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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt.

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  #21  
Alt 22.08.2013, 19:32
Simon_EmporHeßberg Simon_EmporHeßberg ist offline
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Simon_EmporHeßberg ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?

Das bedeutet doch übersetzt, dass Spieler bei einem offiziellen Punktspiel ohne vorherige Einverständniserklärung aufgenommen werden dürfen oder?
Und das vollkommen unabhängig ob 2. Bundesliga oder 2. Kreisliga.
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  #22  
Alt 23.08.2013, 11:56
flyinggiraffe flyinggiraffe ist offline
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flyinggiraffe ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?

Eigentlich ja,

aber trotzdem scheinen die Verbände einem zu raten vorher sich eine schriftliche Einwilligung zu holen(Siehe Vorposts). Da steige ich überhaupt nicht durch... ich werde mal den DTTB anschreiben.
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  #23  
Alt 23.08.2013, 12:10
Schlamper Schlamper ist offline
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Schlamper ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?

sehr gute Idee, die haben ja sonst nichts zu tun als solche Fragen von Kreisligaspielern zu beantworten.
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  #24  
Alt 23.08.2013, 13:26
Hillegosser Hillegosser ist offline
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Hillegosser ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?

Der DTTB wird in erster Linie durch Kreisliga Spieler finanziert.
Die sollten sich zumindest dafür Zeit nehmen.

Im übrigen gibt es hier zwei Probleme: gab es diesen Passus zur Berichterstattung schon immer?
Ich glaube nicht, dass eine nachträgliche Änderung die Persönlichkeitsrechte dann quasi ohne Einwilligung lahmlegen kann.

Und wer ebtscheided, was eine Berichterstattung ist?
Im zeitalter von Youtube, facebook eine sehr heikle Frage.

Da ist es wirklich einfacher gerade das Einverständnis zu erfragen.
__________________
In vino veritas

Geändert von Hillegosser (23.08.2013 um 13:29 Uhr)
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  #25  
Alt 23.08.2013, 14:38
Haudruff Haudruff ist gerade online
_I_K M__Z
Foren-Urgestein - Master of discussion **
 
Registriert seit: 19.04.2003
Ort: aus dem Keller
Beiträge: 9.091
Haudruff trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)Haudruff trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)
AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?

Zitat:
Zitat von Schlamper Beitrag anzeigen
sehr gute Idee, die haben ja sonst nichts zu tun als solche Fragen von Kreisligaspielern zu beantworten.
Eine Hammer-Post .

Gehts noch?
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  #26  
Alt 25.08.2013, 08:36
Porthos Porthos ist offline
registrierter Besucher
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Registriert seit: 28.10.2005
Beiträge: 606
Porthos ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?

Zitat:
Zitat von Hillegosser Beitrag anzeigen

Und wer ebtscheided, was eine Berichterstattung ist?
Im zeitalter von Youtube, facebook eine sehr heikle Frage.
Da es keine irgendwie definierten "Entscheider" gibt, kann allenfalls ein Gericht entscheiden - natürlich nur dann, wenn einer jemanden anderen verklagt, weil der ihn widerrechtlich in die Öffentlichkeit gezerrt hat.


Zitat:
Zitat von Hillegosser Beitrag anzeigen
Da ist es wirklich einfacher gerade das Einverständnis zu erfragen.
Da geht man dann wirklich 100%-ig auf Nummer sicher.
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  #27  
Alt 24.10.2013, 13:32
flyinggiraffe flyinggiraffe ist offline
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Registriert seit: 29.04.2012
Ort: Mannheim/Hamburg
Alter: 36
Beiträge: 12
flyinggiraffe ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?

So liebe Freunde,

ich habe mal den DTTB bezüglich dieses Themas angeschrieben und habe folgende Stellungnahme bekommen. Wie die juristische Einschätzung zu werten ist, sollte jeder selber entscheiden. (Der HaTTV nimmt übrigens Verbandsliga-Spiele regelmäßig per Video auf, stellt sie auf seine Seite und beruft sich, soweit ich weiß auch auf die Wettspielordnung der DTTB B1.2):

Zitat:
Veröffentlichung von Bildmaterial bei Punktspielen


1.
Wortlaut von WO des DTTB, B1.2:

„Voraussetzung für eine Spielberechtigung und deren Erteilung sind außerdem Erklärungen
dieser Spieler zu folgenden Punkten. Der Spieler erklärt ……
sein Einverständnis, dass Fotos bzw. Filmaufnahmen von ihm bei offiziellen Veranstaltungen
gemäß WO A 11 im Zusammenhang mit der Berichterstattung über diese Veranstaltung
veröffentlicht werden.“

2.
Bewertung:

a)
Es ist vorauszuschicken, dass juristische Bewertungen im Bereich „Bildrechte“ sehr schwierig
sind, da eine Vielzahl von Rechtsprechung existiert, die jeweils den Einzelfall beurteilt und klare
Richtlinien im Ergebnis nicht feststellbar sind. Diese Tatsache wird bisweilen auch in der
juristischen Fachliteratur diskutiert und kritisiert.


b)
Erster Anknüpfungspunkt dafür, eine Berechtigung, zu haben, Videos/ Fotos von Spielen
aufzunehmen und auf der vereinseigenen Internetseite bei unteren Spielklassen (Kreis-,
Bezirks- und/oder Landesliga) zu veröffentlichen, ist die von den jeweiligen Landesverbänden
(nicht vom DTTB) erteilte Spielberechtigung.

Soweit ersichtlich, ist die Regelung in WO B 1.2 auch für alle Landesverbände verbindlich.
In WO A 1, am Ende, dürfen Regional- und Mitgliedsverbände nur für solche Passagen
Änderungen der WO beschließen, wenn die WO dies ausdrücklich zulässt. Bei WO B 1.2 ist
dies jedoch, mit der Folge der Verbindlichkeit für alle Mitgliedsverbände, nicht der Fall.

Wenn also die Formalien, die die WO vorgibt, eingehalten werden, ergibt sich hieraus auch die
Vereinbarung mit dem betreffenden Spieler / der Spielerin, dass eine Abbildung, bezogen auf
den o. g. konkreten Fall, möglich ist.

c)
Weiterer Anknüpfungspunkt sind die Regelungen der §§ 22 und 23 Kunsturheberrechtsgesetz
(KunstUrhG).

Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse (dazu gehören auch Veröffentlichungen im Internet) nur
dann benutzt oder verbreitet werden, wenn die Einwilligung des Abgebildeten vorliegt.

Von diesem Grundsatz erlaubt § 23 KunstUrhG allerdings verschiedene Ausnahmen:

aa)
Sogenannte Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, § 23 Abs. 1, Ziff. 1 KunstUrhG, :
Hierzu ist festzustellen, dass auch Spieler und Spielerinnen unterer Spielklassen bezogen auf
das konkrete Ereignis sogenannte „Personen der Zeitgeschichte“ darstellen. Dies bedeutet,
dass bei einer Abbildung im Internet - und hier bezogen auf den geschilderten Fall – grundsätzlich eine Einwilligung des Betroffenen nicht notwendig erscheint. Dies in jedem Falle
mit der Maßgabe, dass es sich lediglich um die vereinseigene Internetseite handelt und insoweit
auch zeitgleich das jeweilige Spiel und die damit verbundenen Videos und Fotos nur wenige
Wochen eingestellt sind.

bb)
Auch für Zuschauer, die mehr oder weniger zufällig auf den Fotos oder den Videos zu sehen
sind, dürfte eine Einwilligung von diesen, abgebildet zu sein, nicht notwendig sein. Gemäß § 23
Absatz 1 Ziffer 2 KunstUrhG bedarf es keiner Einwilligung, da diese Personen nur
sogenanntes „Beiwerk“ sind.

d)
Eine grundsätzliche Aussage, ob Fotos bzw. Filmaufnahmen bei offiziellen Veranstaltungen
ohne Einwilligung der betroffenen Spieler/Spielerin möglich sind, kann nicht gemacht werden.

Dies erklärt sich aus der tatsächlichen und juristischen Schwierigkeit der Materie. Es gibt, wie
bereits oben erwähnt, unzählige Rechtsprechung im Bereich der Bildrechte mit teilweise
unterschiedlichen Bewertungen der jeweiligen Sachverhalte. Dementsprechend kommt es in
jedem Falle auf den Einzelfall an, um eine gesicherte Aussage zu treffen.
Insbesondere sollte man darauf achten, dass das jeweilige Material nur für einen sehr
begrenzten Zeitraum, sofern man nicht ausdrücklich ein Einverständnis der Abgebildeten
einholt, gezeigt wird.

Um jeglichen Problemen zu entgehen, ist es selbstverständlich anzuraten, bei Unsicherheiten,
die in diesem Bereich sehr oft bestehen, das Einverständnis von Betroffenen vorher einzuholen.

Weikert, 28. 8. 2013
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  #28  
Alt 25.10.2013, 08:19
Benutzerbild von wabe
wabe wabe ist offline
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Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 1.090
wabe ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?

Eventuell sollte man das Ganze mal von der Nutzungsseite her betrachten.

Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich als Aktiver ein Nutzungseinverständnis für "offizielle" Nutzungen abgegeben habe - also für öffentliche Presseberichte, offizielle Verbandsberichte und -seiten usw. Aber NICHT für private Nutzungen auf privaten Webseites, YouTube-Channels etc. Vermutlich auch NICHT für private Analysezwecke und ähnliche Bereiche. Hierfür würde ich denken, ist vermutlich eine individuelle Einverständniserklärung notwendig.
__________________
Es reicht nicht, ein guter Spieler zu sein – man muss auch noch gut spielen. Dr. Siegbert Tarrasch
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  #29  
Alt 25.10.2013, 12:23
User 17544 User 17544 ist offline
...
Foren-Urgestein - Master of discussion ***
 
Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 11.720
User 17544 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?

Zitat:
Zitat von flyinggiraffe Beitrag anzeigen
So liebe Freunde,

ich habe mal den DTTB bezüglich dieses Themas angeschrieben und habe folgende Stellungnahme bekommen. Wie die juristische Einschätzung zu werten ist, sollte jeder selber entscheiden.
Vor allem sollte man die folgende Passage der Stellungsnahme des Herrn Weikert beherzigen:

"Um jeglichen Problemen zu entgehen, ist es selbstverständlich anzuraten, bei Unsicherheiten, die in diesem Bereich sehr oft bestehen, das Einverständnis von Betroffenen vorher einzuholen."

Zudem sollte ein jeder mal darüber nachdenken, dass die folgende Empfehlung des Herrn Weikert von niemanden eingehalten werden kann, der Filmchen oder Fotos ins Internet setzt, denn ohne eine leider nicht möglichen Kopierschutz fehlt jegliche Kontrolle darüber ein immer wiederkehrendes Einstellen dieser Fotos und Filmchen sicher unterbinden zu können.

"Insbesondere sollte man darauf achten, dass das jeweilige Material nur für einen sehr begrenzten Zeitraum, sofern man nicht ausdrücklich ein Einverständnis der Abgebildeten einholt, gezeigt wird."

Zu diese Erkenntnis dürfte mittlerweile jeder Dorfanwalt und jeder Dorfrichter, der über dir Rechtmässigkeit einer Veröffentlichung letztendlich im Streitfall entscheiden müsste, gekommen sein.

Eigentlich sollte es niemanden schwerfallen, den paar wenigen, die nicht gefilmt oder fotografiert werden möchten, zuzugestehen darüber selbst entscheiden zu dürfen. Wer meint sich darüber hinwegsetzen zu dürfen, muss halt damit leben, dass er sich auf wackligem Terrain bewegt, wie Weikert ja selbst zugab...
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  #30  
Alt 25.10.2013, 13:57
Flachschupfer Flachschupfer ist offline
Chancenvernichter
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 31.05.2001
Beiträge: 1.650
Flachschupfer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?

Die Aussagen Herrn Weikerts sind in dieser Frage natürlich über jeden Zweifel erhaben, kommen sie doch von einem der TOP-Juristen überhaupt, wie die Posse um Kathrin Mühlbach zeigt(e). Einem Verband unter einem Juristen mit u.a. Arbeitschwerpunkt "Sportrecht" (!) darf so eine Nummer natürlich nicht passieren. Bevor ich TW zu irgendeiner juristischen Angelegenheit befragte, liefe ich lieber nach Delphi.

Mit anderen Worten: Ein kenntnisbefreiter Jurist hat in den zitierten Passagen zugegeben, dass er kenntnisbefreit ist.
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