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#31
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AW: Klebeverbot?
Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden das Spieler wenn Sie erwischt werden sofort sanktioniert werden wie bei einem Schnellgericht und gut is.
Nicht erst lang mit Formalitäten aufhalten, sonst wird nur rumgeredet und diskutiert, neee gleich aburteilen. Ich denke mal dann würden sich die Purschen das zweimal überlegen. Das ganze Brimborium kostet auch viel psychische und physische Energie die man für viele andere schöne Dinge verwenden kann. Gruß Otfried |
#32
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AW: Klebeverbot?
Zitat:
Ist jetzt tunen erlaubt oder nicht?
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Rot und Schwarz ein Leben lang!! |
#33
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AW: Klebeverbot?
Zitat:
@ Beliy - reg dich nicht so auf, ich denke du tunst um ehrlich zu sein, denn sonst würdest du dich nicht ganz so arg aufregen ....
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Rot und Schwarz ein Leben lang!! |
#34
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AW: Klebeverbot?
@ misteruniversum
Hier ist die Antwort: siehe Tischtennisregeln Teil A 4.7 Das Belagmaterial muss ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung verwendet werden. Den Belag aufkleben ist meiner Meinung nach auch eine chemische Behandlung, aber die nur zum Zwecke der Belagsfixierung auf dem Holz dient. Gruß Otfried Geändert von Otti (09.02.2011 um 12:26 Uhr) |
#35
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AW: Klebeverbot?
4.7 Das Belagmaterial sollte so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder "sonstige" Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert.
Dies ist der volle Text! Und mich stört dabei ein Wort, vor allem, weil ich Jura studiere! Das Wort "sollte" !!!! Aber in meinem persönlichen Wortlaut heißt das, alle "Frischkleber und Tuner" sind Betrüger an unserem auch so schönen TT - Sport!
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Rot und Schwarz ein Leben lang!! |
#36
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AW: Klebeverbot?
Zitat:
Nicht sollte sondern muss so verwendet werden ist ein himmelweiter Unterschied Gruß Otfried |
#37
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AW: Klebeverbot?
Zitat:
In Nr. 4.7 der Tischtennisregeln A steht eindeutig "muss" und nicht - wie von Dir behauptet - "sollte". Auch im übrigen Text hast Du teilweise falsch zitiert. "Ein Blick in das Gesetz fördert die Rechtskenntnis" (alte Juristenweisheit) |
#38
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AW: Klebeverbot?
Aus dem ITTF-handbook (The Laws of Table Tennis)
2.04.07 The racket covering shall be used without any physical, chemical or other treatment. Das heisst wohl eindeutig "muss" in der Juristensprache |
#39
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AW: Klebeverbot?
Dann ist doch umso besser, ihr neunmal klug!!!!
Meine Quelle ist: tischtennis 2008/2009 Seite 216, Punkt 4.7 (bitte selbst nachprüfen, wer es nicht glaubt!) Und da steht es so drin, wie von mir zitiert und keine Silbe anders. Mir ist es aber 1000x lieber, wie von euch zitiert. Nun zufrieden?
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Rot und Schwarz ein Leben lang!! Geändert von misteruniversum (09.02.2011 um 17:08 Uhr) |
#40
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AW: Klebeverbot?
Zitat:
Ist doch auch egal ob sollen oder müssen. Mich nerven die Aufschlagkünstler, die den Ball schnell nach hinten auf den Schläger schmeißen, um so mehr Schnitt in den Aufschlag zu bekommen. Mich nerven die Spieler, die beim Aufschlag den Arm nicht schnell genug weg bekommen und ich somit nicht sehe was für eine Rotation der Ball erhielt. Mich nerven die Aufschläger, die den Ball nicht mind. 16cm nahezu senkrecht in die Höhe werfen, sondern seitlich hinter ihren Körper, so dass ich hier ebenfalls die Rotation beim Aufschlag nur erahnen kann und ich somit viele Rückschalgfehler mache. Ich hätte gerne einen offiziellen Schiri in jedem Spiel, der sofort die Spieler aus dem Verkehr zieht, die regelwidrig TT-Spielen und sich durch das bescheißen und umgehen der bestehenden Regeln einen klaren Vorteil verschaffen. Wozu gibts denn die Regeln? Stimmt dass man sie einhält!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Über Sinn oder Unsinn von Regeln darf man hier nicht diskutieren. Was die ittf entscheidet ist der heilige Gral und muss umgesetzt werden, ob kontrollierbar oder nicht. Diese Kontrollen funktionieren ja nicht mal im Profisport.Tolle Regeln. Um diesen Streitereien zu entgehen sollte geprüft werden ob die Regeln des Tuningverbots, bzw. Noppennachbehandlungsverbot in der Praxis umsetzbar sind. Nein, sind sie nicht!!!!! Ergo sollte über ihre Zurücknahme nachgedacht werden, denn gesundheitsschädlich, wie lösungsmittelhaltige Kleber, sind die Tuner nicht, und das war doch ein Grund für deren Verbot. Herr Gott nochmal darf ich denn nicht einmal mehr Babyöl auf meinen Belag schmieren, um ihn vor wunden Stellen zu schützen? |
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