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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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Themen-Optionen |
#21
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AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?
Das bedeutet doch übersetzt, dass Spieler bei einem offiziellen Punktspiel ohne vorherige Einverständniserklärung aufgenommen werden dürfen oder?
Und das vollkommen unabhängig ob 2. Bundesliga oder 2. Kreisliga. |
#22
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AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?
Eigentlich ja,
aber trotzdem scheinen die Verbände einem zu raten vorher sich eine schriftliche Einwilligung zu holen(Siehe Vorposts). Da steige ich überhaupt nicht durch... ich werde mal den DTTB anschreiben. |
#23
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AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?
sehr gute Idee, die haben ja sonst nichts zu tun als solche Fragen von Kreisligaspielern zu beantworten.
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#24
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AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?
Der DTTB wird in erster Linie durch Kreisliga Spieler finanziert.
Die sollten sich zumindest dafür Zeit nehmen. Im übrigen gibt es hier zwei Probleme: gab es diesen Passus zur Berichterstattung schon immer? Ich glaube nicht, dass eine nachträgliche Änderung die Persönlichkeitsrechte dann quasi ohne Einwilligung lahmlegen kann. Und wer ebtscheided, was eine Berichterstattung ist? Im zeitalter von Youtube, facebook eine sehr heikle Frage. Da ist es wirklich einfacher gerade das Einverständnis zu erfragen.
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In vino veritas
Geändert von Hillegosser (23.08.2013 um 13:29 Uhr) |
#25
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AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?
Zitat:
Gehts noch? |
#26
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AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?
Zitat:
Da geht man dann wirklich 100%-ig auf Nummer sicher. |
#27
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AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?
So liebe Freunde,
ich habe mal den DTTB bezüglich dieses Themas angeschrieben und habe folgende Stellungnahme bekommen. Wie die juristische Einschätzung zu werten ist, sollte jeder selber entscheiden. (Der HaTTV nimmt übrigens Verbandsliga-Spiele regelmäßig per Video auf, stellt sie auf seine Seite und beruft sich, soweit ich weiß auch auf die Wettspielordnung der DTTB B1.2): Zitat:
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#28
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AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?
Eventuell sollte man das Ganze mal von der Nutzungsseite her betrachten.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich als Aktiver ein Nutzungseinverständnis für "offizielle" Nutzungen abgegeben habe - also für öffentliche Presseberichte, offizielle Verbandsberichte und -seiten usw. Aber NICHT für private Nutzungen auf privaten Webseites, YouTube-Channels etc. Vermutlich auch NICHT für private Analysezwecke und ähnliche Bereiche. Hierfür würde ich denken, ist vermutlich eine individuelle Einverständniserklärung notwendig.
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Es reicht nicht, ein guter Spieler zu sein – man muss auch noch gut spielen. Dr. Siegbert Tarrasch |
#29
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AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?
Zitat:
"Um jeglichen Problemen zu entgehen, ist es selbstverständlich anzuraten, bei Unsicherheiten, die in diesem Bereich sehr oft bestehen, das Einverständnis von Betroffenen vorher einzuholen." Zudem sollte ein jeder mal darüber nachdenken, dass die folgende Empfehlung des Herrn Weikert von niemanden eingehalten werden kann, der Filmchen oder Fotos ins Internet setzt, denn ohne eine leider nicht möglichen Kopierschutz fehlt jegliche Kontrolle darüber ein immer wiederkehrendes Einstellen dieser Fotos und Filmchen sicher unterbinden zu können. "Insbesondere sollte man darauf achten, dass das jeweilige Material nur für einen sehr begrenzten Zeitraum, sofern man nicht ausdrücklich ein Einverständnis der Abgebildeten einholt, gezeigt wird." Zu diese Erkenntnis dürfte mittlerweile jeder Dorfanwalt und jeder Dorfrichter, der über dir Rechtmässigkeit einer Veröffentlichung letztendlich im Streitfall entscheiden müsste, gekommen sein. Eigentlich sollte es niemanden schwerfallen, den paar wenigen, die nicht gefilmt oder fotografiert werden möchten, zuzugestehen darüber selbst entscheiden zu dürfen. Wer meint sich darüber hinwegsetzen zu dürfen, muss halt damit leben, dass er sich auf wackligem Terrain bewegt, wie Weikert ja selbst zugab... |
#30
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AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?
Die Aussagen Herrn Weikerts sind in dieser Frage natürlich über jeden Zweifel erhaben, kommen sie doch von einem der TOP-Juristen überhaupt, wie die Posse um Kathrin Mühlbach zeigt(e). Einem Verband unter einem Juristen mit u.a. Arbeitschwerpunkt "Sportrecht" (!) darf so eine Nummer natürlich nicht passieren. Bevor ich TW zu irgendeiner juristischen Angelegenheit befragte, liefe ich lieber nach Delphi.
Mit anderen Worten: Ein kenntnisbefreiter Jurist hat in den zitierten Passagen zugegeben, dass er kenntnisbefreit ist. |
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