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  #31  
Alt 24.07.2013, 11:49
spassvogel 555 spassvogel 555 ist offline
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spassvogel 555 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg

Zitat:
Zitat von Creglingen Beitrag anzeigen
Wobei es sich nach der Formulierung um eine sogenannte Kann-Bestimmung handelt, zwingend ist lediglich die Geldstrafe, der Spielverlust ist nicht zwingend nach dem Wortlaut der Regel die Folge.

Es obliegt somit dem Klassenleiter ob er unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu diesem harten Instrument "Spielverlust" greift.

Mit einer schlüssigen Begründung kann er es auch bei der Geldstrafe belassen.
Da kennst du aber die Herren Eißler und Schreyer schlecht.
Die Klassenleiter werden da schon angewiesen genau hin zu schauen.
Wenn man die Begründungen für die Entscheidungen von Schreyer 1. Urteil und Eißler 3. Urteil liest wurde unter anderem die genaue Strecke zwischen Beilstein und Oberrot mit Durchschnittsgeschwindigkeiten und Verzögerrungen(Umleitungen u.ä.) berechnet.
Ein für einen Rechstanwalt(Eißler) super geeignetes Schlachtfeld um mit Spitzfindigkeiten nur so um sich zu werfen.
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  #32  
Alt 26.07.2013, 11:43
Sabilein Sabilein ist offline
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Beiträge: 49
Sabilein ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg

Zitat:
Zitat von spassvogel 555 Beitrag anzeigen
Da kennst du aber die Herren Eißler und Schreyer schlecht.
Die Klassenleiter werden da schon angewiesen genau hin zu schauen.
Wenn man die Begründungen für die Entscheidungen von Schreyer 1. Urteil und Eißler 3. Urteil liest wurde unter anderem die genaue Strecke zwischen Beilstein und Oberrot mit Durchschnittsgeschwindigkeiten und Verzögerrungen(Umleitungen u.ä.) berechnet.
Ein für einen Rechstanwalt(Eißler) super geeignetes Schlachtfeld um mit Spitzfindigkeiten nur so um sich zu werfen.
Das scheint ja wahrlich ein interessanter Fall zu sein. Schade, dass man da keine Einsicht in die Akten hat.
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