Zurück   TT-NEWS Tischtennis Forum > Regional, National & International > National (DTTB) > REGION BADEN-WÜRTTEMBERG > Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW)
Registrieren Hilfe Kalender

Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW) präsentiert von Staigers Gastronomie & Catering Tradition seit 1835

Antwort
 
Themen-Optionen
  #21  
Alt 04.06.2013, 23:21
Noppenfuzzi Noppenfuzzi ist offline
registrierter Besucher
Forenmitglied
 
Registriert seit: 25.08.2008
Beiträge: 210
Noppenfuzzi ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg

Um ehrlich zu sein ist mir gerade ziemlich egal wer diese beiden Herren sind, ich finde es gut und kann deren Entscheidungen nur begrüßen (dahingestellt sei wie hoch ihre Schuld oder Unschuld an dem Debakel gewesen war). Denn dadurch schlägt dieser Fall höhere Wellen, mehr TT-Menschen beschäftigen sich damit und sehen hoffentlich wie lächerlich es bei uns im TTVWH zugeht!!!
Mit Zitat antworten
  #22  
Alt 05.06.2013, 16:55
Kurbeltango Kurbeltango ist offline
registrierter Besucher
Forenmitglied
 
Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 216
Kurbeltango ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg

Zitat:
Zitat von Noppenfuzzi Beitrag anzeigen
Um ehrlich zu sein ist mir gerade ziemlich egal wer diese beiden Herren sind...
Ok, jetzt weiß ich das auch - mich interessiert's immer noch!
Mit Zitat antworten
  #23  
Alt 10.06.2013, 12:54
nt_oe_ut_ng_hn nt_oe_ut_ng_hn ist offline
registrierter Besucher
Junior-Forenmitglied
 
Registriert seit: 20.03.2011
Ort: bei Heilbronn
Beiträge: 19
nt_oe_ut_ng_hn ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg

Zitat:
Zitat von Martin Neef Beitrag anzeigen
Aus meiner Sicht kann das Verbandsgericht zu keinem anderen Urteil kommen. ...
Interpretationsspielraum ist hier durchaus gegeben, s. erstes und zweites Urteil. Dabei wissentlich einen Dritten mit dem Abstieg zu bestrafen, zeigt das enorme Talent der Rechtsabteilung des TTVWH und großes Fingerspitzengefühl ...
Mit Zitat antworten
  #24  
Alt 22.07.2013, 21:27
Benutzerbild von Schorsch
Schorsch Schorsch ist offline
TT-Süchtiger
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 04.11.2001
Ort: Plüderhausen
Alter: 41
Beiträge: 578
Schorsch ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg

Zitat:
Zitat von nt_oe_ut_ng_hn Beitrag anzeigen
Interpretationsspielraum ist hier durchaus gegeben, s. erstes und zweites Urteil. Dabei wissentlich einen Dritten mit dem Abstieg zu bestrafen, zeigt das enorme Talent der Rechtsabteilung des TTVWH und großes Fingerspitzengefühl ...
Wenn man bedenkt, dass der Spieler Patrick Marbach um 13:30 ein Jugendspiel hatte und dann um 16:00 bei einem Auswärtsspiel der Herren eingesetzt werden sollte, dann kommt man doch unweigerlich zu dem Ergebnis, dass Eintracht Beilstein mit der Verzögerung bewusst die Regel umgehen wollte, nach der ein Spieler nicht in einem Mannschaftskampf eingesetzt werden kann, wenn ein anderer Mannschaftskampf noch nicht beendet ist, in dem der Spieler schon gespielt hat.

Um künftig solche Streitereien auszuschließen wurde die WO auch zum 15.07.2013 geändert.

Siehe WO G 12.3:
"12.3
Eine Mannschaft, die einen verspäteten Spielbeginn verursacht, wird mit einer Geldstrafe belegt.
Das Spiel kann zusätzlich kampflos gewertet werden,
wenn die Karenzzeit gemäß WO/AB G 12.2 überschritten wird oder
wenn eine Mannschaft einen verspäteten Spielbeginn verursacht,
um Spieler einzusetzen, die zuvor in einem anderen Mannschaftskampf
mitwirkten und deren Einsatz bei pünktlichem Spielbeginn nicht möglich gewesen wäre.
Die Entscheidung über die Wertung trifft der Spielklassenleiter."

Ich begrüße die neue Regelung.
__________________
"Wenn du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer." (Antoine de Saint-Excupéry)
Mit Zitat antworten
  #25  
Alt 23.07.2013, 11:48
spassvogel 555 spassvogel 555 ist offline
registrierter Besucher
Forenmitglied
 
Registriert seit: 03.08.2009
Alter: 34
Beiträge: 108
spassvogel 555 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg

Zitat:
Zitat von Schorsch Beitrag anzeigen
Wenn man bedenkt, dass der Spieler Patrick Marbach um 13:30 ein Jugendspiel hatte und dann um 16:00 bei einem Auswärtsspiel der Herren eingesetzt werden sollte, dann kommt man doch unweigerlich zu dem Ergebnis, dass Eintracht Beilstein mit der Verzögerung bewusst die Regel umgehen wollte, nach der ein Spieler nicht in einem Mannschaftskampf eingesetzt werden kann, wenn ein anderer Mannschaftskampf noch nicht beendet ist, in dem der Spieler schon gespielt hat.

Um künftig solche Streitereien auszuschließen wurde die WO auch zum 15.07.2013 geändert.

Siehe WO G 12.3:
"12.3
Eine Mannschaft, die einen verspäteten Spielbeginn verursacht, wird mit einer Geldstrafe belegt.
Das Spiel kann zusätzlich kampflos gewertet werden,
wenn die Karenzzeit gemäß WO/AB G 12.2 überschritten wird oder
wenn eine Mannschaft einen verspäteten Spielbeginn verursacht,
um Spieler einzusetzen, die zuvor in einem anderen Mannschaftskampf
mitwirkten und deren Einsatz bei pünktlichem Spielbeginn nicht möglich gewesen wäre.
Die Entscheidung über die Wertung trifft der Spielklassenleiter."

Ich begrüße die neue Regelung.
Die neue Regelung hat mit dem Freizeittischtennis in den unteren Klassen nichts mehr zu tun.

Ich kann dir sowohl von Vereinen aus dem Kreis Ludwigsburg als auch aus dem Kreis Heilbronn versichern, daß Jugendliche weiterhin wie in den letzten Jahren auch nach ihren Jugendspielen zu den jeweiligen Herrenspielen gefahren werden um dort Ersatz zu spielen.
Ich finde da auch nichts dabei.
Es wird dann halt nicht die richtige Anfangszeit in den Spielbericht eingetragen wie es von den betroffenen Vereinen schon immer getan wurde.
An diesem Betrug ist dann nur die praxisfremde Einstellung des Verbandes schuld.
Wie oft werden Spiele von Spielern vorgezogen damit sie anschliesend noch rechtzeitig als Ersatz in höheren Mannschaften spielen können.
Wenn sich die Vereine verstehen geht das auch weiterhin wenn nicht Pech gehabt.
Meiner Meinung nach machen Personen wir Eißler(Vorsitzender FA Recht) und Schreyer(jetzt Stellvertr. Vorsitzender) den Freizeitsport Tischtennis total kaputt. Hier geht es nur um Selbstdarstellung und Übertragung der eigenen Arroganz auf den Sport. Ihre eigene Gerichtsbarkeit haben sie ja mit der selbständigen Aufhebung des 2. Urteils bereits schon bloß gestellt.

Geändert von spassvogel 555 (23.07.2013 um 16:42 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #26  
Alt 23.07.2013, 12:23
fuxi fuxi ist offline
blablub
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 09.09.2002
Ort: Lübeck
Alter: 41
Beiträge: 1.721
fuxi ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg

Hier im ttvsh sind sogar parallele Spiele in zwei Mannschaften möglich wenn beide Mannschaften zustimmen. Das finde ich dem Freizeitsport angemessen.
Mit Zitat antworten
  #27  
Alt 23.07.2013, 13:29
Benutzerbild von Tauberspieler
Tauberspieler Tauberspieler ist offline
registrierter Besucher
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 15.07.2011
Ort: Tauberfranken
Beiträge: 470
Tauberspieler ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg

Zitat:
Zitat von Schorsch Beitrag anzeigen
Siehe WO G 12.3: "...Das Spiel kann zusätzlich kampflos gewertet werden, wenn die Karenzzeit gemäß WO/AB G 12.2 überschritten wird oder wenn eine Mannschaft einen verspäteten Spielbeginn verursacht, um Spieler einzusetzen, die zuvor in einem anderen Mannschaftskampf mitwirkten und deren Einsatz bei pünktlichem Spielbeginn nicht möglich gewesen wäre..."
Die oben beschriebene Spezifizierung von WO 12.3 ist m.E. bedenklich, da sie die dem Grunde und dem Ausmaß nach sinnvolle und allgemein akzeptierte Karenzzeit ohne Not aushebelt. Sie sollte weiterhin pauschal gültig sein! Dass die neue Regelung die sportliche Förderung unserer Jugendspieler behindert, will ich hier nur am Rande anmerken.
Mit Zitat antworten
  #28  
Alt 23.07.2013, 16:51
spassvogel 555 spassvogel 555 ist offline
registrierter Besucher
Forenmitglied
 
Registriert seit: 03.08.2009
Alter: 34
Beiträge: 108
spassvogel 555 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg

Zitat:
Zitat von Tauberspieler Beitrag anzeigen
Die oben beschriebene Spezifizierung von WO 12.3 ist m.E. bedenklich, da sie die dem Grunde und dem Ausmaß nach sinnvolle und allgemein akzeptierte Karenzzeit ohne Not aushebelt. Sie sollte weiterhin pauschal gültig sein! Dass die neue Regelung die sportliche Förderung unserer Jugendspieler behindert, will ich hier nur am Rande anmerken.
Was für einen Einfluß müssen Herren wie Eißler und Schreyer beim TTVWH haben
damit ihre allseits kritisierte Urteile sogar eine Änderrung der Wettspielordnung erwirken nur um diese später damit zu rechtfertigen.
Armer TTVWH wo bist Du hingekommen.
Aber die noch basisnahen Personen haben ja daraus ihre Kosequenzen gezogen.

Eine, wie angesprochen, selbstverständliche Förderung der Jugend durch möglichst viele Einsätze bei den Damen u. Herren interessiert doch diese Paragraphenreiter überhaupt nicht.
Mit Zitat antworten
  #29  
Alt 23.07.2013, 18:07
Creglingen Creglingen ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 27.01.2002
Ort: Württemberg
Alter: 50
Beiträge: 607
Creglingen ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg

Wobei es sich nach der Formulierung um eine sogenannte Kann-Bestimmung handelt, zwingend ist lediglich die Geldstrafe, der Spielverlust ist nicht zwingend nach dem Wortlaut der Regel die Folge.

Es obliegt somit dem Klassenleiter ob er unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu diesem harten Instrument "Spielverlust" greift.

Mit einer schlüssigen Begründung kann er es auch bei der Geldstrafe belassen.
Mit Zitat antworten
  #30  
Alt 23.07.2013, 18:19
Benutzerbild von Tauberspieler
Tauberspieler Tauberspieler ist offline
registrierter Besucher
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 15.07.2011
Ort: Tauberfranken
Beiträge: 470
Tauberspieler ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg

Zitat:
Zitat von Creglingen Beitrag anzeigen
?..Mit einer schlüssigen Begründung kann er es auch bei der Geldstrafe belassen.
Die schlüssigste aller Begründungen wäre m.E., dass die zugrunde liegende Regelung nicht akzeptabel ist.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Urteil DTTB, Damen in Herrenspielklassen? chr.flader Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches 6 08.04.2009 09:22
EU Urteil zu Ausländern Rudi Endres allgemeines Tischtennis-Forum 7 14.04.2005 19:05
Neues Urteil zum Thema Ausländerregelungen Michael Frey allgemeines Tischtennis-Forum 0 12.01.2003 17:03
DTTB erreicht Urteil gegen HSV pingpongpapst Deutscher Tischtennis Bund (DTTB) 1 20.11.2001 01:21


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:44 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77