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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #31  
Alt 28.10.2014, 01:49
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von Vektor Beitrag anzeigen
Irgendwie verstehst du meine Problempunkte bei den Formulierungen offenbar nicht ...
Ich sag''s mal so: Ich verstehe es in gewisser Weise schon, nur habe ich das Gefühl, dass du in dem Fall der Doppelaufstellungen dich absichtlich schwer tust denn Sinn hinter der nicht immer glücklichen Wortwahl der betreffenden Regulierungen zu erkennen



Zitat:
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Ist mit "Ausfall" im Sinne von D 4.3 der "Ausfall für den Mannschaftskampf" oder der "Ausfall im Doppel" gemeint?
Damit ist der Aufall eines Spielers gemeint. Wenn nur fünf Spieler vorhaden sind bzw nur fünf Spieler bereit sind Doppel zu spielen, kann man ja schlecht drei reguläre Doppelpaarungen bilden. In dem Fall muss dann das Doppel drei frei bleiben



Zitat:
Zitat von Vektor Beitrag anzeigen
Wenn er dann im Doppel trotz Anwesenheit nicht gemeldet werden möchte, ist er weder "ausgefallen" noch "verspätet".
Also wenn er nicht gemeldet werden möchte ist er im Sinne der Regel eben doch ausgefallen. Was denn sonst?

Zitat:
Zitat von Vektor Beitrag anzeigen
Die Frage ist ja nicht, ob eine Änderung erfolgen muss, sondern ob die abgegebene Doppelaufstellung regulär ist (wenn z.B. einer der Spieler von Doppel 2 beim Einspielen wutentbrannt die Halle verlässt).
Was daran sollte im Sinne der WO nicht regulär sein

Mag sein, dass das als Unsportlichkeit gewertet wird, was dann evtl. zu einer Strafe führt, aber ein Verstoß gegen die WO im Sinne der Regulierungen für korrekte Doppelaufstellungen ist da sicher nicht.



Zitat:
Zitat von Vektor Beitrag anzeigen
Was ist "vorhanden"? Genau das ist im Bezug auf Doppel nicht definiert, im Einzel hingegen sehr exakt. Mit der Definition vom Einzel kommt man im Doppel aber nicht weiter ... zumindest nicht zur aktuellen Auslegung.
Sorry, ich sehe da nichts besser oder schlechter definiert als im Einzel.

Entweder ein Spieler ist bei der Begrüßung anwesend und ist somit berechtigt bei Doppeln und Einzeln mitzuspielen oder es auch aus welchen Gründen auch immer zu lassen, oder ein Spieler ist rechtzeitig zu dem Doppel in dem er benannt wurde bzw spätestens bei seinem zweiten Einzel rechtzeitig am Tisch.



Zitat:
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Warum ist das "klar"? Der Spieler ist doch auch "verspätet"? Wo steht, bei welcher Verspätung ein Spieler zur "Bildung eines Doppels" herangezogen werden darf und bei welcher nicht ...
Wenn nun das Argument kommt, dass "Bildung eines Doppels" bedeutet, dass die zwei Personen gemeinsam zu einem ihrer Spiele an den Tisch gehen müssen (oder sich meinetwegen zuvor als "Doppel" präsentierten), frage ich mich, ob es dann im Falle des Schlussdoppels nicht ausreicht, wenn das Doppel dann bei diesem antritt (eine extrem gewagte Strategie, habe ich aber tatsächlich schon erlebt!).
Ich weiß, dass die Auslegung das nicht so sieht - ich suche aber nach wei vor die Grundlage dafür im WO-Text.
Dei Grundlage dafür ist in der WO D 4.3 zu finden. Wenn keine 3 Doppel wegen des Fehlens oder Verspätens eines Spielers gebildet werden können, muss Doppel 3 freibleiben.

Ob das sinnig ist, darüber lässt sich sicherlich lange Streiten, aber so lautet nun mal die entsprechende Regulierung

Statthaft laut WO ist es allerdings, dass das erste Doppel des Doppel 1 "abgeschenkt" werden und das Abschlussdoppel dann wieder gespielt werden kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass dafür 6 Spieler rechtzeitig für alle drei Eingangsdoppel vorhanden sind.
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  #32  
Alt 28.10.2014, 09:14
Vektor Vektor ist offline
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Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Ich sag''s mal so: Ich verstehe es in gewisser Weise schon, nur habe ich das Gefühl, dass du in dem Fall der Doppelaufstellungen dich absichtlich schwer tust denn Sinn hinter der nicht immer glücklichen Wortwahl der betreffenden Regulierungen zu erkennen
Nein, der Regeltext gibt aus meiner Sicht nicht das her, was ausgelegt wird. Insbesondere sind Detailfragen angeklärt.


Zitat:
Damit ist der Aufall eines Spielers gemeint.
Meine Frage war: "Ausfall im Doppel" oder "Gesamtausfall"?

Zitat:
Also wenn er nicht gemeldet werden möchte ist er im Sinne der Regel eben doch ausgefallen. Was denn sonst?
Ist er auch "ausgefallen", wenn er dann im Einzel mitspielt? Das ist doch gerade die Frage, die ich oben gestellt habe?

Zitat:
Was daran sollte im Sinne der WO nicht regulär sein
Drei Doppel aufgestellt - ein Spieler verlässt beim Einspielen die Halle ...
Wie viele Doppel konnten "gebildet werden"? Die hängt von der fehlenden Definition des Begriffs "gebildet werden können" ab.

Zitat:
Sorry, ich sehe da nichts besser oder schlechter definiert als im Einzel.
Im "Einzel" gibt es einen Riesenabschnitt: Mitwirkung am Mannschaftskampf ist gegeben, wenn mind. ein Einzel oder Doppel bestritten wird (mind. ein Ballwechsel) oder Anwesenheit bei Begrüßung vorhanden ist. Voraussetzung für Einzel ist "Mitwirkung am Mannschaftskampf".

Dieser wird für Doppel aber offenbar nicht angewandt, weil sonst ja der Einsatz im Einzel eine Aufstellung im Doppel "legalisieren" würde.

Zitat:
"rechtzeitig zu dem Doppel in dem er benannt wurde"
Woraus leitest du das ab?

Warum nicht "rechtzeitig zur Begrüßung", "rechtzeitig zur Nominierung der Doppel", "rechtzeitig zu mind. einem Doppel (d.h. im Fall der Fälle auch Schlussdoppel"?

Zitat:
Die Grundlage dafür ist in der WO D 4.3 zu finden. Wenn keine 3 Doppel wegen des Fehlens oder Verspätens eines Spielers gebildet werden können, muss Doppel 3 freibleiben.
Es geht doch gerade darum, was das vom Wortlaut her bedeutet ... und das ist alles andere als klar.

Denn: Wenn man hiermit eine Aussage machen will, sollte man einen Aussagesatz verwenden. In Bedingungssätze sollte man Bedinungen packen. Was hier aber versucht wird, ist aus Bedingungssaätzen Aussagen herauszulesen (was muss wohl gelten, damit die Bedingung sinnvoll erscheint?).
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  #33  
Alt 28.10.2014, 10:15
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
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Nein, der Regeltext gibt aus meiner Sicht nicht das her, was ausgelegt wird. Insbesondere sind Detailfragen angeklärt.

Letztendlich ist es leider so, dass viele Regulierungen in der Wettspielordnung des DTTB und die darauf aufbauenden Wettspielordnungen der einzelnen Landesverbände durch Erweiterungen bzw Änderungen mit der Zeit ein wackliges Gebilde geworden sind. Vieles erschließt sich leider nicht wenn man nur einen einzigen Punkt herauspickt. Zum Teil muss man gar noch andere Regularien wie z.B. die ITTR hinzuziehen, um dahinterzukommen was im Einzellfall gemeint ist, sodass jedem, der sich damit befasst das Gefühl beschleichen muss, dass da von hinten durch die Brust ins Auge agiert wurde.

Das sehe ich, wenn es auch auf deine Sichtweise zutrifft, nicht anders als du

Zitat:
Zitat von Vektor Beitrag anzeigen
Meine Frage war: "Ausfall im Doppel" oder "Gesamtausfall"?
Da es eine Regulierung zu den Doppeln ist, bezieht sich das - merh oder weniger logisch - auf die Doppel



Zitat:
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Ist er auch "ausgefallen", wenn er dann im Einzel mitspielt? Das ist doch gerade die Frage, die ich oben gestellt habe?
Für die Doppel ja. Für die Einzel nicht



Zitat:
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Drei Doppel aufgestellt - ein Spieler verlässt beim Einspielen die Halle ...
Wie viele Doppel konnten "gebildet werden"? Die hängt von der fehlenden Definition des Begriffs "gebildet werden können" ab.
Wenn die drei Doppel regulär benannt wurden und von den dafür nötigen sechs Spielern ein Spieler beim Einspielen die Halle verlässt, konnten laut den entsprechenden Passagen in der WO auch drei Doppel regeltreu gebildet werden.

Daraus ergibt sich auch, dass es einer Mannschaft freisteht auh anders zu verfahren. Sie können auch nur Doppel 1 und 2 bennen und Doppel 3 frei lassen. Das ist ebenfalls der WO entsprechend. Nur können sie nicht nur Doppel 1 und 3 bzw Doppel 2 und 3 (Was wegen des evtl. zu spielenden Abschlussdoppels ausgesprochen dämlich wäre) benennen. Genau das geht aus D 4.3 hervor.

Über die Sinnhaftigkeit kann man sich wie gesagt lange streiten...


Zitat:
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Im "Einzel" gibt es einen Riesenabschnitt: Mitwirkung am Mannschaftskampf ist gegeben, wenn mind. ein Einzel oder Doppel bestritten wird (mind. ein Ballwechsel) oder Anwesenheit bei Begrüßung vorhanden ist. Voraussetzung für Einzel ist "Mitwirkung am Mannschaftskampf".
Wo genau siehst du da bei den Einzeln einen Unterschied zu den Doppeln? Das gilt mit der zusätzlichen Einschrängung, die sich aus D 4.3 ergibt, sowhl für Doppel wie auch für die Einzel.

"Haarig" wird es im WTTV nur dann, wenn es darum geht die in beiden Fällen (Doppel oder Einzel) als regelgerechte Mitwirkung zählenden Einsätze im Mannschaftskampf in Bezug auf die im Teil G geregelte Sollstärkeverpflichtung zu bewerten.

Dann ergeben sich wirklich eklatante Unterschiede. Da reicht es nämlich nicht mehr aus nur an einem Doppel regelgerecht teilzunehmen und so z.B. die Gefahr fünfmaliges Fehlen in ununterbrochener Reihenfolge zu umgehen. Da ist ein Einzel, dass auch in die Wertung des Mannschaftskampfes eingeht zwingend erforderlich. Ebenso ist es nicht mehr zulässig, das fünfmalige Fehlen durch einen Einsatz in einer höheren Mannschaft als Ersatz zu umgehen.




Zitat:
Zitat von Vektor Beitrag anzeigen
Dieser wird für Doppel aber offenbar nicht angewandt, weil sonst ja der Einsatz im Einzel eine Aufstellung im Doppel "legalisieren" würde.
Tut es ja auch. Nur vergisst du wohlmöglich den Umstand, dass zur Bildung der Doppel auch 6 andere Spieler herangezogen werden dürfen, woraus sich ja zwanfsweise ergibt, dass die Spieler die im Doppel eingesetzt werden, nicht die Spieler sein müssen, die auch im Einzel eingesetzt werden. Was sich auch dadurch manifestiert, dass die Aufstellung der Einzel erst nach dem letzten Eingangsdoppel angegeben werden müssen (D 3.2).


Zitat:
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Woraus leitest du das ab?
Im WTTV aus D 2.5.1

...und das da nicht zwischen Einzel und Doppel unterschieden wird, besagt dann, dass das selbstverständlich für beides gilt

Zitat:
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Warum nicht "rechtzeitig zur Begrüßung", "rechtzeitig zur Nominierung der Doppel", "rechtzeitig zu mind. einem Doppel (d.h. im Fall der Fälle auch Schlussdoppel"?
Puh, weil's unerheblich ist. Stellt eine Mannschaft einen Spieler im Doppel auf, der nicht zur Begrüßung bzw bei der Benennung(Nominierung) der Doppelanwesend ist, ist es deren Recht und auch deren Problem wenn dieser Spieler nicht spätestens 2 Min. nach dem Aufruf am Tisch ist. Ist das ein Spieler aus Doppel 1 oder 2, der dann noch nicht da ist, ist der Mannschaftskampf verloren. Das ergibt sich im WTTV dann wieder aus D 4.3 und G 7.1.






Zitat:
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Es geht doch gerade darum, was das vom Wortlaut her bedeutet ... und das ist alles andere als klar.

Denn: Wenn man hiermit eine Aussage machen will, sollte man einen Aussagesatz verwenden. In Bedingungssätze sollte man Bedinungen packen. Was hier aber versucht wird, ist aus Bedingungssaätzen Aussagen herauszulesen (was muss wohl gelten, damit die Bedingung sinnvoll erscheint?).
Wie gesagt, du hast sicher recht damit, dass vieles in dem eh wackligen Gebilde der WO nicht wirklich toll formuliert wurde, aber dass hast du auch in so ziemlich allen Gesetzestexten, die für Normalbürger alles andere als eindeutig und verständlich sind. Da braucht es ein Jurastudium und selbst das schützt nicht vor Fehlinterpretationen. Wobei Fehlinterpretation eigentlich auch hier falsch ist, denn es geht doch nur darum, wer der ranghöchste Entscheider ist und der hat dann das Recht es nach bestem Wissen und Gewissen auszulegen

Letztendlich bleibt uns allen im Streitfall nur der Weg vor ein Sportgericht und der Interpretation der dort zuständigen Leute müssen wir uns alle spätestens letztinstanzlich beugen - völlig unabhängig davon, ob es die Formulierung besser macht bzw richtig im Sinne der Formulierung ist
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  #34  
Alt 28.10.2014, 14:53
Vektor Vektor ist offline
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Das sehe ich, wenn es auch auf deine Sichtweise zutrifft, nicht anders als du
gut

Zitat:
Da es eine Regulierung zu den Doppeln ist, bezieht sich das - merh oder weniger logisch - auf die Doppel
Dann ist aber doch ein Spieler, der sein Doppel verpasst, weil er verspätet ist, "ausgefallen". Warum das "Ausfall oder Verspätung"?

Zudem ist "ausgefallen" in D3.1 exakt definiert ("wenn er am gesamten Mannschaftskampf nicht mitgewirkt hat"). Gilt diese Definition hier (im Sinne der Formulierung unter D4) nicht?

Zitat:
Wenn die drei Doppel regulär benannt wurden und von den dafür nötigen sechs Spielern ein Spieler beim Einspielen die Halle verlässt, konnten laut den entsprechenden Passagen in der WO auch drei Doppel regeltreu gebildet werden.
Nochmal: Genau die Definition dessen, was Voraussetzung für "regelgetreues Bilden" ist, fehlt.
D3.1/3.3 regelt nur "Mitwirkung am Gesamtmannschaftskampf"; die Formulierung unter D4.3 legt nahe (wenn auch sprachlogisch nicht korrekt), dass bei "Verspätung" eine Zusatzregelung greift. Nirgends steht, welche Art von Verspätung diese Zusatzregelung auslöst.

Bezüglich Einzel steht in D3.3, wie mit Spielern umzugehen ist, die im Moment der Aufstellungsfestlegung nicht anwesend sind. Bezüglich Doppel findet sich hierzu nichts (und somit nicht, was darauf schließen lässt, dass "rechtzeitig, um das Eingangsdoppel zu spielen" der entscheidenede Moment ist)

Zitat:
Genau das geht aus D 4.3 hervor.
Mit der Einschränkung des "wegen"-Teils. Viel klarer wäre: "Wenn eine Mannschaft nur zwei Doppel stellt, muss Doppel 3 frei bleiben".
Dazu: "Für die Bildung der Doppel dürfen nur Spieler herangezogen werden, die ...".
Das wäre einfach und sauber.

Zitat:
Wo genau siehst du da bei den Einzeln einen Unterschied zu den Doppeln? Das gilt mit der zusätzlichen Einschrängung, die sich aus D 4.3 ergibt, sowohl für Doppel wie auch für die Einzel.
Die Überschrift von D3 ist "Einzelaufstellung".

D4.3 enthält vom Wortlaut keine Einschränkung, sondern nur eine Bedingung (die vermuten lässt, dass es eine (nicht exakt definierte) Einschränkung gibt)

Zitat:
"Haarig" wird es im WTTV nur dann, wenn es darum geht die in beiden Fällen (Doppel oder Einzel) als regelgerechte Mitwirkung zählenden Einsätze im Mannschaftskampf in Bezug auf die im Teil G geregelte Sollstärkeverpflichtung zu bewerten.
Dann ergeben sich wirklich eklatante Unterschiede.
Ja, und das ist exakt definiert und durchaus sinnvoll, um Pseudo-Einsätze weniger lukrativ zu machen.


Zitat:
Ebenso ist es nicht mehr zulässig, das fünfmalige Fehlen durch einen Einsatz in einer höheren Mannschaft als Ersatz zu umgehen.
Diese Neuregelung halte ich für schlecht, hat aber hier mit dem Thema nichts zu tun.

Zitat:
Tut es ja auch.
Die Auslegung ist doch die, dass ein in Einzel und Doppel aufgestellter Spieler, der sein Doppel nicht bestreitet, aber zum Einzel erscheint, eine Kampfloswertung verursacht ...

Seine Doppelaufstellung wird also (nach der Auslegung) eben nicht ducrh das Mitwirken im Einzel legalisiert.

Zitat:
Nur vergisst du wohlmöglich den Umstand, dass zur Bildung der Doppel auch 6 andere Spieler herangezogen werden dürfen, woraus sich ja zwanfsweise ergibt, dass die Spieler die im Doppel eingesetzt werden, nicht die Spieler sein müssen, die auch im Einzel eingesetzt werden.
Nein, das ist mir höchst bewusst. Und für einen Spieler, der nur im Doppel aufgetellt, gilt logischerweise, dass er am Mannschaftskampf nicht mitgewirkt hat, wenn er das Doppel verpasst (hier bleibe noch das Thema "Schlussdoppel", das im Sinne von D3.1 ja die Mitwirkung am Mannschaftskampf ganz am Ende doch noch herstellen könnte)

Zitat:
Im WTTV aus D 2.5.1
D 2.5.1 befasst sich mit der Wertung eines einzelnen Spiels (Einzel bzw. Doppel). Es geht hier aber um die Wertung des Mannschaftskampfes.

Zitat:
Puh, weil's unerheblich ist.
Nein, wir müssen doch wissen, welches Kriterium gilt hinsichtlich der Berechtigung, im Doppel aufgestellt zu werden.
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  #35  
Alt 28.10.2014, 16:36
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@Vektor: Du hast ja mit dem was du schreibst bzw bemängelst sicher nicht unrecht. Jedoch gehe ich davon aus, dass du selbst weißt, dass das was du gern hättest - eine eindeutigere bzw unumstößlichere Formulierung - nicht so einfach ist wie es scheint. Jede Umformulierung birgt dann die Gefahr, dass damit so mancher Ermessenspielraum entfällt und evtl. andere Kapriolen nach sich zieht, die man bei der Umformulierung noch gar nicht erkannt hat.

Z.B. Dein Einwand, dass D3 mit EInzelaufstellung überschreiben ist. Klar hast du da recht, nur kann ja auch jeder lesen, dass sich z.B. D 3.3 (Nur für den WTTV gültig) explizit auch auf Doppel bezieht.


Hier:
Zitat:
Bezüglich Einzel steht in D3.3, wie mit Spielern umzugehen ist, die im Moment der Aufstellungsfestlegung nicht anwesend sind. Bezüglich Doppel findet sich hierzu nichts (und somit nicht, was darauf schließen lässt, dass "rechtzeitig, um das Eingangsdoppel zu spielen" der entscheidenede Moment ist)
Bringst du was durcheinander.

Hier der einleitende Wortlaut von D 3.3:"Der Einsatz eines Spielers in einem Meisterschafts- oder Pokalspiel ist dann regelgerecht, wenn er bei mindestens einem Einzel oder Doppel mitwirkt und dieses auch in die Wertung eingeht."

...und klar befasst sich D 2.5.1 mit der Wertung eines einzelnen Spiels. Allerdings greift es spätestens dann in die Wertung des Mannschaftskampfes ein, wenn , wenn ein Spieler entweder nicht rechtzeitig zum Doppel 1 oder 2 erschienen ist oder aber zu seinem letzten Einzel - vorausgesetzt es handelt sich nicht um den Spieler der Position 6.

All das kann man aus meiner Sicht durchaus aus den vorhandenen Texten ableiten, wenn auch sicher nicht so eindeutig wie du es gern sehen würdest. Damit hast du nicht unrecht, denn genügen Deutungsptential in eine andere Richtung geben die derzeitigen Texte sicherlich her.

Wie gesagt. Sicher kann man vieles besser und eindeutiger formulieren. Nur sollte man bedenken, dass sich dabei dann doch meist andere Gräben auftun.

BTW: Warum du die nicht all zu alte (IIRC jetzt das zweite Jahr) Regulierung, die ein Mitwirken im Sinne des Sollstärkeerhalts nur im Einzel für sinnvoll hältst, erschließt sich mir nicht.

Wie sich mir grundsätzlich nicht erschließt warum immer von "Tricksereien" ausgegangen wird, die man mit solchen Regulierungen unterbinden will. Ich seh meist nur 'ne Menge Vereine mit ernsthaften Problem dur ch solche Regulierungen. Die Anzahl der gemeldeten Mannschaft geht sicher nicht nur wegen solcher Regulierungen stetig zurück, aber dazu beitragen werden sie leider schon. Wenn das gewollt ist, dann hat man sicher alles richtig gemacht. Wenn man allerdings nicht will, dass die Anzahlder Meldungen der Mannschaften immer weiter sinkt, macht es vielleicht doch mehr Sinn Vereinsfreundliche Regulierungen zu beschließen.

Schau dir mal an was in den Bundesligen alles für Sonderlocken möglich sind, die in der 3. KK nicht gehen. Aus meiner Sicht wäre ein Umdenken gerade in den unteren Klassen angebracht.

Spieler, die im Verein bleiben und mal ein Jahr Pause machen wollen/müssen, werden schlechter gestellt als Spieler die wechseln. Das ist einfach unsinnig. Spielern, die aus welchen Grund auch immer fünf mal hintereinander an keinem Spiel ihrer Mannschaft teilnehmen können die Berechtigung weiterhin zur Sollstärke beitragen zu können zu entziehen, macht grundsätzlich vielleicht Sinn wenn es darum geht Pseudoaufstellung zu verhindern, nur sind die Probleme der Vereine in den allermeisten Fällen ganz andere. Das jetzt noch zusätzlich zu verschärfen, in dem man bindend Einsätze im Einzel und nur in der eingenen Mannschaft fordert, ist völlig überzogen und führt nur zu noch weiteren Mannschaftszurückziehungen bzw spätestens in der folgenden Saison zu weniger Meldungen.

Schaut man mal auf andere Verbände, in denen das nicht so drastisch reguliert ist, wird man hoffentlich erkennen, dass das durchaus auch funktioniert.

Egal, das alles gehört hier ja nicht wirklich hin

Das ich der gute Werner Almesberger in der WTTV-Fassung besonders viel Mühe gab, in dem er zu vielen Punkten noch Erläuterungen anführte, ist dir sicher auch aufgefallen.
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  #36  
Alt 28.10.2014, 20:04
Vektor Vektor ist offline
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AW: zu spät kommen

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Jede Umformulierung birgt dann die Gefahr, dass damit so mancher Ermessenspielraum entfällt und evtl. andere Kapriolen nach sich zieht, die man bei der Umformulierung noch gar nicht erkannt hat.
Klar kann es sowas geben, un manchmal ist es verzwickt,eindeutig zu formulieren.
Doch je einfacher und klarer eine Formulierung ist, desto einfacher wird es in den meisten Fällen.

Zitat:
Z.B. Dein Einwand, dass D3 mit EInzelaufstellung überschreiben ist. Klar hast du da recht, nur kann ja auch jeder lesen, dass sich z.B. D 3.3 (Nur für den WTTV gültig) explizit auch auf Doppel bezieht.
So explizit nicht. Zwar kommt "Doppel" vor, aber in Bezug auf "Mitwirkung im Mannschaftskampf", die die Voraussetzung für eine legale Aufstellung im Einzel ist.
Beim Doppel aber reicht das ja offnbar nicht aus ... In D 3.3 gibt es zwar einen Verweis auf D 4.3, der aber zumindest selbst keinen Inhalt hat.

Wenn du dir nur die DTTB-Teile ansiehst, hast du hier keinen Verweis, aber dennoch diese Formulierung von D 4.3 ... Dort kann man nicht erkennen, ob D 3.3 auch etwas mit der Doppelaufstellung zu tun hat.

Zitat:
Hier:
Bringst du was durcheinander.
Nein, es geht um die Voraussetzung für die legale Aufstellung im Einzel.

Zitat:
Allerdings greift es spätestens dann in die Wertung des Mannschaftskampfes ein, wenn , wenn ein Spieler entweder nicht rechtzeitig zum Doppel 1 oder 2
Das steht da eben wieder nicht ...

Zitat:
All das kann man aus meiner Sicht durchaus aus den vorhandenen Texten ableiten, wenn auch sicher nicht so eindeutig wie du es gern sehen würdest.
Das sehe ich anders. So wie ich's damals auch bei "der Schlägerhand" anders gesehen habe, was dann einige Zeit später durch eine neue Auslegung bestätigt wurde ...

Zitat:
BTW: Warum du die nicht all zu alte (IIRC jetzt das zweite Jahr) Regulierung, die ein Mitwirken im Sinne des Sollstärkeerhalts nur im Einzel für sinnvoll hältst, erschließt sich mir nicht.

Wie sich mir grundsätzlich nicht erschließt warum immer von "Tricksereien" ausgegangen wird, die man mit solchen Regulierungen unterbinden will.
Bislang konnte man durch (max.) zwei "abgeschenkte" Doppel eine Karteileiche komplett durch eine Halbserie schleppen; ggf. als Doppel 2 gegen das ohnehin unschlagbare Doppel 1 des Gegners ...

Das man hier mehr Mitwirkung fordert, weil ein Nur-Doppel-Einsatz sehr häufig nur Alibi-Charakter hat, halte ich zumindest für nachvollziehbar.

Zitat:
Das ich der gute Werner Almesberger in der WTTV-Fassung besonders viel Mühe gab, in dem er zu vielen Punkten noch Erläuterungen anführte, ist dir sicher auch aufgefallen.
Er hat keine neuen Erläuterungen hinzugefügt, sondern die Auslegungen des Ausschusses für Sport aus dem Anhang an die entsprechenden Stellen verschoben.
Seine stets unermüdliche Arbeit an diesen Dingen soll das keineswegs schmälern!
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  #37  
Alt 29.10.2014, 09:07
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: zu spät kommen

@Vektor: Ich denke, wir können an dieser Stelle aufhören weitere Details auseinanderzuklamüsern

Deine Einwände sind ja durchaus berechtigt!

Ich fürchte nur, dass wir da trotzdem noch viele Jahre mit leben müssen und gar noch die Eine oder Andere Änderung erleben werden, die die WO eher nicht verständlicher und "aufgeräumter" macht

Wenn ich mir was wünschen dürfte, wäre es vor allem das Verabschieden von den meist irrigen Annahmen, Vereine seinen in erster Linie darauf bedacht alles zu ihrem Vorteil auszunutzen.

Ich selbst habe die Feststellung machen müssen, dass dem - wenn überhaupt - nur extrem selten so ist. Meist haben sie einfach Probleme durch unvorhersehbarer Umstände ihre gemeldeten Mannschaften ohne eine Mannschaft zurückziehen zu müssen durch die Saison zu kriegen. Je schwerer es gemacht wird, desto mehr Mannschaften werden zurückgezogen bzw erst gar nicht mehr gemeldet

Wenn sich im WTTV die Anzahl der Aktiven, die am Spielbetrieb teilnehmen halbiert hat, ist es vielleicht zu spät gegenzusteuern...
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