlebt habe, er spricht sehr laut mit sich oder mit einer imaginären dritten Person. Er schimpft laut und spricht aus Drohungen aus. So habe ich ihn bisher erlebt. Unter Tourette verstehe ich was anderes, aber ich bin kein Arzt vielleicht ist es eine Form keine Ahnung. Aber was haltet ihr z.b. von der Sperre ? |
#7
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AW: Urteil SG Mittelfranken
Ja ist sicher schwirieg...erstmal ne Formalie
...seine impulsiven Ausdrücke ohne äußere Gründe krankheitsbedingt sind, entbindet es den Spieler nicht von einem unsportlichen Verhalten. muss das nicht heißen entbindet es ihn nicht von einem sportlichen Verhalten??? Zum Fall selber kann man natürlich nicht viel sagen. Man kennt ja zB Tourette Syndrome aus TV Berichten.... Ich denke da spielt dann natürlich auch der Gegner ne Rolle .. Der eine kann damit umgehen, der andere nicht und ärgert sich dann vieleicht und kann sich dann nicht mehr richtig auf das Spiel konzentrieren und verliert deshalb.... Verständnis für den Kranken sollte man sicher haben, aber wenn der Gegner dadurch einen Nachteil hat muss man auch für den Verständnis haben... Eigentlich nicht zu lösen.... Natürlich kann man auch bei Selbstgesprächen den Gegner beleidigen... Wenn ich zu mir selbst sage: wie kann ich nur gegen so einen XXX verlieren... und der andere hört das... Das man jemand für sowas sperrt, halte ich nicht für sinnvoll. Das würde ja nur Sinn machen, wenn er aus der Strafe lernen könnte und das beim nächsten mal abstellen kann...aber das kann er ja wahrscheinlich nicht wenn es eine gesundheitsbedingte "Zwangshandlung" ist. Und einen Nachweis, dass er seine "Ticks" dann absichtlich einsetzt um den Gegner zu beeinflussen gibt es denke ich nicht. Fazit: Im Sinne der Intergration von körperlich oder geistig behinderten Leuten, ist eine Strafe für etwas das aus einem krankhaft/zwanghaftem Verhalten herrührt sicher nicht sinnvoll. Die Idee, dass der MFden Gegner vor dem Spiel schonmal vorwarnt ist das einzig sinnvolle an dem Urteil. Problematisch wird es wenn sich hinterher trotzdem vermehrt Gegner beschweren und sagen, sie hätten deswegen nicht mehr ordentlich spielen können... Weil dann muss man ja auc die irgendwie "schützen" Und dann wird es wirklich schwierig....spätetens dann wenn zb irgendwann Spieler oder ganze Mannschaften sagen: nein, gegen den/die Mannschaft treten wir nicht mehr an wenn der spielt....ob das der richtige Weg ist sei auch mal dahin gestellt, aber es wäre möglich. Wie gesagt eine eigentlich nicht zu lösende Situation, wo man sowohl dem Kranken Spieler die Möglichkeit geben will zu spielen, aber gleichzeitig nicht andere unter seinem Verhalten, dass er nunmal nicht ändern kann, "leiden" müssen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#8
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AW: Urteil SG Mittelfranken
Direkt nicht. Aber indirekt.
Und was für "Gerichtskosten" sind angefallen? Papier....etc.?! |
#9
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AW: Urteil SG Mittelfranken
Das Urteil ist in erster Linie mal Eines, nämlich schlampig:
Zitat:
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wer braucht schon eine Signatur |
#10
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AW: Urteil SG Mittelfranken
Leider muss dieser Spieler aber auch in einer Mannschaft spielen, in der - schon wegen der sprachlichen Barrieren - sich kaum ein Mitspieler um ihn kümmern kann. Und DAS wäre nötig.
Es wäre einfach die Aufgabe des Mannschaftsführers, VOR DEM Spiel mit dem Gegner abzusprechen, dass ggf. ab einem gewissen Grad das Spiel einfach abgebrochen und für den Gegner gewertet werden würde. Das würde allen gerecht werden. Der Spieler (und seine Krankheit) ist doch im Kreis bekannt, meine Güte, muss man da jetzt wirklich eine Sperre aussprechen? Ich denke nicht, aber Denken ist so eine Sache. Ich finde das Urteil des Verbands grundsätzlich peinlich. Falsch formuliert noch dazu. Auch die Protestierenden (und die eigenen Mannschaftskameraden) müssen sich mal hinterfragen, warum man da unbedingt Protest einlegen musste. |
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