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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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Vereinswechsel - Spielberechtigung
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zur Wechselfrist in Zusammenhang mit einem Vereinswechsel. Eigentlich sind es zwei Fragen/Szenarien, wo ich gerne wissen würde, wie das läuft. 1. Wenn ich aus einem Verein austrete, bspw. zum 31.12.2022, weil ich vorhabe, zu wechseln, aus irgendeinem Grund dann aber doch keinen neuen Verein finde...bin ich dann trotz Vereinsaustritt nach wie vor Spieberechtigt beim alten Verein, solange keine neue Spielberechtigung für irgendeinen anderen Verein beantragt wird? Also könnte ich dann 2023 noch Turniere und Mannschaftsspiele für den alten Verein spielen? 2. Ähnliches Szenario: Ich trete aus einem Verein aus, trete auch einem neuen Verein bei, allerdings nach der Wechselfrist. Bin ich dann ein halbes Jahr nirgends spielberechtigt (also könnte auch keine Turniere spielen) oder bin ich dann noch für den alten Verein spielberechtigt? |
#2
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AW: Vereinswechsel - Spielberechtigung
Zitat:
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#3
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AW: Vereinswechsel - Spielberechtigung
Das stimmt nicht. Eine Spielberechtigung kann nur bestehen, wenn man auch Vereinsmitglied ist.
WO B 1 "Abschnitt B – Spielberechtigung 1 Erfordernis und Inhalt einer Spielberechtigung 1.1 Allgemeines Die Startberechtigung bei weiterführenden Veranstaltungen mit Individualwettbewerben (WO A 11.1, siehe auch A 15.2), die Einsatzberechtigung bei weiterführenden Veranstaltungen für Vereinsmann- schaften (WO A 11.2, siehe auch A 15.3) und die Teilnahme an nicht weiterführenden Veranstaltungen (WO A 11.3, siehe auch A 15.4) erfordert die in click-TT hinterlegte Spielberechtigung eines Mitgliedsverbandes, sofern in der WO keine abweichenden Regelungen definiert sind. Die Spielberechtigung darf nur unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen dieser WO erteilt werden. Für Spieler der Bundesligen sind Ausnahmen gemäß BSO C 3.6 zulässig. Die Spielberechtigung eines Spielers (Stammspielberechtigung) darf immer nur für einen einzigen Verein (Stammverein) zur Teilnahme am Spielbetrieb des DTTB und seiner Mitgliedsverbände erteilt werden. Die zusätzliche Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM für die Altersgruppe Nachwuchs) oder die für den Senioren-Mannschaftsspielbetrieb (SBSM für die Altersgruppe Senioren) darf für einen anderen Verein (Zweitverein) erteilt werden. Voraussetzung für die Erteilung jeder Spielberechtigung ist die Mitgliedschaft des Spielers in diesem Verein. Dem Spieler steht es frei, Mitglied weiterer Vereine zu sein, für die er aber keine Spielberechtigung besitzt. Spieler dürfen grundsätzlich nur für den Verein starten, für den sie eine Spielberechtigung besitzen, es sei denn, der Start erfolgt für eine Spielgemeinschaft gemäß WO A 14. Bei Freundschaftsspielen (Mannschaften) darf ein Spieler im Einvernehmen mit seinem Stammverein bzw. Zweitverein und dem Gegner auch für einen anderen Verein starten." Im ersten Fall muss der Verein die Spielberechtigung auch zum 31.12.2022 löschen lassen. Du kannst natürlich nach dem 30.11.2022 die Kündigung ggf. rückgängig machen. Dann besteht die Spielberechtigung auch weiter. Im zweiten Fall gilt das Gleiche. Der bisherige Verein müsste die Spielberechtigung bereits löschen, auch wenn der Wechsel erst nach dem Wechseltermin beantragt wurde. Das dies häufig von den Vereinen nicht gemacht wird steht auf einem anderen Blatt. Und ja, ohne Spielberechtigung kannst Du auch an keinen Einzelturnieren teilnehmen. Du hast logischerweise auch keinen Versicherungsschutz mehr über den Verein.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
#4
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AW: Vereinswechsel - Spielberechtigung
Dieser Satz könnte auch missverstanden werden.
Die Vereinsmitgliedschaft hat schon etwas mit der Spielberechtigung zu tun, denn sie ist die Voraussetzung dafür. Wenn man nicht mehr (oder noch nicht - wieder) Mitglied im Verein ist, ist man auch nicht mehr (oder noch nicht -wieder) für diesen Verein spielberechtigt. Insofern müssen die beiden Fragen wie folgt beantwortet werden: 1. Nein. Da du ab 1.1. nicht mehr Mitglied bist, bist du ab dann auch nicht mehr spielberechtigt. Du müsstest wieder Mitglied werden. 2. Du bist nicht mehr für den alten Verein spielberechtigt, da du ja ausgetreten bist. Sofern allerdings aufgrund der Vereinssatzung die Mitgliedschaft noch eine Weile andauert (zum Beispiel bis zum Halbjahresende), dürftest du solange auch noch für den alten Verein Wettkämpfe bestreiten. |
#5
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AW: Vereinswechsel - Spielberechtigung
Alles klar, vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen samt passendem Paragrafen.
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#6
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AW: Vereinswechsel - Spielberechtigung
Zitat:
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#7
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AW: Vereinswechsel - Spielberechtigung
Warum sind die SB von Personen, die aus dem Ausland kommen, in der Wechselliste nicht aufgeführt bei Verbänden die alles gleich veröffentlichen, bzw bei den anderen, die erst nach der Wechselfrist veröffentlichen. Gibt es da einen Trick bei der Suche? oder muß immer der Verein aufgerufen werden?
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#8
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AW: Vereinswechsel - Spielberechtigung
Zitat:
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wechselgerüchte |
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