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Themen-Optionen |
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#21
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Um ehrlich zu sein ist mir gerade ziemlich egal wer diese beiden Herren sind, ich finde es gut und kann deren Entscheidungen nur begrüßen (dahingestellt sei wie hoch ihre Schuld oder Unschuld an dem Debakel gewesen war). Denn dadurch schlägt dieser Fall höhere Wellen, mehr TT-Menschen beschäftigen sich damit und sehen hoffentlich wie lächerlich es bei uns im TTVWH zugeht!!!
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#22
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Zitat:
- mich interessiert's immer noch!
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#23
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Interpretationsspielraum ist hier durchaus gegeben, s. erstes und zweites Urteil. Dabei wissentlich einen Dritten mit dem Abstieg zu bestrafen, zeigt das enorme Talent der Rechtsabteilung des TTVWH und großes Fingerspitzengefühl ...
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#24
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Zitat:
Um künftig solche Streitereien auszuschließen wurde die WO auch zum 15.07.2013 geändert. Siehe WO G 12.3: "12.3 Eine Mannschaft, die einen verspäteten Spielbeginn verursacht, wird mit einer Geldstrafe belegt. Das Spiel kann zusätzlich kampflos gewertet werden, wenn die Karenzzeit gemäß WO/AB G 12.2 überschritten wird oder wenn eine Mannschaft einen verspäteten Spielbeginn verursacht, um Spieler einzusetzen, die zuvor in einem anderen Mannschaftskampf mitwirkten und deren Einsatz bei pünktlichem Spielbeginn nicht möglich gewesen wäre. Die Entscheidung über die Wertung trifft der Spielklassenleiter." Ich begrüße die neue Regelung.
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"Wenn du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer." (Antoine de Saint-Excupéry) |
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#25
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Zitat:
![]() Ich kann dir sowohl von Vereinen aus dem Kreis Ludwigsburg als auch aus dem Kreis Heilbronn versichern, daß Jugendliche weiterhin wie in den letzten Jahren auch nach ihren Jugendspielen zu den jeweiligen Herrenspielen gefahren werden um dort Ersatz zu spielen. Ich finde da auch nichts dabei. Es wird dann halt nicht die richtige Anfangszeit in den Spielbericht eingetragen wie es von den betroffenen Vereinen schon immer getan wurde. An diesem Betrug ist dann nur die praxisfremde Einstellung des Verbandes schuld. Wie oft werden Spiele von Spielern vorgezogen damit sie anschliesend noch rechtzeitig als Ersatz in höheren Mannschaften spielen können. Wenn sich die Vereine verstehen geht das auch weiterhin wenn nicht Pech gehabt. Meiner Meinung nach machen Personen wir Eißler(Vorsitzender FA Recht) und Schreyer(jetzt Stellvertr. Vorsitzender) den Freizeitsport Tischtennis total kaputt. Hier geht es nur um Selbstdarstellung und Übertragung der eigenen Arroganz auf den Sport. Ihre eigene Gerichtsbarkeit haben sie ja mit der selbständigen Aufhebung des 2. Urteils bereits schon bloß gestellt. ![]() ![]() ![]()
Geändert von spassvogel 555 (23.07.2013 um 16:42 Uhr) |
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#26
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Hier im ttvsh sind sogar parallele Spiele in zwei Mannschaften möglich wenn beide Mannschaften zustimmen. Das finde ich dem Freizeitsport angemessen.
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#27
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Zitat:
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#28
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Zitat:
damit ihre allseits kritisierte Urteile sogar eine Änderrung der Wettspielordnung erwirken nur um diese später damit zu rechtfertigen. Armer TTVWH wo bist Du hingekommen. Aber die noch basisnahen Personen haben ja daraus ihre Kosequenzen gezogen. Eine, wie angesprochen, selbstverständliche Förderung der Jugend durch möglichst viele Einsätze bei den Damen u. Herren interessiert doch diese Paragraphenreiter überhaupt nicht.
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#29
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Wobei es sich nach der Formulierung um eine sogenannte Kann-Bestimmung handelt, zwingend ist lediglich die Geldstrafe, der Spielverlust ist nicht zwingend nach dem Wortlaut der Regel die Folge.
Es obliegt somit dem Klassenleiter ob er unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu diesem harten Instrument "Spielverlust" greift. Mit einer schlüssigen Begründung kann er es auch bei der Geldstrafe belassen. |
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#30
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Die schlüssigste aller Begründungen wäre m.E., dass die zugrunde liegende Regelung nicht akzeptabel ist.
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