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Saarländischer TTB präsentiert von Leidinger Hotel Event Restaurant |
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#1
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Neue Strafordnung
A-hoi!
Grade erhalten wir von unserem Kreissportwart einen Sack voll Strafen wegen unvollständigem Antreten. Grund: die Strafordnung hat sich mitten in der Saison geändert, unvollständiges Antreten war bislang nur ab Bezirksliga aufwärts strafbewehrt, dank Neuregelung nun schon ab der 2. Kreisklasse.... Das finde ich absolut unmöglich. Ich glaube, wäre das vor der Saison bekannt gewesen, hätte sich der ein oder andere Verein sicherlich überlegt eine Mannschaft weniger zu melden. Ist sowas mitten in der Spielzeit überhaupt "rechtens"? Vielleich ist ja der ein oder andere Rechtsexperte in der Lage, das zu beurteilen? |
#2
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AW: Neue Strafordnung
Sollte ursprünglich sogar rückwirkend für die ganze Saison schon gelten !
Einzigen Gegenstimmen gegen diesen Beschluss kamen vom Ostsaarkreis, ebenso der Hinweis, dass es rückwirkend rechtlich garnicht möglich sei. Und genau diese drastischen Strafordnungerhöhungen werden ,wie du es angesprochen hast , zu noch beschleunigtem Mannschaftsterben führen.
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Ej im-ta fey de-ja ee |
#3
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AW: Neue Strafordnung
Wenigstens in der 3. Kreisklasse kann man künftig in Unterzahl antreten, da nach dem Braunschweiger System gespielt wird.
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Moral ist immer auch eine Kostenfrage. |
#4
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AW: Neue Strafordnung
Im TTVWH ist es ab dem 2. Mal schon immer so. Ich finde das richtig, da das hintere Paarkreuz der vollständigen Mannschaft in der Regel nicht wirklich zum Spielen kommt. Noch besser fände ich es, wenn ein Teil der Strafgebühr an den Gegner gehen würde.
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#5
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AW: Neue Strafordnung
Ich würde vor den Kreis- bzw. Landesrechtsausschuss gehen. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich kann mir unmöglich vorstellen, dass man rückwirkend Regeln ändern kann. Wie soll man sich an Regeln halten, die es zu der Zeit gar nicht gab?
Das wäre so, als würde die Polizei mich heute auf der Autobahn blitzen und sagen, ab morgen ist das rückwirkend zum 1. Januar nur noch 50 erlaubt. |
#6
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AW: Neue Strafordnung
Die neue Strafordnung wurde meines Wissens noch im Jahre 2016 beschlossen.
Sie gilt für die Rückrunde 2016/2017. Wenn sich das unvollständige Antreten auf Spiele der Rückrunde bezieht, sind die ausgesprochenen Strafen rechtmäßig, da die neue Strafordnung zu diesem Zeitpunkt schon in Kraft getreten ist. Wie Kyuss schon richtig angemerkt hat, wollte man am Anfang wohl eine rückwirkende Regelung schon zur ersten Saisonhälfte. Dies fand zum Glück keine Mehrheit. |
#7
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AW: Neue Strafordnung
Die Regelung wurde nicht rückwirkend beschlossen, sondern gilt erst seit Beginn der Rückrunde. Der Gang vor irgendwelche Rechtsausschüsse erübrigt sich damit.
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#8
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AW: Neue Strafordnung
Wir mussten allerdings unsere Mannschaften schon weit vor dem Beginn der Vorrunde melden.
Damals war das unvollständige Antreten erst ab der Bezirksliga strafbewehrt. Wäre da schon klar gewesen, dass es diesbezüglich schon ab der 2. Kreisklasse Strafen gibt, dann hätten wir wohl aufgrund schon zu diesem Zeitpunkt zu erwartender personeller Engpässe garantiert eine Mannschaft weniger gemeldet. Nach heutiger kurzer Rücksprache mit dem ein oder anderen Vorstandsmitglied unserer Abteilung werden wir das auch so nicht hinnehmen. Alle ebenfalls betroffenen Vereine sind natürlich auch gerne als "Nebenkläger" gesehen. |
#9
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AW: Neue Strafordnung
Warum habt ihr dann nicht gleich eine Vierermannschaft in der 3. KK gemeldet? Dann wäre die Lage doch für euch wesentlich entspannter gewesen.
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#10
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AW: Neue Strafordnung
Ganz einfach: weil das unvollständige Antreten auch mit einer 6er Mannschaft nicht unter Strafe stand.
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