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Themen-Optionen |
#11
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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???
.... vllt. hilft es ja auch im zweifel, sich das Branding genau anzusehen. Diese Brandings stehen doch auf auf der ITTF Seite. Damit ist ein Belag dann eindeutig identifiziert.
Siehe http://www.ittf.com/_front_page/ittf...ategory=rubber |
#12
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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???
.... vllt. hilft es ja auch im zweifel, sich das Branding genau anzusehen. Diese Brandings stehen doch auf auf der ITTF Seite. Damit ist ein Belag dann eindeutig identifiziert.
Siehe http://www.ittf.com/_front_page/ittf...ategory=rubber |
#13
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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???
Laut Branding steht nur "651" und nicht "PF4 651" !
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#14
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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???
Ja, aber die Liste ist ja bindend, nicht das Branding, oder sehe ich das falsch?
Von einigen zugelassenen Belägen gab es Designveränderungen beim Branding, z.B. Tackiness-C und -D. Meiner Meinung nach sind die alten Tackiness-Beläge mit dem alten Schmetterling immer noch zugelassen oder nicht? |
#15
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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???
Zitat:
Für mich ganz klar: Den Belag, den du gesehen hast - sei es PF4-651 oder PF4 651 gab es mal - bis Ende 2003. Somit ist dieser Belag nicht mehr auf der Liste, ebenso ist das Branding nicht verzeichnet..... somit verbotener Belag. |
#16
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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???
Wie Noppenzar geschrieben hat (s.o.), wird Er wohl gegen diesen Spieler am Wochenende spielen. Vllt. kann Noppenzar noch einmal einen Blick drauf werfen...... und dann Protest einlegen......oder was immer.....
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#17
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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???
Vllt. noch zwei interessante Dinge am Rande:
Ich gehe schwer davon aus, dass der Spieler einen nicht erlaubten Belag aus den Jahren 2002/2003 gespielt hat. Wenn man halbwegs ein wenig Ahnung von Noppen hat, kann man sich leicht vorstellen, wie eklig so etwas mit der Zeit werden kann. Die Noppenköpfe sind dann schön glatt und abgespielt. Die Bälle flattern dann schön bzw. tauchen auf Top Spin hin schön unter. Und spricht man so einen Spieler (x-beliebigen) darauf hin an, heisst es fast immer: Ist noch erlaubt, weil Namenszusatz..... etc. 2. Sache ist: Man muss das ganze mal aus Sicht der Industrie sehen. Die wollten mit dieser Liste a.) die glatten Noppen vom Markt nehmen und b.) durch neue Brandings den Spieler veranlassen, alte Beläge zu wechseln und NEUE zu kaufen. Durch die immer aktuell gehaltene Liste bist du in ca. 6 Jahren soweit, dass dein aktueller Noppenbelag dann auch nicht mehr gelistet ist...... |
#18
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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???
Leute das mit dem Bindestrich und der zusammenhängenden Bezeichnung ist quatsch.
Es gibt nur Additionel Text oder nicht. Auf dem Sriver S (Bezeichnung lt Liste) steht auch nicht Sriver S SONDERN . Sriver-D13-S. Ist der deswegen auch nicht zugelassen, weil da Bindestriche zwischen dem Sriver und dem S stehen mit dem Zusatz D 13??? Und beim Curl P1 R steht das R an ner ganz anderen Stelle räumlich Getrennt von dem rest der Bezeichnung. Fazit. Bindestrich oder nicht ist egal weil alles additional text. Nur wenn auf der Liste nen Bindestrich steht (siehe C-8) Dann muß er auch auf dem Belag stehen. aber umgekehrt ist es egal. Und genau so prüft der OSR in der Regel. Er nimmt die Liste (Ohne die Bilder weil die hat keine Sau dabei sondern nur die schriftliche Larc) und dann sieht er ah: Marke Doublehappiness/DHS: steht drauf und 651 steht auch drauf. also alles was in der LARC steht ist drauf (Marke und Bezeichnung) und alles andere drum rum ist additional Text. somit zugelassen. es darf nur kein buchstabe oder zeichen fehlen oder in der falschen reihenfolge sein.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#19
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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???
Ganz so einfach ist es meiner Meinung nach nicht. Letztendlich ist das Layout gerade beim Sriver S eben nicht so, wie im technical leaflet gewünscht, nämlich das Brand Name auf Gummi und Liste übereinstimmen. Der Name "Sriver S" ist nämlich auf dem OG nicht zu finden. Außerdem sind die Infos im T4 zum additional text anders als im ersten Absatz der Belagsliste. Alles sehr widersprüchlich. Wenn man das mit dem additional text umsetzt, so wie Du es interpretierst, dann gibt Dr. Neubauer einen Belag namens "no" heraus, und der Inferno darf wieder gespielt werden, wenn es dem SR nicht bekannt ist, dass es mal einen inzwischen verbotenen Inferno gegeben hat. "Infern" ist ja nur additional text, der x-beliebig eingeschoben sein kann. Auch werden mit dieser Begründung alle möglichen Spezialvarianten von Chinanoppen wieder erlaubt.
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#20
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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???
Ich habe in der hinserie bereits gegen diesen Belag gespielt. Da ich mir auch nicht sicher war, hab ich damals nix gesagt.
Der effekt dieses abgenudelten teils war der Hammer. Im schupf war soviel kaffee, dass ich den Ball kaum hochbekam, beim Block rutschte der Ball quasi über den Tisch. Je nachdem, an welcher Stelle der Kollege den Ball traf, insbesondere beim Aufschlag, war mal richtig was drin, mal total leer. Danach habe ich nachgelesen und festgestellt, dass der Belag nicht mehr auf der Liste steht. Habe mir auch einen Belag in aktueller Version besorgt. Dieser hat unten nix von pf4 stehen. Ähnlich wie durch den aspect Ratio aus dem "spinpips" der "spinpips MD" wurde, wurde hier aus pf4 651 der dhs 651 mit veränderter noppengeometrie. Daher für mich eindeutig nicht mehr zulässig. Da gibt's auch keinen additional Text oder sowas. Die Beläge sind schon in 2000 verboten worden. Dass sie danach zwischenzeitlich nochmal kurz auf der Liste waren, war wohl ein Übertragungsfehler. Hatte selbst damals den pf4 c8 für ein Jahr wieder rausgeholt. Wütende Proteste bei einigen Gegnern blieben erfolglos, da er durch Zufall wieder auf der Liste war. Eine Saison später waren die Dinger dann wieder runter von der Liste, woraufhin ich nachgehakt hatte und zur Antwort die Aussage mit dem "übertragungsfehler" im vorjahr bekam die vier pf4 Noppen betreffend. Deshalb bin ich mir auch sicher, dass er nicht zugelassen ist. |
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