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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#21
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AW: Regelfrage zur Einspielzeit
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Es kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, dass wenn eine Mannschaft erst 5min vor Spielbeginn eintrifft, diese sich in aller Seelenruhe noch eine halbe Stunde lang einspielt. |
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#22
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AW: Regelfrage zur Einspielzeit
Wie gesagt ist das alles sehr theoretisch.
Du definierst den Spielbeginn als die angesetzte Uhrzeit also in meinem beispiel 18.30. Der Reale Spielbeginn ist aber bei Ausnutzung der Karenzzeit dann 19.00... Du definierst es so. Das kann richtig sein muss aber nicht. Die entscheidende Frage ist nicht wie du oder ich oder Tate das definieren sondern wie der jeweilige verband das sieht!!! Das ganze entssteht ja im WTTV eben ua auch wegen der kulanten Karenzzeitregelung. Da der TE auch im WTTV tätig ist ist das massgeblich. Ob das ganze Sinn macht kann man sicher diskutieren und da wird man sicher wie bei vielen Dingen in der WO pros und contras in Einzelfällen für die jeweilige Regelung finden. Natürlich kann es nicht Sinn sein dass jemand der um 18.25 ankommt die Karenzzeit ausnutzt um sich erst noch 30 Minuten einzuspielen. Da aber die Karenzzeit nunmal so kulant geregelt ist, ist es schwierig zu verhindern , dass jemand sie dafür "missbraucht". Andersrum ist genauso sinnfrei, dass wenn wirklich noch auf einen Spieler gewartet wird, dass die übrigen 5 die pünktlich um 18 uhr da waren dann eine halbe Stunde rumsitzen sollen nachdem sie sich schon eingespielt haben... Da wie man sieht hier die Interpretationen, Ansichten usw auseinander gehen und auch die WO/Auslegungen Verbandasabhängig sind, ist es für den TE am sinnvollsten beim WTTV anzurufen, den fall zu schildern und zu fragen wie das ganze zu behandeln ist..alternativ oder besser noch als Mail.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (30.03.2015 um 11:08 Uhr) |
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#23
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AW: Regelfrage zur Einspielzeit
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Liest Du auch mal selbst, was Du schreibst oder zitierst? Der Gastgeber ist dafür verantwortlich, dass a) das Spiellokal 30 Minuten vor der festgesetzten Anfangszeit geöffnet und in spielbereitem Zustand ist, damit der Gast sein ihm zustehendes Recht auf eine halbstündige Einspielzeit wahrnehmen kann. Die festgesetzte Anfangszeit kann niemals die verspätete Anfangszeit sein. Zitat:
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#24
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AW: Regelfrage zur Einspielzeit
Ich zitiere jetzt mal aus der aktuellen Regionalliga- und Oberliga-Ordnung (RLO) des DTTB:
E Bestimmungen für Mannschaftskämpfe 5.5 Spielbereitschaft 5.5.1 Der Mannschaftskampf hat pünktlich zur festgesetzten Anfangszeit mit dem ersten Aufschlag zu beginnen. Jeder Verstoß einer anwesenden Mannschaft gegen diese Bestimmung zieht eine Ordnungsgebühr gem. Abschnitt F, Ziffer 4.19 nach sich. 5.5.2 Sind die Voraussetzungen für einen pünktlichen Spielbeginn nicht gegeben, ist das Spiel, soweit die Möglichkeit vorhanden ist, auch verspätet zu beginnen. Die Entscheidung hierüber trifft der OSR. [...] 5.9 Verspäteter Spielbeginn Bei verspätetem Eintreffen einer Mannschaft bis zu 30 Minuten nach der festgesetzten Anfangszeit ist der Mannschaftskampf noch auszutragen. Danach kann der Mannschaftskampf noch stattfinden, wenn der Oberschiedsrichter und beide Mannschaften einverstanden sind. Die verspätet eintreffende Mannschaft ist mit einer Ordnungsgebühr gem. Abschnitt F, Ziffer 4.19 zu belegen. 5.10 Höhere Gewalt Begründet eine Mannschaft Verspätung oder Nichtantreten mit dem Ausfall eines Verkehrsmittels durch höhere Gewalt, so ist sie beweispflichtig. Tritt ein solcher Fall ein, so muss der Heimverein den Spielleiter unverzüglich benachrichtigen. Der Antrag auf Anerkennung der „höheren Gewalt“ ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Spieltermin schriftlich zu begründen und nachweislich einzureichen. Ihm sind sogleich alle für die Entscheidung relevanten Beweise beizufügen. Nicht innerhalb dieser Frist eingereichte Anträge, Beweise und Begründungen bleiben unberücksichtigt. Wird der Beweis nicht oder zu spät geführt, so wird die Mannschaft wie nicht angetreten behandelt. Die Entscheidung über kampflosen Verlust bzw. Gewinn oder Neuansetzung des Mannschaftskampfes trifft der Spielleiter in erster Instanz. Dazu auch noch mal die relevanten Bestimmungen der aktuellen WO des WTTV: G 6.5 Spielbeginn 6.5.1 Das Spiel hat pünktlich zur festgelegten Anfangszeit zu beginnen. Ein Spiel, das mit einer Verspätung von höchstens 30 Minuten begonnen werden kann, ist auf jeden Fall durchzuführen. Bringt eine Mannschaft hierüber einen Protestvermerk an, so kann die spielleitende Stelle eine Ordnungsstrafe verhängen. Dem Protestgegner obliegt bei Nichtverschulden die unverzügliche Beweisführung gegenüber der spielleitenden Stelle. Interessant in diesem Zusammenhang ist natürlich auch die Auslegung des WTTV-Sportausschusses: Muss eine mit zunächst nur vier Spielern anwesende Sechsermannschaft ein Meisterschaftsspiel pünktlich zur festgesetzten Anfangszeit beginnen, oder darf auch sie die er wähnte Karenzzeit von bis zu 30 Minuten in Anspruch nehmen? Die Karenzzeit darf in Anspruch genommen werden – natürlich auch vom Gastgeber. Aus der letztgenannten Auslegung des Sportausschusses folgt meines Erachtens indirekt, dass die anwesenden Spieler der zunächst unvollständigen Gastmannschaft natürlich das Recht haben, sich während der in Anspruch genommenen Karenzzeit von 30 Minuten einzuspielen. Denn keiner würde doch - wenn umgekehrt der Gastgeber noch unvollständig wäre und seinereits die Karenzzeit in Anspruch nehmen möchte - den anwesenden Spielern des Gastgebers verbieten können, sich einzuspielen, oder? Und da selbstverständlich beide Mannschaften gleich zu behandeln sind, gilt das Recht auf Einspielzeit auch für die noch nicht vollzähligen Gäste.
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TTC Werne III 2017/2018: Das neue Ziel ist wie das alte: Klassenerhalt in der Kreisliga |
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#25
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AW: Regelfrage zur Einspielzeit
@Snape
Ich bin schon der Meinung, dass eine der beiden Mannschaften JEDERZEIT und sogar OHNE irgendeine BEGRÜNDUNG die dreißigminütige Karenzzeit in Anspruch nehmen kann. Und selbst nach Ablauf der 30 Minuten kann der Spielbeginn in allseitigem Einvernehmen ja noch einmal auf unbestimmte Zeit nach hinten verschoben werden. Das einzige, was der Mannschaft, die nicht pünktlich anfangen möchte - wie gesagt, aus welchem Grund auch immer; sie kann sogar komplett sein, obwohl meistens natürlich noch auf verspätete Mannschaftskameraden gewartet wird -, droht, ist eine Ordnungsstrafe, wenn die von dieser Mannschaft zu verantwortende Verspätung rechtzeitig (!) auf dem Spielbericht notiert wird. Und zum Recht für alle anwesenden Spieler, sich im Rahmen der Karenzzeit einzuspielen, habe ich ja in meinem vorangehenden Beitrag schon etwas geschrieben.
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TTC Werne III 2017/2018: Das neue Ziel ist wie das alte: Klassenerhalt in der Kreisliga Geändert von tate (30.03.2015 um 12:12 Uhr) |
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#26
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AW: Regelfrage zur Einspielzeit
Zitat:
Zitat:
Zum Thema Einspielzeit sehe ich nur den von Fastest115 angeführten Punkt WTTV-WO G 6.4.1. Und dort steht impliziert, dass es eine 30minütige Einspielzeit gibt, wenn man pünktlich ist, ansonsten jede Verspätung diese Einspielzeit reduziert. |
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#27
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AW: Regelfrage zur Einspielzeit
Diese hängen aber zwangsläufig zusammen, es sein denn, man verwehrt dem anwesenden Teil einer Mannschaft, während sie ihr Karenzzeit ausnutzt, das Einspielen.
Der WO-Absatz mit der Reduzierung der Einspielzeit bei Verspätung ist sicher nicht vor dem Hintergrund der großzügigen WTTV-Karenzregel gefasst worden - daher passen dei Puzzleteile nicht so schön zusammen. Fraglich bleibt, ob man im WTTV die Karenz auch bei Vollzähligkeit ausnutzen kann (oder ob dazu einer draußen bleiben muss ;-) ). Geändert von Vektor (30.03.2015 um 14:31 Uhr) |
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#28
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AW: Regelfrage zur Einspielzeit
Ich wollte jetzt Gewissheit und habe kurzerhand in der WTTV-Geschäftsstelle angerufen: Michael Keil, der WTTV-Geschäftsführer, hat mir gesagt, dass im WTTV sogar eine Ordnungsstrafe für verspäteten Spielbeginn völlig undenkbar sei.
Es ist - im WTTV wohlgemerkt! - also genau so, wie ich es geschrieben habe: Beide Mannschaften sind erst kurz vor Ablauf der halbstündigen Karenzzeit - also eine halbe Stunde nach der offiziell angesetzten Anschlagzeit - dazu verpflichtet, ihre Doppelaufstellungen abzugeben. Eine Begründung für die verspätete Abgabe der Aufstellungen ist nicht erforderlich. Der Normalfall wird sein, dass die Gastmannschaft noch auf einen Spieler wartet. Das spielt aber eigentlich keine Rolle, denn selbst wenn alle sechs Spieler schon eine halbe Stunde VOR der offiziellen Anschlagzeitzeit in der Halle waren, beginnt das Spiel erst nach der halbstündigen Karenzzeit, wenn eine der beiden Mannschaften dies verlangt. Wie gesagt: Das gilt für den WTTV. In anderen Verbänden mag das ganz anders geregelt sein.
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TTC Werne III 2017/2018: Das neue Ziel ist wie das alte: Klassenerhalt in der Kreisliga |
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#29
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AW: Regelfrage zur Einspielzeit
Ich habe in meinem Beitrag keine Zeit genannt, um die die Karenzzeit mit Zustimmung aller Parteien zusätzlich verlängert werden kann. Für mich ist das dann erst mal "unbestimmt". Das können weitere 5 Minuten, kann eine Viertelstunde oder kann eine halbe Stunde sein. Natürlich werden es nicht drei Stunden sein!
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TTC Werne III 2017/2018: Das neue Ziel ist wie das alte: Klassenerhalt in der Kreisliga |
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#30
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AW: Regelfrage zur Einspielzeit
Das mag bei Euch in Niedersachsen so sein. Aber der hier diskutierte Fall spielt sich ja im WTTV ab.
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