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  #1  
Alt 01.02.2016, 23:34
GüMa GüMa ist offline
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TTVWH-Recht: Wer kann´s verstehen?

In der TTVWH News 05-2016 finde ich folgende Bestätigung, des Schiedsgerichtes zum Sperrvermerk zur Rückrunde:

TTVWH - Recht
Schiedsgericht bestätigt Rechtsauffassung

Zur Rückrunde wechselnde Spieler können keinen Sperrvermerk erhalten. Damit haben sie auch keine Einsatzberechtigung im Team eines Vereins, dessen höhere Mannschaft in einer Bundesspielklasse antritt und dessen schwächster Spieler einen um mehr als 50 TTR-Punkte niedrigeren TTR-Wert hat. Dies ist kurz gefasst die aktuelle Rechtsprechung des Schiedsgerichts. Entsprechend hatte auch die Klassenleiter-Sitzung bzw. der Fachausschuss Mannschaftssport des TTVWH in der Vergangenheit entschieden. Hintergrund war der Einspruch eines Vereins gegen eine Klassenleiter-Entscheidung. Der Verein hatte in seiner 2.Mannschaft zur Rückrunde einen neu zum Klub gewechselten Spieler an Nummer 1 aufgestellt, der mehr als 50 Q-TTR-Punkte besser notiert ist als die Nummer 6 der 1. Mannschaft. Eine Aufstellung des neuen Spielers in der 1.Mannschaft war nicht möglich, da in Bundesspielklassen vor Saisonbeginn alle Spieler gemeldet werden müssen, die im Verlauf der Spielzeit für dieses Team antreten sollen. Ein Sperrvermerk dieses Spielers in der 2. Mannschaft ist gemäß WO-D 15.3 wiederum nicht möglich, da keines der dort aufgeführten Kriterien zutrifft: Sperrvermerk nur vor der Vorrunde, Sperrvermerk zur Rückrunde nur, um das Aufrücken eines Spielers von der unteren in die obere Mannschaft zu verhindern oder eine Ausnahmeregelung des Landesverbandes in den Ausführungsbestimmungen.
Folge: Der Spieler hat zwar die Spielberechtigung für den neuen Verein erlangt, kann jedoch keine Einsatzberechtigung mittels eines Sperrvermerks erhalten, so das Schiedsgericht.


Das sind Entscheidungen, sicher nach der Wettspielordnung richtig, aber für mich in keinster Weise nachvollziehbar.
Für den betroffenen Spieler ist es doch ein Unding. Es müsste auch die Möglichkeit eines Sperrvermerks zur Rückrunde geschaffen werden, um solche Ungerechtigkeiten zu verhindern. Sollten dadurch einige Vereine eine untere Mannschaft zur RR stärken - was soll´s.
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  #2  
Alt 01.02.2016, 23:59
Chris Kratzenstein Chris Kratzenstein ist gerade online
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AW: TTVWH-Recht: Wer kann´s verstehen?

Die Entscheidung hat nichts mit TTVWH-Recht zu tun sondern ist Bundesrecht und wurde auch in anderen Verbänden schon mehrmals so getroffen.

Ob man das richtig findet oder nicht ist eine ganz andere Sache und für den Spieler ist die Entscheidung auch sehr unglücklich. Aber bitte man sollte bei den Fakten bleiben. Hier kann der TTVWH nicht an den Bundesregeln vorbei handeln. Da hätte man jedem Protest der von einer anderen Mannschaft gekommen wäre Recht geben müssen. Und dann wären womöglich schon Spiele gespielt gewesen. Wäre eine Änderung der Mannschaftsaufstellung mitten in der Runde besser gewesen?
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  #3  
Alt 02.02.2016, 11:40
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AW: TTVWH-Recht: Wer kann´s verstehen?

Chris hat in soweit Recht, dass es kein TTVWH Problem ist sondern es in anderen Click Verbänden genauso auftritt, zb im WTTV wo ich aktiv bin hat es das auch schon gegeben.
Es mag sein, dass in anderen verbänden die Möglichkeiten der SL bei der Abweichung von der 35/50 Regel abweichend sind und dort eine Ausnahme möglich ist.

Zugegeben ist die Regelung für einen Spieler blöd. Aber es gab schon Fälle und würde es auch wieder geben, in denen eine "Lücke" ausgenutzt wurde/wird.

Andererseits hätte dem Verein die Problematik bekannt sein können/müssen wenn er die Wo kennt und das sollte er. Dann hätte er dem Spieler sagen können, dass er zur RR da nicht spielen kann/darf....
In besonders harten Fällen hätte (zumindest geht das im WTTV) der Spieler (in Absprache mit den vereinen) den Wechsel auch zurück nehmen können bis 31.12. und dann die RR beim alten Verein weiter spielen.

Man könnte natürlich die Regel ändern für solche Fälle :

Ein Spieler, der zur RR wechselt, darf einen SPV bekommen um in seiner "Wunschmannschaft" zu spielen. Denn es gibt ja auch "Härtefälle" außerhalb der OL(aufwärts) Problematik.

Aber auch da ist wie immer bei Lockerungen der WO für Härtefälle das Problem, dass das dann andere aus "taktischen" Gründen für Tricksereien nutzen

Andererseits ist aber auch so, dass dann zb ein Verein der in der X-Liga mit der ersten Mannschaft spielt jeden beliebig Guten holen kann zb um aufzusteigen/nicht abzusteigen, wogegen der Konkurrent, wo es sich um die 2. Mannschaft handelt, das nicht kann weil er dem neuen 1er einen SPV geben müsste das aber nicht geht...

Es gibt also sicher für beide Standpunkte, aktuelle Regelung vs. SPV zur RR für neue Spieler erlauben, gute Argumente...da muss dann eben der verband entscheiden , welche Fälle er für wichtiger hält und ob er lieber Härtefälle abfangen will oder Tricksereien vermeiden usw.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Fastest115 (02.02.2016 um 11:51 Uhr)
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  #4  
Alt 02.02.2016, 12:26
Der springende Punkt Der springende Punkt ist offline
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AW: TTVWH-Recht: Wer kann´s verstehen?

Zitat:
Zitat von Chris Kratzenstein Beitrag anzeigen
Die Entscheidung hat nichts mit TTVWH-Recht zu tun sondern ist Bundesrecht und wurde auch in anderen Verbänden schon mehrmals so getroffen.
Das stimmt so nur mit Einschränkungen. Die DTTB-WO lässt es (noch) zu, dass die Verbände weitere Bedingungen schaffen können, nach denen Sperrvermerke verteilt werden - neben den beiden von dir genannten, in der WO stehenden. Das hat z. B. der TTVN getan. Dort gibt es die verbandseigene zusätzliche Bedingung, dass Sperrvermerke auch dann zur Rückrunde vergeben werden können, wenn es sich bei dem betroffenen Spieler um einen Vereinswechsler handelt. Im TTVN hätte das Sportgericht bei gleicher Lage also anders entscheiden müssen.

Da der TTVWH aber diese zusätzliche Bedingung für seinen Bereich nicht beschlossen hat, ist die Entscheidung des TTVWH-Sportgerichts folgerichtig. Das hat aber nichts mit dem Bundesrecht zu tun, sondern mit dem Verzicht des TTVWH, die gegebenen Freiheiten des Bundesrechts zu nutzen, und somit (zumindest aus meiner Sicht) mehr mit TTVWH-Recht.

Übrigens hat auch der WTTV diese zusätzliche Bedingung für seinen Bereich nicht, und deshalb gibt es dort mindestens einen Spieler, der in dieser Rückrunde genauso betroffen ist wie der Spieler aus dem TTVWH und somit nur bei Turnieren, nicht aber bei Meisterschaftsspielen starten kann.
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  #5  
Alt 02.02.2016, 12:53
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AW: TTVWH-Recht: Wer kann´s verstehen?

TTC Tuttlingen und Michael Roll (kam von Mössingen), richtig?

Finde es sehr unglücklich, selbst bei nachvollziehbarer Argumentation, zumal der genannte Spieler in Folge eines nicht erfolgreichen Turnierstarts aktuell nur noch 43 TTR-Punkte Abstand aufweist.
Andererseits wäre es im rechtlichen Ermessen des TTVWH für die Zukunft eine Spezialregelung zu schaffen wie z.B.
"Bei Abstand kleiner 100 sind Sperrvermerke für Neuzugänge zur Rückrunde möglich, wenn die nächst höhere Mannschaft des aufnehmenden Vereins in einer Liga startet, die der DTTB-Wettspielordnung unterliegt."
Und das dann öffentlich publizieren. Eventl. gäbe es solche Fälle in der Zukunft dann nicht mehr...

Geändert von Naffy (02.02.2016 um 12:58 Uhr)
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  #6  
Alt 02.02.2016, 14:04
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AW: TTVWH-Recht: Wer kann´s verstehen?

Dass der TTVWH die Regel anpassen könnte ist richtig. Wurde aber bisher nicht gemacht. Ob es übersehen wurde oder so gewollt ist kann ich nicht beurteilen.

Man könnte dies natürlich lösen. Dies könnte aber eventuell auch bei der Überarbeitung der Bundes-WO mit gelöst werden. Dann wäre auch dies für alle Verbände einheitlich. Fände ich gut. Finde auch die Lösung des TTVN gut. Warum nicht dies so in die WO des Bundes schreiben?
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