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#701
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Wette gewonnen!
Ich habe mal das Urteil, dass vor kurzer Zeit schon von höherer Stelle kam, in den betreffenden Thraed gepostet. http://forum.tt-news.de/showthread.php?t=95939&page=9
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. |
#702
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Keine Begrüßung... also kein Spiel... also nicht angetreten...
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http://ttc-homberg.de |
#703
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Ein ganz bitterer Beigeschmack ist , das der Staffelleiter der Schüler Bestandteil der Mannschaft war die abgeschenkt hat .
Also wenn das eine Vorbildfunktion sein soll , dann herzlichen Glückwunsch. |
#704
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
In der Begründung steht nichts von "Keine Begrüßung".
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. |
#705
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Laut WO Abschnitt G1 (Allgemeines) gilt:
"Das Antreten zum Meisterschaftsspiel ist oberstes Gesetz. Spielabsagen oder Spielverzicht bei Meisterschaftsspielen sind unzulässig. Verstöße hiergegen müssen von den Staffelleitungen unnachsichtig geahndet werden (vgl. Punkt A 17.1)." Dieser Abschnitt stellt m.E. sehr wohl eine Grundlage für die getroffenen Entscheidungen dar. Der Versuch, diese Regel durch kollektives Abschenken zu umgehen, um eine Ordnungsstrafe wg. Nichtantretens zu vermeiden, muss wie geschehen geahndet werden, auch schon um Nachahmungen zu verhindern. Andererseits sei die Frage erlaubt: Wieso soll man eigentlich ein Spiel nicht regulär absagen können, ohne eine Ordnungsstrafe zu kassieren? Die Alternative sieht in der Regel doch so aus, dass entweder eine Mannschaft von Ersatzspielern, meist ergänzt durch Jugendliche sich eine 0:9-Klatsche abholt, oder sich der Verein das Nichtantreten "leistet", also die Ordnungsstrafe in Kauf nimmt. Eine reguläre Absage wäre in diesen Fällen für alle Beteiligten die bessere Lösung. Damit keine Mißverständnisse aufkommen. Ich halte die Entscheidung wg. oben genanntem Passus der WO für korrekt. Ich halte diesen Passus aber ebenso für nicht mehr zeitgemäß.
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Mark Twain: „Von jetzt an werde ich nur so viel ausgeben, wie ich einnehme. Und wenn ich mir Geld dafür borgen muss!“ |
#706
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Jo, endlich mal einer, der sich etwas Mühe gibt.
![]() Gut so ! Lefty ![]() |
#707
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Nun ja,
aber wollten wir nicht mal, dass TT keine Randsportart bleibt. Man stelle sich das mal im Fußball vor, dass man ohne Strafe einfach absagen kann. Da fährt ja auch Bremen mit einem Torso nach Mailand. Dein Kommentar, Lefty, ist völlig okay. Nur mit diesem kritischen Einwand bin ich nicht ganz auf bei Dir.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. |
#708
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Finde der Vergleich hinkt ein wenig, schliesslich fahren zu unseren Auswärtsspielen nicht 1000e von Fans, die dann irgendwie beruhigt oder entschädigt werden müssen, auch gehen keine Sponsorengelder verloren, Fernsehrechte, Konventionalstrafen etc.... pp
Hier handelt es sich um puren Amateursport, im besten Fall mit ein paar wenigen interessierten Zuschauern, die bei einer kurzfristig einberufenen Spielverlegung wahrscheinlich genau so dumm gucken würden, wie bei einer Absage. Sehe das auch so wie Lefty, der absagende Verein ist durch das 0:9 schon genug bestraft, das macht ja keiner freiwillig. Und wenn ich als Gegnermannschaft dort hinfahre, um gegen Strohmänner zu spielen (wenn überhaupt) ist das für mich eher nachteilig, dann besser zuhause bleiben und Punkte kassieren, wäre auch für eine Abänderung dieses Passus. ![]() Edit: Das unenschuldigte Fehlen oder Nichtantreten, genauso wie der resultierende Heimrechttausch in der Rückserie / ggf. Fahrtkostenerstattung sollte unangetastet bleiben!
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Shark Attack rulez!! |
#709
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Okay, das Argument mit Amateuren usw. akzeptiere ich.
Noch ein Contra-Argument: Wenn Du das Nichtantreten nicht mehr unter Strafe stellst, läufst Du Gefahr, dass noch mehr taktiert wird. Was machen denn Mannschaften, die dann irgendwann mal keine Chance sehen ein Spiel zu gewinnen bzw. den Abstieg schon geplant haben? Dein Edit zieht auch nur begrenzt. Ich habe es in miner Amtszeit erst einmal erlebt, dass Mannschaften das Fahrtgeld aus der Vorrunde zurück verlangt haben. Wo willst Du übrigens eine Grenze ziehen zwischen Amteursport und Profis? Regionalliga, Landesliga, Beziksklasse? Denn die Bundesliga kannst Du wohl nicht ernsthaft straffrei stellen. Man kann über alle Argumente reden, aber man muss sich dann stets die Konsequenzen vor Augen halten.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. |
#710
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Da hast Du recht, mit dem Taktieren müsste man sich noch was überlegen, vielleicht im Sinne von Strafe bei Spielabsage im Wiederholungsfall oder sowas.
Die Grenze könnte man ja definieren, beispielsweise Bezirksliga, Landesliga oder Verbandsliga. Diese Regel würde (Konjunktiv) ja nur die Clubs schützen, die einmalig kein Team zusammen bekommen, genau um diesen Fall ging es hier ja letztendlich.
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Shark Attack rulez!! |
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