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  #1  
Alt 30.08.2006, 21:50
champ_bw champ_bw ist offline
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champ_bw ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Piranja Original 2 - noch erlaubt?

Ich spiele seit einem Jahr den Piranja Original 2. Nachdem ich mir die neue ITTF-Liste der erlaubten Beläge angeschaut habe, habe ich doch große Zweifel ob ich mit diesem Belag in die neue Saison starten kann.
Vor einem Jahr hatte ich eine E-Mailanfrage an DONIC gesendet und folgende Antwort erhalten:

"...der Belag ist derzeit im Auslauf. Auf der aktuellen ITTF Zulassungsliste die bis zum 30.6.06 gültig ist
ist dieser Belag drauf und wird auch darüber hinaus noch mindestens bis 2007 auf der Liste bleiben. ..."

Ist der Belag nun erlaubt oder nicht?
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  #2  
Alt 30.08.2006, 23:18
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No_Name_Surfer No_Name_Surfer ist offline
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AW: Piranja Original 2 - noch erlaubt?

Nö ist er nicht mehr .
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  #3  
Alt 02.09.2006, 10:33
fritc fritc ist offline
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fritc ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Piranja Original 2 - noch erlaubt?

Zitat:
Zitat von champ_bw
Ich spiele seit einem Jahr den Piranja Original 2. Nachdem ich mir die neue ITTF-Liste der erlaubten Beläge angeschaut habe, habe ich doch große Zweifel ob ich mit diesem Belag in die neue Saison starten kann.
Vor einem Jahr hatte ich eine E-Mailanfrage an DONIC gesendet und folgende Antwort erhalten:

"...der Belag ist derzeit im Auslauf. Auf der aktuellen ITTF Zulassungsliste die bis zum 30.6.06 gültig ist
ist dieser Belag drauf und wird auch darüber hinaus noch mindestens bis 2007 auf der Liste bleiben. ..."

Ist der Belag nun erlaubt oder nicht?

große Sch.....ei von Donic!!!

Der Belag steht nicht mehr auf der Liste und darf daher nicht mehr gespielt werden.
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  #4  
Alt 02.09.2006, 11:18
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mastermind777 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Piranja Original 2 - noch erlaubt?

Dann könnte man doch die Frage stellen, ob das unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes (EU-Recht) überhaupt zulässig ist. Müsste der Hersteller bzw. Verkäufer nicht in besonderer Form darauf hinweisen, dass dieser Belag für den (normalerweise) Einsatz im Spielbetrieb nach ITTF-Regeln in absehbarer Zeit gar nicht mehr zulässig sein wird ? Und falls dieses nicht geschieht, dann Rücknahmepflicht, Schadenersatz etc. ? Was meinen die "Rechtsverdreher" dazu ?
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  #5  
Alt 02.09.2006, 11:32
Rana-Hunter Rana-Hunter ist offline
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Rana-Hunter ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Piranja Original 2 - noch erlaubt?

Zitat:
Zitat von mastermind777
Dann könnte man doch die Frage stellen, ob das unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes (EU-Recht) überhaupt zulässig ist. Müsste der Hersteller bzw. Verkäufer nicht in besonderer Form darauf hinweisen, dass dieser Belag für den (normalerweise) Einsatz im Spielbetrieb nach ITTF-Regeln in absehbarer Zeit gar nicht mehr zulässig sein wird ? Und falls dieses nicht geschieht, dann Rücknahmepflicht, Schadenersatz etc. ? Was meinen die "Rechtsverdreher" dazu ?
Zulässigkeitsbedenken von einem , der bei **** Nachbehandlungsanleitungen und nachbehandelte Noppen verkauft ?
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  #6  
Alt 04.09.2006, 09:50
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mastermind777 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Piranja Original 2 - noch erlaubt?

Zitat:
Zitat von Rana-Hunter
Zulässigkeitsbedenken von einem , der bei **** Nachbehandlungsanleitungen und nachbehandelte Noppen verkauft ?
Bevor du dir hier noch weitere ungerechtfertigte Anschuldigungen gegen mich aus dem Ärmel leierst:

Kannst du zu 100% ausschließen, dass ein ****-Account von mehreren Personen benutzt wird, und somit ich gar nicht der Verkäufer war ?


Zum Thema Nachbehandlungsanleitung: Wenn du die Entwicklung bei **** verfolgt hättest, wüßtest du dass derartige Anleitungen anfangs für 50-70 Euro verkauft wurden. Erst die - über den von dir erwähnten Account -verkauften Anleitungen haben diese Wucherpreise auf ein Minimum zurückgeführt, da sie dort erstmalig für 5 Euro angeboten wurden. Der einzig zulässige Vorwurf wäre daher, dass auf diese Weise (bewußt) die Preise kaputt gemacht wurden. - Gab es so etwas nicht auch schon mal beim Palio BE ?
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  #7  
Alt 04.09.2006, 09:56
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AW: Piranja Original 2 - noch erlaubt?

Zitat:
Zitat von mastermind777
Bevor du dir hier noch weitere ungerechtfertigte Anschuldigungen gegen mich aus dem Ärmel leierst:

Kannst du zu 100% ausschließen, dass ein ****-Account von mehreren Personen benutzt wird, und somit ich gar nicht der Verkäufer war ?


Zum Thema Nachbehandlungsanleitung: Wenn du die Entwicklung bei **** verfolgt hättest, wüßtest du dass derartige Anleitungen anfangs für 50-70 Euro verkauft wurden. Erst die - über den von dir erwähnten Account -verkauften Anleitungen haben diese Wucherpreise auf ein Minimum zurückgeführt, da sie dort erstmalig für 5 Euro angeboten wurden. Der einzig zulässige Vorwurf wäre daher, dass auf diese Weise (bewußt) die Preise kaputt gemacht wurden. - Gab es so etwas nicht auch schon mal beim Palio BE ?
Nur nebenbei:
1. Selbst wenn mehrere Personen diese nutzen ist einer dafür Verantwortlich.

2. Selbst wenn es für 1 Cent vertickert werden würde. Scheiße bleibt Scheiße !!!
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  #8  
Alt 04.09.2006, 10:13
champ_bw champ_bw ist offline
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AW: Piranja Original 2 - noch erlaubt?

Zitat:
Zitat von mastermind777
Dann könnte man doch die Frage stellen, ob das unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes (EU-Recht) überhaupt zulässig ist. Müsste der Hersteller bzw. Verkäufer nicht in besonderer Form darauf hinweisen, dass dieser Belag für den (normalerweise) Einsatz im Spielbetrieb nach ITTF-Regeln in absehbarer Zeit gar nicht mehr zulässig sein wird ? Und falls dieses nicht geschieht, dann Rücknahmepflicht, Schadenersatz etc. ? Was meinen die "Rechtsverdreher" dazu ?
Das mit Rücknahmepflicht oder Schadenersatz hört sich gut an. Dann stellen sich natürlich wieder viele Fragen:
- Wendt man sich an den Händler oder direkt an DONIC?
- Braucht man dafür schon einen Antwalt ?
- Wie stehen die Chancen?

Vielleicht hat ja schon einer ähnliche Erfahrungen gemacht?
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Der beste Beweis für außerirdisches Leben ist, dass uns noch keins besucht hat.
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  #9  
Alt 04.09.2006, 10:45
champ_bw champ_bw ist offline
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AW: Piranja Original 2 - noch erlaubt?

Zitat:
Zitat von mastermind777
Dann könnte man doch die Frage stellen, ob das unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes (EU-Recht) überhaupt zulässig ist. Müsste der Hersteller bzw. Verkäufer nicht in besonderer Form darauf hinweisen, dass dieser Belag für den (normalerweise) Einsatz im Spielbetrieb nach ITTF-Regeln in absehbarer Zeit gar nicht mehr zulässig sein wird ? Und falls dieses nicht geschieht, dann Rücknahmepflicht, Schadenersatz etc. ? Was meinen die "Rechtsverdreher" dazu ?
Das mit Rücknahmepflicht oder Schadenersatz hört sich gut an. Dann stellen sich natürlich wieder viele Fragen:
- Wendt man sich an den Händler oder direkt an DONIC?
- Braucht man dafür schon einen Antwalt ?
- Wie stehen die Chancen?

Vielleicht hat ja schon einer ähnliche Erfahrungen gemacht?
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  #10  
Alt 04.09.2006, 16:04
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AW: Piranja Original 2 - noch erlaubt?

Zitat:
Zitat von champ_bw
Das mit Rücknahmepflicht oder Schadenersatz hört sich gut an. Dann stellen sich natürlich wieder viele Fragen:
- Wendt man sich an den Händler oder direkt an DONIC?
- Braucht man dafür schon einen Antwalt ?
- Wie stehen die Chancen?

Vielleicht hat ja schon einer ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich bin ja auch kein Anwalt, aber vermutlich werden die meisten es nur mit einem solchen durchsetzen können. Es sei denn, hier formuliert mal jemand einen Musterbrief oder dergleichen. Und glücklich sind diejenigen, die eine Rechtsschutzversicherung besitzen ...

Ich würde (rein gefühlsmäßig) zuerst an den Händler herantreten, denn der hat den Belag verkauft und meist Werbung in seinem Katalog dafür gemacht.
Die Chancen dürften anfangs wohl eher ziemlich gering sein. Wenn sich aber tatsächlich einer findet, der das bis zum Europäischen Gerichtshof durchfechten würde .... dort wird allgemein relativ verbraucher-freundlich geurteilt. Aber wer hat schon so viel Geld und Zeit ?
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