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  #121  
Alt 08.11.2006, 14:52
Bernie Bär Bernie Bär ist offline
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Solange der Spielberechtigt war können die den auch aufstellen. Das ist ihr gutes Recht und wird nicht bestraft. Selbst dann nicht wenn es in der laufenden Saison auffällt...Es gibt Vereine die stellen Spieler als Stammspieler auf die im Ausland wohnen...
Sorry Dirk, das hast Du glaube ich, falsch verstanden.
Troubadix meint wohl, dass der Spieler nur angeblich spielberechtigt war, weil er auf der Spielberechtigungsliste nicht vom alten Verein gelöscht wurde, wie es nach dem Austritt die Pflicht gewesen wäre.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß.
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  #122  
Alt 08.11.2006, 15:00
Bernie Bär Bernie Bär ist offline
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AW: Wirksamkeit Vereinsaustritt

Zitat:
Zitat von Ludger Strahl Beitrag anzeigen
Es stimmt, in Vereinssatzungen steht so etwas, aber dies ist unzulässig! Wenn Du sofort austritts, bist Du auch sofort kein Vereinmitglied mehr! Die Beitragszahlungspflicht geht dann aber noch weiter bis zum Termin gemäß Satzung, u. U. noch über ein Jahr!
Da irrt der Ludger aber gewaltig.
Wir hatten den Fall doch just in underem Bezirk.
Es ging dort um die Teilnahme an Kreis- und Bezirksmeisterschaften an denen man nur vom Verein gemeldet kann und dazu muss man Mitglied in diesem Verein sein.
Im vorliegenden Fall hatten Spielerinnen nach Knatsch im Verein nach Wechselschluß den Verein gewechselt - waren aber den Statuten noch bis zum 31.12. Mitglied und hätten vom alten Verein zu den Kreismeisterschaften gemeldet werden müssen.
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  #123  
Alt 08.11.2006, 15:07
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Bernie Bär Beitrag anzeigen
Sorry Dirk, das hast Du glaube ich, falsch verstanden.
Troubadix meint wohl, dass der Spieler nur angeblich spielberechtigt war, weil er auf der Spielberechtigungsliste nicht vom alten Verein gelöscht wurde, wie es nach dem Austritt die Pflicht gewesen wäre.
Deswgen hab ich geschrieben solange er spielberechtigt war durfte er noch aufgestellt werden. Sobakld die Spielberechtigung gelöscht wird/werden müßte wegen Vereinsaustritt(Kündigungsfristenproblem siehe oben) darf er natürlich nicht mehr auftauchen und dann müßten in einer Saison entsprechend ggf die Spiele verloren gewertet werden usw....

Aber letzte Saison wird wohl nirgends nachträglich bestraft
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #124  
Alt 08.11.2006, 15:22
Hdd Hdd ist offline
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

In dem Zusammenhang ein interessanter Fall aus dem Kreis Siegen.
Im Sommer 2006 beschwert sich der Verein XYZ, daß er einen Spieler nicht in click-tt in eine Mannschaft eingefügen könne, weil er nicht auf der Spielberechtigungsliste des Vereins stehe. Er sei aber sicher spielberechtigt; schließlich habe er schon die ganze vorige Saison für den Verein gespielt. Recherchen ergeben: der Spieler ist vor einem Jahr vom Verein ABC zum Verein XYZ gewechselt; der Verein XYZ hat zwar die Ablösesumme gezahlt, aber den Beleg dafür nicht dem WTTV vorgelegt. Also wurde der Wechsel in der Spielberechtigungsliste nicht vollzogen und der Spieler die gesamte vorige Saison in der Liste des Vereins ABC geführt. Weder dem Verein XYZ noch dem Verein ABC noch dem Staffelleiter noch den Gegnern des Vereins XYZ ist eine ganze Saison lang aufgefallen, daß der Spieler für XYZ gespielt hat, aber auf der Spielberechtigungsliste von ABC stand.
Da die Ablösesumme gezahlt worden war, wurde nach Vorlage des Belegs vom WTTV die Spielberechtigung rückwirkend zum 1. 7. 2005 erteilt. Aber was wäre gewesen, wenn die Ablösesumme nicht gezahlt worden wäre??
Gruß Hdd
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  #125  
Alt 08.11.2006, 15:37
Bernie Bär Bernie Bär ist offline
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
In dem Zusammenhang ein interessanter Fall aus dem Kreis Siegen.
Im Sommer 2006 beschwert sich der Verein XYZ, daß er einen Spieler nicht in click-tt in eine Mannschaft eingefügen könne, weil er nicht auf der Spielberechtigungsliste des Vereins stehe. Er sei aber sicher spielberechtigt; schließlich habe er schon die ganze vorige Saison für den Verein gespielt. Recherchen ergeben: der Spieler ist vor einem Jahr vom Verein ABC zum Verein XYZ gewechselt; der Verein XYZ hat zwar die Ablösesumme gezahlt, aber den Beleg dafür nicht dem WTTV vorgelegt. Also wurde der Wechsel in der Spielberechtigungsliste nicht vollzogen und der Spieler die gesamte vorige Saison in der Liste des Vereins ABC geführt. Weder dem Verein XYZ noch dem Verein ABC noch dem Staffelleiter noch den Gegnern des Vereins XYZ ist eine ganze Saison lang aufgefallen, daß der Spieler für XYZ gespielt hat, aber auf der Spielberechtigungsliste von ABC stand.
Da die Ablösesumme gezahlt worden war, wurde nach Vorlage des Belegs vom WTTV die Spielberechtigung rückwirkend zum 1. 7. 2005 erteilt. Aber was wäre gewesen, wenn die Ablösesumme nicht gezahlt worden wäre??
Gruß Hdd
Ja, ja, wenn sich keiner um die Spielberechtigungslisten kümmert.
Ich glaube auch dann wäre in die letzte Saison nicht mehr eingegriffen worden.
Ich hatte beim Erstellen der Bezirksrangliste im Sommer bemerkt, dass ein Spieler in zwei Mannschaften Ersatz gespielt hat. Fälschlicherweise sogar beim WTTV und der hat auch alles so belassen.
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  #126  
Alt 08.11.2006, 18:34
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
Da die Ablösesumme gezahlt worden war, wurde nach Vorlage des Belegs vom WTTV die Spielberechtigung rückwirkend zum 1. 7. 2005 erteilt. Aber was wäre gewesen, wenn die Ablösesumme nicht gezahlt worden wäre??
Gruß Hdd
Wenn die Ablöse nicht gezahlt wurde dann ist der Spieler nicht spielberechtigt und der Wechsel auch nicht vollzogen. Er ist aber auch nicht mehr für den alten Spielberechtigt sondern an dem Tag an dem das Geld beim alten Verein ankommt darf er für den neuen spielen Frag mich aber nicht bei welchem Verein der Spieler dann ein Jahr später nen Wechsel zu nem anderen Verein abgeben muß. Ich hatte sowas auch mal. Spieler XY wollte von A nch B wechslen. Antrag unterschrieben alles klar. Dann meinte B nein sie wollen ihn doch nicht und haben nicht gezahlt. daraufhin ist XY zur Rückrunde nach C gewechselt und C hat nen Antrag an A geschrieben und auch dann die Ablöse von C an A gezahlt.

Der Hit wäre noch gewesen: Spieler XY wechselt von A nach B und B zahlt aber legt es nicht beim WTTV vor und setzt den Spieler munter ein. Mannschft A weiß das aber nicht steht ja noch auf der Liste und setzt den auch ein....(Spieler hat keine Ahnung das er das nicht darf...),

Wenn das dann nach nen paar Spieltagen bekannt wird bin ich mal gespannt wie entschieden würde.

Denke mal da A ja den Wechselantrag bekommen hat wissen die das sie den nicht mehr einsetzen dürfen selbst wenn keine Zahlung geflossen ist. Also alle Punkte Weg usw....B durfte ihn einsetzen...meine Meinung. Der WTTV hätte ihn auf jeden Fall als der Antrag einging von der Liste von A nehmen müssen und erst bei nachweis der zahlung bei b draufsetzen...solange in nen Pool "zahlung offen"
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Fastest115 (08.11.2006 um 18:40 Uhr)
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  #127  
Alt 08.11.2006, 22:37
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christophtt ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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Darf man Spieler die in Jugendmannschaften gemeldet sind, auch in Aufstiegsspielen einsetzen?
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  #128  
Alt 09.11.2006, 12:39
Hdd Hdd ist offline
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von christophtt Beitrag anzeigen
Darf man Spieler die in Jugendmannschaften gemeldet sind, auch in Aufstiegsspielen einsetzen?
Im Prinzip ja, da Aufstiegsspiele (G 5.2.8 der WSO) als Fortsetzung der Rückrunde gelten. Hat der Jugendspieler aber in der Rückrunde bereits dreimal in der Erwachsenenmannschaft Ersatz gespielt, darf er in Relegationsspielen natürlich nicht mehr eingesetzt werden.

Gruß Hdd
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  #129  
Alt 09.11.2006, 12:43
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Ludger Strahl Ludger Strahl ist offline
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AW: Wirksamkeit Vereinsaustritt

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Das sehe ich nicht so. Denn man darf ja auch wenn man dann fristgemäß ie Mitgliedschaft kündigt noch alle Rechte bis Ende der Zeit wahrnehmen...zb Stimmrecht auf Versammlungen, UNfallversicherung beim Training usw
Hallo Dirk, man darf die Rechte bis zum Ende wahrnehmen. Aber es bezog sich auf einen Fall, da wollte jemand es ausdrücklich nicht. Und dann darf er sofort auf alle Rechte verzichten sprich sofort austreten!
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Geändert von Ludger Strahl (09.11.2006 um 12:51 Uhr)
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  #130  
Alt 09.11.2006, 12:46
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Hallo Bernd,

wenn jemand (wie ich) Mitglied in zwei Vereinen (mein zweiter Verein ist zwar für Fußball, hat aber auch TT-Abteilung) ist? Darf auch dann der Verein (für den ich keine Spielberechtigung habe) melden?
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