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#11
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AW: Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
boooaaahhh das ging ja mal flott... die beim WTTV scheinen kein zu Hause zu haben ;-)
Hier die Antwort von Herrn Almesberger (Vorsitzender des Ausschusses für Erwachsenensport): "(...)die Veröffentlichung von Foto- oder Filmmaterial im Internet bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung der dort jeweils gezeigten Personen. Der Spielbericht ist für derlei schriftliche Zusätze schon allein aus Platzgründen denkbar ungeeignet. Sie sollten eine Einverständniserklärung vorbereiten und den Personen zur Unterschrift vorlegen. (...)"
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"Der zieht mit Unterschnitt. Ich schwör!" |
#12
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AW: Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
Spontan frage ich mich, was mit den Zuschauern ist? Die haben wohl auch nie zugestimmt, gefilmt zu werden. In wie weit ist denn rechtlich abgedeckt, dass ich einen Zuschauer zeigen darf?
Um den Gedanken mal weiterzuspinnen: wie ist das überhaupt bei der Bundesliga? Dass das Zeigen der Spieler rechtlich abgedeckt ist wurde bereits an anderer Stelle diskutiert, was ist aber mit den Zuschauern? Ist es allgemein so, das man hinnehmen muss, dass man bei einem Bundesligaspiel gefilmt werden könnte oder wie genau ist da die rechtliche Lage? |
#13
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AW: Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
Ich frage mich warum es so endlos viele Videos gibt von kleineren Vereinen, wie unseren... ich kann mir nicht vorstellen, dass es dort jedes mal eine schriftliche Einverständniserklärung gibt???
Bei den Zuschauern ist es glaube ich so, dass es darum geht, dass diese nicht im Focus stehen dürfen... wenn gezielt nur der Tisch eingeblendet ist und "zufällig" Zuschauer mit auf dem Bild/Film sind dürfte es kein Problem darstellen.
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"Der zieht mit Unterschnitt. Ich schwör!" |
#14
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AW: Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
Och glaube da gibt es eine gewisse Regelung, die besagt, dass wenn X personen auf dem Bild ist dann gilt das nicht mehr als Recht des einzelnen an dem Bild, da er dann evtl nur als einer von vielen auf dem Bild ist. Sonst dürfte ja auch kein Fußballspiel im TV übertragen werden.
Oder niemand mehr ein Foto von irgenwelchen Menschenansammlungen veröffentlichen ohne vorher 100 Einwilligungen einzuholen. Oder wenn man selber nen Foto macht und da laufen im Hintergrund nen paar Leute her usw...
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#15
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AW: Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
Ich tu mir sen Stress nicht mehr an und filme nur noch mit direkter Zustimmung. Früher habe ich das auch lockerer gesehen
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Große Leuchten (Sonnen) brennen schnell und sehr hell, aber meist nicht sehr lange (ein paar mio Jahre). Zum Glück bin ich nur ein kleines Licht |
#16
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AW: Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
Zitat:
Vor einiger Zeit hat Youtube mal einige Videos der Fußball-Bundesliga gesperrt wegen Rechteverletzung. Bei der Tischtennis-Bundesliga dürfte es sich ähnlich verhalten - hier wurden die Rechte bei den Herren an eine Firma abgetreten genauso wie beispielsweise bei nationalen Großveranstaltungen wie Deutschen Meisterschaften. Daher dürfte es bei beiden wohl kaum erlaubt sein, aus dem Publikum Videos zu drehen und zu veröffentlichen. Bei unseren Bundesligaheimspielen ist beispielsweise oft das Fernsehen anwesend. Rechtlich ist das so, dass die vorher die entsprechende Drehgenehmigung (pauschal für eine Saison) einholen und dafür auch bezahlen müssen. |
#17
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AW: Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
Man muss immer unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens (Promis, profisportler) und Privatpersonen.
Bei letzteren brauchst du immer die einverständniserklärung des gefilmten. Anders verhält es sich wenn die Tageszeitung im lokalsport ein Foto bringt. Da muss keiner unterschreiben. Die ehemalige TT-videoseite hat immer unterschreiben lassen und war sicher rechtlich beraten. Auch bei fernsehformaten wie comedystreet muss jeder "veräppelte" gegenzeichnen dass er gesendet werden darf. Selbst bei "Akte" ist das so. Du kannst natürlich auch den Gegner per bildbearbeitung unkenntlich machen und die stimme verzerren, wie es im Fernsehen gemacht wird. Natürlich gilt dies nur für Aufnahmen welche öffentlich gemacht werden. Private vids zur technikanalyse brauchst du du nicht gegenzeichnen zu lassen. Veröffentlichung auf Youtube ist dann aber tabu. |
#18
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AW: Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
nochmals vielen Dank für die vielen ANtworten...
Hier die Antwort des Datenschutzbeauftragten des WTTV... (...)Für die geplante Veröffentlichung Ihrer Tischtennis-Videos sollten Sie folgendes beachten: Personenbezogene Daten im Internet können ohne jede Zweckbindung weltweit abgerufen, gespeichert, dupliziert und verändert werden, ohne dass die Betroffenen hierauf noch Einfluss nehmen könnten. Im Hinblick darauf sollte auf die Veröffentlichung personenbezogener Daten auf Vereins-Homepages verzichtet werden. Wird von den Beteiligten jedoch eine Veröffentlichung personenbezogener Daten gewünscht, bzw. soll diese Teil der Präsentation des Vereins im Internet sein, müssen die volljährigen Spieler/innen bzw. bei Minderjährigen deren Eltern eingewilligt haben. Zuvor müssen sie über die Risiken (z. B. weltweite Abrufbarkeit, Veränderbarkeit und Nutzung in anderen Zusammenhängen), die mit der Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet verbunden sind, ausreichend informiert werden. Die Einverständniserklärung muss schriftlich erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass bei Kindern keine weiteren Informationen, insbesondere keine Wohnadressen, private E-Mail-Adressen usw. veröffentlicht werden. Bilder sind personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts. Auch nach dem im Kunsturheberrechtsgesetz verankerten Recht am eigenen Bild dürfen Bildnisse (Fotos, Videos) ohne Einwilligung der Betroffenen (bzw. deren Eltern) weder verbreitet noch sonst wie - z. B. im Internet - öffentlich zur Schau gestellt werden. Verstöße hiergegen sind sogar strafbar. (...)
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"Der zieht mit Unterschnitt. Ich schwör!" |
#19
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Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?
Moin,
ich wollte mal demnächst die Homepage meiner Abteilung komplett neu erstellen und frage mich, wie es mit der Berichterstattung von Punktspielen sich handhabt. Normaler Weise darf man Fotos oder Videos, die nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung entstanden sind, von anderen Personen nicht veröffentlichen, ohne deren (schriftliche) Einverständniserklärung sich vorher einzuholen (Persönlichkeitsrecht). Nun gibt es da aber eine spezielle Ausnahme für Berichterstattung von Sportereignissen, da gibt es eine Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten und des Interesses der Öffentlichkeit über das Sportereignis informiert zu werden. D. h. für hochklassige Spiele (wahrscheinlich ab überregionalem Niveau) muss man sich keine Erlaubnis für die Veröffentlichung des Bildmaterials einholen. Wie sieht es nun aber mit Spielen der unteren Klassen aus? Ich kann mich ganz dunkel erinnern mal irgendwo gelesen zu haben, dass jeder Spieler des DTTB automatisch über die Teilnahme am Sportbetrieb eine Einwilligung gibt, dass Filmmaterial von dem Spielbetrieb veröffentlicht werden dürfen. Weiß da jemand mehr dazu? (Ist es richtig? Und wenn ja, wo finde ich die Passage, in der es schwarz auf weis steht?) Oder kennt jemand eine andere Legitimation, dass Bildmaterial von Punktspielen ohne Zustimmung des Gegenspielers veröffentlicht werden darf? |
#20
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AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?
Weiß nicht genau, ob es dieses Thema schon mal gab, aber hier mal das, was mir dazu einfällt:
Schwarz auf weiß ist dies in der Wettspielordnung des DTTB zu finden: http://www.tischtennis.de/media/down...12_2013/wo.pdf Dort heißt es in B 1.2: "Voraussetzung für eine Spielberechtigung und deren Erteilung sind außerdem Erklärungen des Spielers zu folgenden Punkten. Der Spieler erklärt (...) sein Einverständnis, dass Fotos bzw. Filmaufnahmen von ihm bei offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 im Zusammenhang mit der Berichterstattung über diese Veranstaltungen veröffentlicht werden. (...)" A 11 definiert, was denn nun genau eine offizielle Veranstaltung ist, dazu zählen auch Punktspiele (ohne Klasseneinschränkung). Ich hoffe, das hat dir etwas weitergeholfen. |
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