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Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW) präsentiert von Staigers Gastronomie & Catering Tradition seit 1835

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  #1  
Alt 06.06.2014, 07:26
tailor7 tailor7 ist offline
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tailor7 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel

Hallo,

weiß das vielleicht jemand:
Wenn ein Spieler den Verein wechseln möchte, gibt ja der aufnehmende Verein einfach den Wechel in click-TT ein.
Als Formvorschrift steht dazu in der WO:
"5.2.5 Bestätigung des Vereins, dass ihm die schriftliche Einverständniserklärung des Spielers
(bei Minderjährigen der gesetzlichen Vertreter) zum Wechsel-Antrag vorliegt, die jederzeit auf Aufforderung eingereicht werden muss, "

Frage dazu: kann der abgebende Verein dies auch anfordern, falls er Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat?
Wenn ja, wie?

Aktueller Fall: Ein Wechsel wurde mündlich angekündigt. Der neue Verein hat den Wechsel dann in click-TT eingegeben und der Spieler steht auf der Wechselliste. Der Spieler wollte letztendlich aber gar nicht wechseln.
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  #2  
Alt 06.06.2014, 08:06
potzblitz potzblitz ist offline
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potzblitz ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel

Hallo,
so einen Fall hatten wir auch mal.
Hier war die Verfahrensweise wie folgt:
Nachdem der vermeintlich neue Verein keine schriftliche, unterschriebene Wechselabsicht (unterschriebener Wechselantrag aus click-tt) nachweisen konnte, wurde über die Verbandsgeschäftsstelle eine Rückabwicklung des Wechsels beantragt. Dies ging auch problemlos durch.
Sollte der neue Verein jedoch eine schriftliche Vereinbarung nachweisen können, kann erst wieder zur Rückrunde gewechselt werden; Rückabwicklung dann ausgeschlossen.

Was passiert, wenn der (vermeintlich) neue Verein die ja wahrscheinlcih wirklich gegebene mündliche Zusage einklagt ??? ... keine Ahnung
potzblitz
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  #3  
Alt 06.06.2014, 14:53
Mike aus Bmw Mike aus Bmw ist offline
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Mike aus Bmw ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel

Zitat:
Zitat von potzblitz Beitrag anzeigen
Hallo,
.....
Was passiert, wenn der (vermeintlich) neue Verein die ja wahrscheinlcih wirklich gegebene mündliche Zusage einklagt ??? ... keine Ahnung
potzblitz
Nichts passiert, denn eine mündliche Zusage hat keine Bedeutung, da das Formular vom Verein und vom Spieler unterschrieben sein muss. Einen mündlichen Vertrag gibt es zwar, aber von einer mündlichen Unterschrift habe ich noch nichts gehört.
Siehe WO B 1.2:
Zitat:
... Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung ist die Mitgliedschaft des Spielers in diesem Verein. Der Nachweis erfolgt über die Bestätigung des Vereins und des Spielers auf dem Formular zur Beantragung bzw. zum Wechsel der Spielberechtigung.
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  #4  
Alt 06.06.2014, 15:16
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AW: Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel

Ich würde sagen:

Der betroffene Spieler sollte am besten wissen was er unterschrieben hat und was nicht. Daher sollte auch er beim Verband da aktiv werden und "Einspruch" einlegen bzw die Sache klar stellen und dann muss der verband beim neuen verein den schriftlichen Wechselantrag mit Unterschrift anfordern und dann entsprechend entscheiden...
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  #5  
Alt 06.06.2014, 15:29
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AW: Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel

Man kann es auch im Einvernehmen probieren. Allerdings sollte schon der Spieler auch aktiv werden. Wenn man mit dem "neuen" Verein redet, dass der Wechsel rückgängig gemacht werden soll, weil der Spieler doch gar nicht wechseln will, und dieser zustimmt, dann wird ein Wechsel rückabgewickelt.
Wie gesagt Voraussetzung beide Vereine und der Spieler sind sich einig.

Wenn sich der "neue" Verein sträubt, kann man immer noch vom Verband das unterschriebene (oder auch nicht unterschriebene) Wechselformular anfordern lassen.

Wieso kann man nicht erst miteinander reden? Das erleichtert viele Sachen einfach ungemein.
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  #6  
Alt 06.06.2014, 15:37
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AW: Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel

natürlich ist dies auch möglich.
Doch das nicht existierende Formular anfordern ist doch das einfachste, oder?

Geändert von Hansi Blocker (18.06.2014 um 13:51 Uhr) Grund: Fullquote entfernt
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  #7  
Alt 06.06.2014, 15:43
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AW: Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel

Das einfachste ist miteinander reden.
Das andere führt garantiert zu Unstimmigkeiten. Wenn der Spieler eine Absichtserklärung mündlich abgegeben hat und der Verein hat daraufhin den Wechsel abgeschickt (nicht korrekt), dann sollte es doch möglich sein, dass der Spieler das mit diesem Verein klärt.
Aber vielleicht fühlt er sich doch nicht ganz wohl, wenn er zuerst eine Absichtserklärung abgibt und dann einen Rückzieher gemacht hat. Ich weiß es nicht. Aber wenn ihr das Formular anfordert, was erwartest Du für eine Reaktion?
Damit stellt man den anderen Verein sehr dumm dar. Muss das sein?
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  #8  
Alt 17.06.2014, 20:22
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Zitat:
Zitat von potzblitz Beitrag anzeigen
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Was passiert, wenn der (vermeintlich) neue Verein die ja wahrscheinlcih wirklich gegebene mündliche Zusage einklagt ??? ... keine Ahnung
potzblitz
Ich frage mich wirklich wie so etwas zustande kommt.

Ich weiß nicht um welchen Verein es da ging, aber ich fand das diese Saison auch ganz seltsam, dass Marcel Weber von Kornwestheim nach Neckartenzlingen wechselt und dann wird der Wechsel plötzlich rückgängig gemacht, wegen Missverständnis oder so. Wie kann so etwas kommen!? Was sollen denn das für Missverständnisse sein!?
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  #9  
Alt 18.06.2014, 12:59
potzblitz potzblitz ist offline
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AW: Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel

tja was sind das für Missverständnisse ... ?

In unserem Fall damals war die Aussage des Spielers so, dass er zwar mit Verantwortlichen des anderen Vereins über einen möglichen Wechsel gesprochen hatte ... er aber sicher war, noch keine klare Wechselabsicht geäußert zu haben.
Der andere Verein hingegen hat dies als Wechselabsicht interpretiert und den Wechsel beantragt, der draufhin halt wieder rückabgewickelt wurde.
potzblitz
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  #10  
Alt 18.06.2014, 13:47
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AW: Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel

Deswegen verlangt der Verband eine schriftliche unterschriebene Vereinbarung...da gibt es weniger Missverständnisse.
Im übrigen. Selbst bei einem schriftlichen richtigen Wechsel bleibt immer die Option dass der Wechsel rückgängig gemacht wird bis 30.6. wenn alle Parteien zustimmen...(zumindest im WTTV)
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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